27.05.2021

Enery: Neunstelliges Investment für 2 Jahre altes Wiener Unternehmen

Das Wiener Unternehmen Enery, hinter dem unter anderem das Energie-Unternehmen RP Global steht, will durch Aufkäufe zum größten Photovoltaik-Betreiber Zentraleuropas werden.
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Die Enery-Gründer Richard König und Lukas Nemec
Die Enery-Gründer Richard König und Lukas Nemec | (c) Enery/Thomas Peintinger

Ein Blick in die Firmenbuchdaten des Wiener Unternehmens Enery zeigt eine relativ komplexe Holding-Struktur. Soviel ist aber klar: Das Unternehmen gehört aktuellen zu je 50 Prozent den beiden Gründern Richard König und Lukas Nemec, sowie dem österreichischen Kraftswerksentwickler RP Global. Und die „älteste“ Teilgesellschaft wurde im Juli 2019 angemeldet, ist also nicht einmal zwei Jahre alt.

Politische Initiative als Großinvestor

Noch nicht vermerkt ist ein neuer Anteilseigner, der wohl ein beträchtliches Stück des Kuchens bekommen wird. Denn laut einer aktuellen Aussendung des Unternehmens investiert der Infrastrukturfonds der Drei-Meere-Initiative (3SIIF) einen nicht näher bezifferten „dreistelligen Millionenbetrag“ in das Unternehmen.

Bei der Initiative handelt es sich um eine Vereinigung im CEE-Raum (Mitgliedstaaten sind Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn), die von den Entwicklungsbanken der Länder ins Leben gerufen wurde. Eines der Hauptziele ist eine Diversifizierung der Energieversorgung, etwa um mehr Unabhängigkeit von Importen aus Russland zu erlangen. Das Budget der Initiative kommt nicht nur von den Entwicklungsbanken der Mitgliedsstaaten. Der Infrastruktur-Fonds nimmt auch Kapital anderer institutioneller Investoren auf. Ein strategisches Interesse daran hatten sogar die USA unter Donald Trump: US-Außenminister Mike Pompeo kündigte im Februar 2020 bei der Münchener Sicherheitskonferenz eine Zahlung von einer Milliarde US-Dollar an die Drei-Meere-Initiative an. Diese Zahlung kam aber nicht zustande.

Enery: Nun eine Milliarde Euro Budget

Enery versteht sich als Grünstromversorger mit dem klar definierten Ziel, der größte Betreiber von Photovoltaikanlagen in Zentraleuropa zu werden. In den vergangenen Monaten fuhr das Unternehmen dazu auch eine Übernahme-Strategie. So kaufte man bereits Solar-Kraftwerke in mehreren zentraleuropäischen Ländern auf, darunter etwa auch den größten Solarpark Bulgariens. Vorwiegend will man aber selbst neue Anlagen errichten, sagt Co-Founder Richard König gegenüber dem brutkasten. „Wie ein Immobilienunternehmen kaufen auch wir manchmal bestehende Objekte, die wir renovieren“.

Das aktuelle Portfolio umfasse 85 Megawatt in neun Solarparks, davon sieben Freiflächenanlagen und zwei Dachanlagen heißt es vom Unternehmen. Bis Jahresende plane man zumindest 45 Solarparks mit insgesamt zumindest 150 MW in Betrieb zu haben. Der Fokus von Enery liege auf der Entwicklung förderunabhängiger Solarparks, betont König.

Für all das dürfte es nun ausreichend Kapital geben. Denn dank des aktuellen Investments habe man nun eine Milliarde Euro Budget zu Verfügung, heißt es von Enery. Und mit RP Global hat man das richtige Unternehmen für die Errichtung neuer Anlagen an Bord. Es tritt seit Jahrzehnten als Entwickler, Investor und Betreiber von Solar-PV sowie Wasser- und Windenergieprojekten in Europa, Südamerika und Afrika auf.

Anm. d. Red.: Passagen dieses Artikels wurden nach der Veröffentlichung abgeändert.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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