03.10.2022

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

Expert:innen des Beratungsunternehmens Ecovis erklären, was beim Energiekostenzuschuss der Regierung zu beachten ist.
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ecovis gibt Tipps zum Energiekostenzuschuss der Regierung © itakdalee/AdobeStock
ecovis gibt Tipps zum Energiekostenzuschuss der Regierung © itakdalee/AdobeStock
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Vor kurzem sind erste Details zum Energiekostenschuss veröffentlicht worden. Der Energiekostenzuschuss hat zum Ziel, die durch den russischen Angriffskrieg erhöhten Energiekosten für energieintensive österreichische Unternehmen abzufedern und den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise bestmöglich zu sichern. Abgesehen davon sind auch gesonderte Fördermaßnahmen für Klein- und Kleinstbetriebe sowie für die Landwirtschaft geplant. Nachfolgend werden die ersten Highlights aus den derzeit vorliegenden Informationen kurz zusammengefasst:

Rahmenbedingungen des Energiekostenzuschusses

Förderfähigkeit:

  • Art von Unternehmen:
    • Erfasst sind energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von Vereinen.
    • Nicht förderungsfähige Unternehmen sind unter anderem energieproduzierende und mineralverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen sowie staatliche Einheiten.
  • Anteil an Energiekosten
    • Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen.
    • Ausgenommen von diesem Kriterium sind Betriebe bis maximal 700.000 EUR Jahresumsatz.
  • Umsetzung von Energiesparmaßnahmen: Der Zuschuss soll daran gekoppelt werden, dass das betroffene Unternehmen bis 31.03.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umsetzt.

Förderbare Energieträger: Strom, Erdgas und Treibstoff (Benzin und Diesel)

Förderzeitraum, Förderstufen und Förderhöhe:

  • Förderzeitraum: Energie-Mehrkosten von 01.02.2022 bis 30.09.2022
  • Förderstufen: Es soll vier Förderstufen abhängig von gewissen Voraussetzungen (z.B. Verdoppelung der Energiepreise, Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiepreise) mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von 400.000 EUR (Stufe 1) bis 50 Millionen EUR (Stufe 4) geben.
  • Förderhöhe: Es soll grundsätzlich 30 Prozent der Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 gefördert werden

Beantragung und Auszahlung

  • Abwicklung: Der Energiekostenzuschuss wird über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.
  • Registrierung: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws-Fördermanager. Diese Registrierung wird voraussichtlich Ende Oktober bis Mitte November 2022 möglich sein.
  • Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.

Steuerberaterbestätigung: Weiters soll die Bestätigung eines Steuerberaters für gewisse Aspekte vorgesehen werden (zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, zur verbrauchten Energie, zur Höhe der Mehr-Aufwendungen)

Weiterführende Informationen können der Medieninformation des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft sowie dem Vortrag an den Ministerrat entnommen werden.

Weitere geplante Förderungen

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen sollen analog Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen eines gesonderten Pauschalfördermodells gefördert werden.

Weiters sind auch Maßnahmen zur Abfederung der höheren Strompreise in der Landwirtschaft durch eine Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft angedacht.

Ausblick

Vor diesem Hintergrund bleibt die finale Veröffentlichung der Förderrichtlinie für den „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ sowie der weiteren geplanten Förderungen (z.B. Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetreibe) abzuwarten. Gerne unterstützen wir Sie in weiterer Folge bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit dem Energiekostenförderungen.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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