03.10.2022

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

Expert:innen des Beratungsunternehmens Ecovis erklären, was beim Energiekostenzuschuss der Regierung zu beachten ist.
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ecovis gibt Tipps zum Energiekostenzuschuss der Regierung © itakdalee/AdobeStock
ecovis gibt Tipps zum Energiekostenzuschuss der Regierung © itakdalee/AdobeStock
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Vor kurzem sind erste Details zum Energiekostenschuss veröffentlicht worden. Der Energiekostenzuschuss hat zum Ziel, die durch den russischen Angriffskrieg erhöhten Energiekosten für energieintensive österreichische Unternehmen abzufedern und den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise bestmöglich zu sichern. Abgesehen davon sind auch gesonderte Fördermaßnahmen für Klein- und Kleinstbetriebe sowie für die Landwirtschaft geplant. Nachfolgend werden die ersten Highlights aus den derzeit vorliegenden Informationen kurz zusammengefasst:

Rahmenbedingungen des Energiekostenzuschusses

Förderfähigkeit:

  • Art von Unternehmen:
    • Erfasst sind energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von Vereinen.
    • Nicht förderungsfähige Unternehmen sind unter anderem energieproduzierende und mineralverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen sowie staatliche Einheiten.
  • Anteil an Energiekosten
    • Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen.
    • Ausgenommen von diesem Kriterium sind Betriebe bis maximal 700.000 EUR Jahresumsatz.
  • Umsetzung von Energiesparmaßnahmen: Der Zuschuss soll daran gekoppelt werden, dass das betroffene Unternehmen bis 31.03.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umsetzt.

Förderbare Energieträger: Strom, Erdgas und Treibstoff (Benzin und Diesel)

Förderzeitraum, Förderstufen und Förderhöhe:

  • Förderzeitraum: Energie-Mehrkosten von 01.02.2022 bis 30.09.2022
  • Förderstufen: Es soll vier Förderstufen abhängig von gewissen Voraussetzungen (z.B. Verdoppelung der Energiepreise, Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiepreise) mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von 400.000 EUR (Stufe 1) bis 50 Millionen EUR (Stufe 4) geben.
  • Förderhöhe: Es soll grundsätzlich 30 Prozent der Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 gefördert werden

Beantragung und Auszahlung

  • Abwicklung: Der Energiekostenzuschuss wird über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.
  • Registrierung: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws-Fördermanager. Diese Registrierung wird voraussichtlich Ende Oktober bis Mitte November 2022 möglich sein.
  • Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.

Steuerberaterbestätigung: Weiters soll die Bestätigung eines Steuerberaters für gewisse Aspekte vorgesehen werden (zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, zur verbrauchten Energie, zur Höhe der Mehr-Aufwendungen)

Weiterführende Informationen können der Medieninformation des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft sowie dem Vortrag an den Ministerrat entnommen werden.

Weitere geplante Förderungen

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen sollen analog Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen eines gesonderten Pauschalfördermodells gefördert werden.

Weiters sind auch Maßnahmen zur Abfederung der höheren Strompreise in der Landwirtschaft durch eine Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft angedacht.

Ausblick

Vor diesem Hintergrund bleibt die finale Veröffentlichung der Förderrichtlinie für den „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ sowie der weiteren geplanten Förderungen (z.B. Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetreibe) abzuwarten. Gerne unterstützen wir Sie in weiterer Folge bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit dem Energiekostenförderungen.

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Im Mai 2024 holte eologix-ping ein Millioneninvestment u.a. von Verbund X – brutkasten berichtete. Im gleichen Jahr führte das Grazer Startup Blitzdetektion ein und erweiterte sein Produktportfolio um Blitzüberwachungssysteme.

Eologix-Ping mit neuer Version

Nun hat Eologix-Ping die Markteinführung von „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ bekannt gegeben, einer neuen satellitengestützten Version seiner Blitzüberwachungslösung für Windturbinen.

Die neue Variante soll es Wind-Asset-Managern in abgelegenen Regionen mit geringer Konnektivität, in denen die Mobilfunkkommunikation unzuverlässig oder nicht verfügbar ist, ermöglichen, zu erkennen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde – konkret geschieht das mittels Myriotas UltraLite-Satellitenkonnektivität.

Use-Case bleibt

Der grundlegende Use Case bleibt bei den Grazern jedoch unverändert: Betreiber wissen zu lassen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde, damit sie Inspektionen priorisieren, die Wartungsplanung verbessern und Unsicherheiten nach Gewitterstürmen reduzieren können.

„Abgelegene Windparks sollten nicht einfach deshalb an operativer Transparenz verlieren, weil die Mobilfunkabdeckung begrenzt ist“, sagt Matthew Stead, CPO und Mitgründer von Eologix-Ping. „Mit ‚Event Lightning Fleet – Satellitenversion‘ erweitern wir die Blitzüberwachung auf Turbinenebene auf Regionen, in denen die traditionelle Kommunikationsinfrastruktur eine Hürde dargestellt hat.“

Einblicke auf Turbinenebene

Blitzeinschläge können erhebliche Blattschäden und Betriebsrisiken für Windturbinen verursachen. In vielen Fällen sind Betreiber gezwungen, nach Gewitterstürmen umfangreiche Inspektionen durchzuführen, ohne klare Anhaltspunkte dafür zu haben, welche Turbinen betroffen waren.

Im Gegensatz zu regionalen Wetterdiensten, die sich auf flächenweite Blitzaktivität konzentrieren, sei „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ darauf ausgelegt, betriebliche Einblicke auf Turbinenebene zu liefern.

Aus dem Archiv: Die Hintergründe zum Millioneninvestment für eologix-ping aus Graz

Das System erkenne Blitzereignisse direkt am Windturbinenturm mithilfe eines Magnetfeldsensors, der im Power and Communication Module (PCM) installiert ist. Der Sensor erfasst das durch den Blitzstrom im Turmgebäude induzierte Magnetfeld und generiert eine Ereignisbenachrichtigung, die in die Cloud übertragen wird.

Eologix-Ping-CEO: „Besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika“

„Wir sind stolz darauf, mit Eologix-Ping zusammenzuarbeiten, um die Blitzüberwachung auf Standorte auszudehnen, die traditionell außerhalb der Reichweite zuverlässiger Konnektivität lagen“, sagte Dan Franklin, Regional Sales Director bei Myriota.

Und Thomas Schlegl, CEO und Mitgründer von Eologix-Ping, ergänzt: „Mit dieser Markteinführung können Betreiber Blitzüberwachung auf Turbinenebene an Standorten einsetzen, die bisher schwer zu verbinden waren. Dies ist besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika, wo abgelegene geografische Lagen und begrenzte Telekommunikationsinfrastruktur nach Blitzereignissen operative blinde Flecken schaffen.“

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