05.05.2026
POLITIK

Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen: Biogena-Gründer startet Petition

Die österreichische Bundesregierung plant, die bisherige Sachbezugsbefreiung für Elektrofahrzeuge abzuschaffen und künftig einen geldwerten Vorteil zu besteuern. Biogena-Gründer Albert Schmidbauer wehrt sich dagegen - per Petition.
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Biogena
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena

Ein Sachbezug (auch „geldwerter Vorteil“ genannt) ist ein Teil des Gehalts, der nicht in Form von Geld, sondern in Form von Sachleistungen ausgezahlt wird. Ein klassisches Beispiel ist ein Firmenwagen (Dienstwagen), den der/die Angestellte auch privat nutzen darf. Da diese private Nutzung einen finanziellen Wert darstellt, muss dieser Wert steuerlich wie ein normales Einkommen behandelt werden. Das bedeutet: Der Sachbezug wird zum Bruttogehalt dazugerechnet, wodurch man mehr Steuern und Abgaben zahlt. Letztlich sinkt dadurch das monatliche Nettoeinkommen.

Bislang galt Sachbezugsbefreiung für E-Autos

Um klimafreundliche Mobilität zu fördern, gab es in Österreich für reine Elektroautos bisher eine Sachbezugsbefreiung. Wer einen E-Dienstwagen auch privat nutzen durfte, musste dafür keinen Sachbezug versteuern. Viele Arbeitnehmer:innen und Unternehmen haben sich genau wegen dieses Steuervorteils für E-Autos entschieden, Ladeinfrastruktur aufgebaut oder Leasingverträge über mehrere Jahre abgeschlossen.

Die österreichische Bundesregierung plant nun im Zuge eines Sparpakets, diese Sachbezugsbefreiung für Elektroautos abzuschaffen. Das heißt, auch für E-Dienstwagen soll künftig ein Sachbezug versteuert werden. Für die Betroffenen würde das ganz konkret bedeuten, dass sie plötzlich 100 bis über 200 Euro weniger netto im Monat zur Verfügung hätten.

„Über 100.000 Arbeitnehmer:innen betroffen. 100–200 € netto weniger im Monat. Weil man die Regeln nachträglich ändert. Es geht nicht um Steuern. Es geht um Vertrauen. Denn wenn gilt: ‚Was heute gilt, gilt morgen nicht mehr‘ … dann wird jede Entscheidung zur Wette. Und das kann sich der Wirtschaftsstandort Österreich nicht leisten“, schreibt Biogena-Gründer Albert Schmidbauer auf LinkedIn. Und startete eine Petition gegen diese Entscheidung.

Die Vertrauensfrage

Wie Schmidbauer auf der Petitionsseite warnt, treffe die Maßnahme vor allem jene Unternehmen und Beschäftigte, die in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf rechtliche Stabilität die E-Mobilitätswende im eigenen Betrieb vorangetrieben haben. Der Kern des Unmuts: Die Sachbezugsbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge war stets als unbefristete Regelung verankert und wurde zu keinem Zeitpunkt als auslaufende Förderung kommuniziert. Dieser plötzliche Verlust der Planungssicherheit torpediere nun weitreichende Geschäftsentscheidungen.

So wurden auf Basis der bisherigen Rechtslage Fuhrparks elektrifiziert, teure Investitionen in Photovoltaik- und Ladeinfrastruktur getätigt, mehrjährige Leasingverträge unterzeichnet und die steuerbegünstigten E-Autos bereits als fester Bestandteil in bestehende Gehalts- und Vergütungsmodelle integriert, betont Schmidbauer.

Ende der Sachbezugsbefreiung „keine Verbesserung öffentlicher Finanzen“

„Eine nachträgliche Einführung des Sachbezugs für bestehende Fahrzeuge würde diese Entscheidungen im Nachhinein entwerten und das Vertrauen in stabile wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen nachhaltig beeinträchtigen“, so der Gründer weiter. „Gleichzeitig ist der budgetäre Effekt dieser Maßnahme im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sparpakets begrenzt. Es handelt sich primär um eine zeitliche Vorziehung von Einnahmen, nicht um eine strukturelle Verbesserung der öffentlichen Finanzen.“

Forderung der Petition

Konkret fordert die Petition daher einen strikten Bestandsschutz für alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge über Elektro-Dienstfahrzeuge sowie eine konsistente Steuerpolitik ohne nachträgliche Verschlechterungen.

