28.09.2016

Enge Bindung: steuerliche Begünstigungen für die Abgabe von Kapitalanteilen an Mitarbeiter

Eine Mitarbeiterbeteiligungen der Schlüsselpersonen eines Startups kann starke steuerlichen Auswirkungen haben. Steuerlichen Begünstigungen gibt es aber auch für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Kapitalanteilen in einer Höhe von bis zu 1.460 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Ein Kommentar von Michael Petritz, Partner bei KPMG.
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Mitarbeiter an einem Startup zu beteiligen, kann durchaus Sinn machen. Einerseits steigert es in den meisten Fällen die Arbeitsmotivation, andererseits bringt eine Mitarbeiterbeteiligung steuerliche Auswirkungen mit sich. Neben diesen Erleichterungen gibt es aber auch steuerlichen Begünstigungen für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Kapitalanteilen in einer Höhe von bis zu 1.460 Euro pro Jahr und Mitarbeiter.

Voraussetzungsreiche Begünstigungen

Diese Begünstigung ist an bestimmte Voraussetzungen, insbesondere an eine fünfjährige Haltefrist, gebunden. Die steuerliche Begünstigung aus der Ausübung von nicht übertragbaren Optionen auf den verbilligten Erwerb von Kapitalanteilen darf im Zeitpunkt der Gewährung der Option nicht mehr als 36.400 Euro ausmachen. Außerdem sind maximal 50 Prozent des eingeräumten Vorteils begünstigt. Wie sich leicht (und ohne auf Details näher eingehen zu müssen) erkennen lässt, sind diese Begünstigungen betragsmäßig recht limitiert und an eine Vielzahl von Voraussetzungen gebunden. Diesbezüglich wäre insbesondere die Politik gefordert, weitergehende Anreize für junge Wachstumsunternehmen und deren Schlüsselpersonen zu schaffen.

Ein Phantom Share Plan für den Fall eines Exits

Des Weiteren soll an dieser Stelle auch auf die Auswirkungen eines Phantom Share Plans bei den Gründern eingegangen werden. Oftmals werden solche Pläne an den (Teil-)Exit der Gründer geknüpft, von dem auch die Schlüsselpersonen profitieren sollen. Diese erhalten aber keine Remuneration von den Gründern, sondern vom Unternehmen selbst. Dementsprechend ist in den Phantom Share Plänen regelmäßig vorgesehen, dass die Gründer im Fall des Exits dem Unternehmen einen bestimmten Betrag – der der Verpflichtung aus dem Phantom Share Plan entspricht – zukommen lassen müssen. Für den Gründer ist diesbezüglich von besonderer Relevanz, dass er nicht für den gesamten Veräußerungserlös steuerpflichtig wird, sondern nur für den Anteil, der sich nach Abzug der Einlage in die Gesellschaft ergibt. Diesbezüglich ist vertraglich sicherzustellen, dass eine Verpflichtung zur Einlage besteht, damit dem Gründer auch erhöhte Anschaffungskosten (die den Veräußerungserlös mindern) zukommen. Diese Ansicht ist auch einer jüngsten Entscheidung des BFG (08.04.2016, RV/6100003/2011) zu entnehmen.

Redaktionstipps

Überraschungen vermeiden

Eine zusätzliche Komplexität bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kommt immer dann ins Spiel, wenn die Optionsberechtigten in verschiedenen Ländern steuerpflichtig sind (wenn etwa ein Programmierer eines IT-Start-ups in den Niederlanden sitzt, einer in Frankreich und einer in Argentinien). Die steuerlichen Auswirkungen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme müssen in diesem Fall aus der Brille des jeweiligen nationalen Steuerrechts und der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen analysiert werden. In der Praxis empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Analyse, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

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KPMG Österreich begleitet Start-ups auf ihrem Weg von der Gründung, über den Eintritt in neue Märkte bis hin zum Verkauf oder erfolgreichen Börsegang. Durch die Erfahrung und das Know-how seitens der KPMG Experten können Jungunternehmer zielführend und effizient bei der Umsetzung innovativer Geschäftsideen unterstützt werden.

