22.12.2022

Wie die Reaktionen auf den Energiekostenzuschuss & das Energieeffizienzgesetz ausfallen

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierten am Donnerstag den Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen. Zudem geht das neue Energieeffizienzgesetz in Begutachtung.
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(c) Christopher Dunker

Bereits am Mittwoch kündigten Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler nach dem Ministerrat an, dass die Regierung noch vor Weihnachten das Energieeffizienzgesetz präsentieren wird. Nur einen Tag später war es am Donnerstag nun soweit: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler stellte die ersten Eckpunkte des Gesetzesentwurfs vor, der nun in Begutachtung geht. Das Gesetz sieht vor, dass der gesamte Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um rund ein Fünftel gesenkt wird. Von derzeit 310 Terawattstunden soll der Gesamtverbrauch hierzulande auf 255 Terawattstunden sinken.

Finanzielle Unterstützung & Energie-Audits für große Unternehmen

Neben privaten Haushalten sollen künftig auch Unternehmen mit insgesamt 190 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden, um entsprechende Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz zu setzen. Als Beispiel nannte die Ministerin die Gebäudesanierung oder Einsatz von Maschinen, die künftig weniger Energie verbrauchen. Weiters sollen „große Unternehmen“ laut Gewessler in Zukunft dazu verpflichtet werden, sogenannte Energie-Audits durchzuführen. Ab welcher Größe Unternehmen davon konkret betroffen sind, steht allerdings noch nicht fest. So viel ist jedoch bereits bekannt: Die E-Control soll künftig als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen.

Zudem sollen auch die Bundesländer künftig einen Beitrag leisten, indem beispielsweise Standards in der Bauordnung festgeschrieben werden. Für eine Beschlussfassung des Gesetzes benötigt die Bundesregierung im Parlament allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Mit dem geplanten Gesetz soll Österreich einer EU-weiten Vorgabe nachkommen, die bereits seit längerem überfällig ist. So brachte der Verzug Österreich zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Bereits seit zwei Jahren verhandelten die beiden Regierungsparteien ÖVP und die Grünen über das entsprechende Gesetz.

Die Reaktionen auf den präsentierten Gesetzesentwurf fallen gemischt aus. Von Seiten der Industriellen Vereinigung (IV) wird der Gesetzesentwurf begrüßt. So heißt es in einer Aussendung: „Besonders begrüßenswert ist dabei die Abkehr des diskutierten Lieferantenverpflichtungssystem, hin zu einem Anreizsystem mit entsprechend dotiertem Fördertopf für betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen“. Die Umweltschutzorganisation Global 2000 spricht hingegen von einem Minimalkompromiss. „Die bisher enthaltene sogenannte Lieferantenverpflichtung fällt im aktuellen Entwurf weg. Sie war bisher das Herzstück und verpflichtete Energielieferanten dazu, bei ihren Kund:innen Energieeinsparmaßnahmen zu finanzieren“, so Global 2000 kurz nach der Präsentation des Entwurfs.

Energiekostenzuschuss 2 vorgestellt

Neben dem Energieeffizienzgesetz stellte die Regierung am Donnerstag zudem die weitere Vorgehensweise in Bezug auf den Energiekostenzuschuss vor, der energieintensive Unternehmen wegen der gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Treibstoffe entlasten soll. Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher wird der bereits bestehende Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres verlängert. So wird der ursprüngliche Förderzeitraum (Feber-September) bis Ende Dezember 2022 erweitert.

Zudem präsentierte der Wirtschaftsminister erste Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss 2, der von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 gelten soll. Insgesamt wird es fünf Förderstufen geben, wobei pro Unternehmen Zuschüsse von 3000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. Die Förderanträge können wieder über den aws Fördermanager gestellt werden. Von der Förderung ausgenommen sind staatliche, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Betriebe. Laut Kocher soll der Energiekostenzuschuss 2 das Budget im mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbereich belasten.

Die Reaktionen auf den Energiekostenzuschuss

Von Seiten der Wirtschaftskammer wird die Ausweitung des Energkiekostenzuschusses begrüßt. „Wir haben seit Monaten auf einen großen Wurf bei den Energiehilfen gedrängt und Planungssicherheit für die Betriebe eingefordert. Die erfolgreich ausverhandelten Energiehilfen stärken den Standort. Im Vergleich mit Deutschland haben Österreichs Betriebe jetzt eine bessere Ausgangslage“, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer. So sieht das deutsche Modell einen generellen Strom- und Gaspreisdeckel vor.

Auch die Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria Monika Köppl-Turyna begrüßt den jüngsten Schritt der Bundesregierung: „Es ist erfreulich, dass Österreich beim Energiekostenzuschuss nachgelegt hat. Der Doppelwumms in Deutschland hat ein rasches Reagieren darauf erfordert. Allerdings wäre es wenig zielführend, das deutsche Modell eines generellen Strom- und Gaspreisdeckels einfach zu übernehmen.“ Dennoch sieht sie auch Verbesserungspotential. So könnte man etwa die Höhe der Förderung mit der Energieintensität ansteigen lassen, um die Treffsicherheit zu erhöhen. „Die starke Konzentration des Fördervolumens auf Wirtschaftsbereiche, die Kostensteigerungen weitergeben können, ist kritisch zu sehen“, so Köppl-Turyna .

Kritik in Bezug auf den Energiekostenzuschuss kam hingegen von Seiten der SPÖ, die sich für einen Gaspreisdeckel nach deutschem Vorbild ausspricht. Viele Unternehmen, so SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter, hätten schon den Energiekostenzuschuss 1 nicht beantragt, weil das System viel zu kompliziert sei. „In Deutschland sinken mit 1. Jänner 2023 die Energiekosten für Haushalte und Wirtschaft, ohne dass diese dafür komplizierte Anträge stellen müssen“, so Matznetter.


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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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