„Elektromobilität ist ein zentraler Bestandteil der Transformation unseres Wirtschaftsstandorts und diese Transformation braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Vertrauen entsteht durch Stabilität – und geht durch rückwirkende Änderungen verloren“, warnt Schmidbauer abschließend. „Wer in Nachhaltigkeit investiert, ökologisch handelt und Verantwortung übernimmt, muss sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln nicht im Nachhinein geändert werden.“

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ESNA Operations Director Linda Capusa © ESNA

Um Europa im globalen Wettbewerb zu stärken, wurde 2021, auf Basis von mittlerweile 28 Staaten, die Europe Startup Nations Alliance (ESNA) gegründet. Ihr Ziel ist es, die nationalen Rahmenbedingungen für Gründer:innen durch acht vordefinierte Standards wie „Access to Finance“, „Social Inclusion, Diversity and Protecting Democratic Values“ oder „Attracting and Retaining Talent“ zu harmonisieren. Der jährliche „Startup Nations Standard Report“ dient dabei nicht als klassisches Ranking, sondern als Benchmarking-Instrument. „Wir arbeiten eng mit allen Ländern zusammen, verifizieren Daten und betreiben intensive Recherche“, erklärt Linda Capusa, Operations Director bei ESNA im brutkasten-Interview den kollaborativen Prozess hinter dem Bericht.

Österreichs Trumpfkarte: Die Talentakquise

Mit einem Gesamtwert von 67 Prozent bewegt sich Österreich nahe am europäischen Mittelwert. Besonders beeindruckend schneidet das Land beim Thema Talentakquise ab: Mit einer Bewertung von 88 Prozent liegt Österreich klar über dem EU-Schnitt. Linda Capusa hebt hierbei vor allem die beschleunigten Visaverfahren für Gründer:innen und Fachkräfte hervor, die idealerweise weniger als einen Monat dauern sollten.

„Eine Gründerin kann die beste Idee haben, aber ohne das richtige Talent ist es schwer, das Unternehmen zu skalieren und die Idee umzusetzen“, betont sie im Gespräch. Auch Initiativen zur Rückholung von Talenten nach Österreich sowie Fortschritte bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (Stock Options) fielen bei der Bewertung laut Capusa positiv ins Gewicht.

Baustellen bei Bürokratie und Frühphasenkapital

Dennoch bleibt beträchtliche Luft nach oben, insbesondere bei der Startup-Regulierung und der Digitalisierung öffentlicher Dienste. Ein konkretes Manko sieht die ESNA-Managerin beim Kapitalzugang. Im Interview betont sie, dass Österreich derzeit keine Steuerbefreiungen für Business Angels anbiete, was sie jedoch als essentiellen Hebel für die wichtige Frühphasenfinanzierung wahrnimmt.

Europa auf dem Weg zum gemeinsamen Markt

Blickt man auf den gesamten Kontinent, zeigt sich ein positiver Makrotrend: Das durchschnittliche Umsetzungsniveau von empfohlenen Maßnahmen sprang signifikant von 61 auf 70 Prozent. Treiber sind laut Capusa europaweit die schnelle, kostengünstige digitale Unternehmensgründung sowie der Ausbau öffentlicher Finanzierungen.

„Regierungen werden sich zunehmend bewusst, dass Startups andere politische Rahmenbedingungen benötigen als traditionelle Unternehmen und welchen positiven wirtschaftlichen Einfluss sie bringen“, erklärt Capusa. Am schwersten tun sich die Staaten weiterhin mit regulatorischen Innovationen, wenngleich sich auch hier Verbesserungen abzeichnen.

„EU Inc“ als Hebel gegen die Marktfragmentierung

Um die Zersplitterung der nationalen Märkte endgültig zu überwinden, setzt Capusa große Hoffnung in die europäische Initiative „EU Inc“. Der Vorschlag für ein einheitliches europäisches Gesellschaftsrecht wird von der Allianz voll unterstützt. „Es würde die Fragmentierung aufheben, den Markteintritt beschleunigen und das Skalieren erleichtern“, betont die Operations Director. „Wir konkurrieren nicht innerhalb Europas, sondern als Kontinent“, fügt sie abschließend hinzu.

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