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Klagenfurt, Baurek-Karlic, Startup-Hub
(c) Wilke/Stock.Adobe/disq - Berthold Baurek-Karlic, Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG.

“Österreich ist ein Forschungs-, aber kein Innovationsstandort. Viele erfolgreiche Gründer wandern nach ihrer Ausbildung ab und werden in anderen Ländern frenetisch empfangen”, meint Berthold Baurek-Karlic, Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG und 2023 Austrian Business Angel of the Year.

“Klagenfurt begünstigt Wachstum”

Bürokratische Hürden und Rahmenbedingungen, die sowohl Gründer als auch Investoren abschrecken, würden zu den weit verbreitetsten Gründen dafür gehören. “Ich darf mich nicht wundern, dass nichts wächst, wenn ich die Blumensamen auf Beton werfe”, so Baurek-Karlic, der mit dieser Aussage auf die Rahmenbedingungen anspielt. Die Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt hätte in den letzten Jahren Akzente gesetzt, die jedoch ein solches Wachstum begünstigen würden.

Als Beispiel dient etwa das EU-Projekt InvestCEC, das Venionaire Capital gemeinsam mit den Stadtwerken Klagenfurt umsetzt. Darin werden die neuesten Innovationen und Technologien rund um die Kreislaufwirtschaft in Klagenfurt getestet – um dann den Weg in die Metropolen dieser Welt zu finden, wie es heißt.

“Ziel ist es, innovative Kreislaufwirtschafts-Startups zu unterstützen. Klagenfurt profitiert als Pilotstadt von den neuesten Technologien rund um die Kreislaufwirtschaft und ist damit anderen Städten Jahre voraus. Das bringt wiederum auch neue Unternehmen in die Region. Weiters wurde an der Universität Klagenfurt ein Lehrstuhl für Circular Economy eingerichtet. Ein klares Bekenntnis dafür, dass hier Forschung und Innovation stattfinden soll”, erläutert Baurek-Karlic.

Climate Tech, Künstliche Intelligenz und Space Tech

Rene Cerne, Gemeinderat und Vorsitzender des Finanz- und Beteiligungsausschusses der Stadt Klagenfurt sieht das Projekt ebenfalls als Chance: “Wir müssen Klagenfurt als Standort für mehr Startups in den Bereichen Climate Tech, Künstliche Intelligenz und Space Tech attraktiv machen. Leuchtturm-Projekte wie InvestCEC helfen uns dabei zu zeigen, dass Klagenfurt nicht nur wunderschön, sondern auch innovativ ist.”

Klagenfurt: Chance zur 3-Länder-Kooperation

Er betont auch den Standortvorteil den Klagenfurt gegenüber vielen anderen hat. “Die Alpen-Adria-Region mit Kärnten, Slowenien und Italien bietet nicht nur einen der lebenswertesten Plätze der Welt, sondern auch die Chance, über Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten”, sagt er.

Für Baurek-Karlic ist Klagenfurt auf jeden Fall geeignet, ein weiterer starker Startup-Hub zu werden. “Die Voraussetzungen sind hervorragend. Die Alpen-Adria-Region bietet viele Chancen zur Zusammenarbeit in drei Ländern. Darüber hinaus gibt es den politischen Willen, für Startups einen guten Standort zu schaffen, international anerkannte Universitäten, eine stetig besserwerdende Infrastruktur mit dem Lakeside Park und Kapital – das Wichtigste für wachsende Unternehmen. Darauf kann man aufbauen, wenn man gemeinsam an einem Strang zieht.”

Das Potenzial von Startups für die Region kennt ebenfalls Jürgen Kopeinig, Geschäftsführer des akademischen Gründerzentrums BUILD: “Technologieorientierte Startups spielen eine zentrale Rolle für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Region Kärnten, da sie oft zukunftsweisende, neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln”, sagt er. “Sie schaffen hochqualifizierte Arbeitsplätze und fördern den Wissensaustausch zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Durch ihre Dynamik und ihr Wachstumspotenzial tragen sie maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung und Internationalisierung Kärntens bei.”

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