Wie die Reaktionen auf das neue Energiepaket der Regierung ausfallen
Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch im Zuge ihrer Regierungsklausur ihr Energie-Paket, das künftig den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Die Reaktionen von Branchenvertreter:innen fallen durchwegs positiv aus.
Gleich mehrere Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien präsentierte die Regierung im Zuge ihrer Klausur in Mauerbach am Mittwoch. Im sogenannten Energiepaket ist unter anderem die UVP-Novelle enthalten, die bereits im Sommer 2022 in Begutachtung geschickt wurde und zuletzt ins Stocken geraten ist. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gab es allerdings keine großen Änderungen. So sollen, wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, Doppelprüfungen hinsichtlich Eingriffen ins Landschaftsbild im UVP-Verfahren künftig der Vergangenheit angehören. Zudem können in Bundesländern, in denen es keine Energieraumplanung gibt, künftig auch Windkraftanlagen ohne die entsprechende Flächenwidmung gebaut werden. Dieses Vorhaben war zuletzt bei einigen Landeshauptleuten sehr umstritten, sei jedoch laut Klimaschutzministerium (BMK) verfassungskonform. Zudem soll der Bau von Windrädern oder Wasserkraftwerken künftig ein hohes öffentliches Interesse zuteil werden, wobei Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Ersten Reaktionen auf die UVP-Novelle
In einer ersten Reaktion sprach IG Windkraft von einem „Meilenstein“ für die Energiewende. „Der Entwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthält zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen werden. Diese Novelle kann somit zu einem Meilenstein für die Energiewende werden“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Auch von Seiten der Wirtschaftskammer gab es Lob zur UVP-Reform. „Wenn nachhaltige Lösungen in der Genehmigungsschleife stecken, kann die Energiewende nicht gelingen. Es ist daher erfreulich, dass die Regierung dieses Thema nicht nur erkannt, sondern im Rahmen der Regierungsklausur auch konkrete Maßnahmen vorgestellt hat“, so Generalsekretär Karlheinz Kopf.
(c) Andy Wenzel BKA
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG)
Zu den präsentierten Maßnahmen zählt neben der UVP-Novelle auch eine Ausbauoffensive für PV-Anlagen mittels des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). So sollen in diesem Jahr noch 600 Millionen Euro für die PV-Förderung zur Verfügungen stehen, was mehr als 200 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Zudem entfallen Genehmigungen für PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen. Auch die Ablehnung von Genehmigungen alleinig aufgrund des Ortsbildes sollen künftig entfallen. „Jetzt liefern wir mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) weitere umfangreiche Verbesserungen für die Genehmigung von kleineren Anlagen. Künftig kann auch eine Förderung beantragt werden, wenn die Anlage bereits im Bau ist“, so Gewessler zum neuen Gesetz, das noch durch den Nationalrat muss.
Fragen der Netzinfrastruktur
Lob gab es auch von Vertreter:innen der E-Wirtschaft, obgleich Oesterreichs Energie Präsident Michael Strugl, den raschen Ausbau der Netzinfrastruktur einmahnte: „Wesentlich ist jedoch, dass in diesem Zusammenhang auch der Ausbau der Stromnetze forciert wird. Gerade in Zusammenhang mit dem sprunghaften PV-Ausbau sehen wir, dass sich Engpässe in der Netzinfrastruktur sonst künftig zu einer veritablen Ausbau-Hürde entwickeln könnten“.
(c) Shervin Sardari BMKÖS
Kritisch sieht Strugl hingegen die fehlende Etablierung eines „überwiegenden öffentlichen Interesses“ für Vorhaben der Energiewende, wie es die EU-Vorgaben vorsehen. In den vorliegenden Texten ist laut dem Branchenvertreter nämlich lediglich von einem „hohen öffentlichen Interesse“ die Rede. „Durch diese Relativierung erhalten Energiewendeprojekte in Österreich nicht jenen klaren rechtlichen Vorrangcharakter, auf den man sich auf europäischer Ebene geeignet hat“, so Strugl.
Auch Gerhard Christiner, technischer Vorstand Austrian Power Grid (APG), thematisiert in diesem Zusammenhang den Ausbau der Netzinfrastruktur. „Wir begrüßen die Bestrebungen der Bundesregierung die Vereinfachungs- und Beschleunigungsinstrumente zu schaffen, um Projekte im Sinne der Energiewende voranzutreiben. Dazu müssen auch Vorhaben der Netzinfrastruktur zählen, welchen eine herausragende Rolle und Bedeutung bei der Integration von Erneuerbaren zukommt.“
Ausbau der Biogasproduktion
Als dritte Maßnahme des Energiepakets präsentierte die Bundesregierung den Ausbau der Biogasproduktion in Österreich, wobei dies das „Erneuerbare-Gase-Gesetz“ und die „Biogasverordnung“ umfasst. Unter anderem soll die heimische Biogasproduktion in den kommenden sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden. 2030 soll der Gasmix in Österreich zu elf Prozent aus Biogas bestehen. „Mehr und praxisnähere Maßnahmen“ hätte sich in diesem Zusammenhang WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf beim Ausbau von grünen Gasen gewünscht: „Ein Hochfahren der Kapazitäten müsse in den nächsten Jahren ein zentrales Ziel sein, da grüne Gase ein essenzieller Baustein sind, damit die Transformation auch in den Unternehmensbereichen gelingt, die für ihre Prozesse weiterhin Gas benötigen werden.“
Gründen in 15 Minuten: Was Europa vom estnischen Startup-Wunder lernen kann
Noch immer kehren vielversprechende Startups Europa den Rücken, um in den USA zu skalieren. Um diese Abwanderung zu stoppen, fordert die Szene eine neue, grenzübergreifende Gesellschaftsform: die EU Inc. Während Brüssel noch über die Umsetzung debattiert, macht Estland seit über einem Jahrzehnt vor, wie es gehen kann: Ein Besuch in der Hauptstadt Tallinn liefert Antworten.
Gründen in 15 Minuten: Was Europa vom estnischen Startup-Wunder lernen kann
Noch immer kehren vielversprechende Startups Europa den Rücken, um in den USA zu skalieren. Um diese Abwanderung zu stoppen, fordert die Szene eine neue, grenzübergreifende Gesellschaftsform: die EU Inc. Während Brüssel noch über die Umsetzung debattiert, macht Estland seit über einem Jahrzehnt vor, wie es gehen kann: Ein Besuch in der Hauptstadt Tallinn liefert Antworten.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leihräder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.
„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.
Der digitale Staat
An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:
„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“
Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.
Unternehmensgründung aus der Ferne
Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.
„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:
„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.
Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.
Europa, der zersplitterte Markt
In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.
Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.
Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“
Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.
Das „28. Regime“
Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.
Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“
Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.
Estland als Weg zur EU Inc.?
Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?
„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“
Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“
Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“
Die Währung Vertrauen
„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.
Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.
Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.
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