05.05.2026
POLITIK

Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen: Biogena-Gründer startet Petition

Die österreichische Bundesregierung plant, die bisherige Sachbezugsbefreiung für Elektrofahrzeuge abzuschaffen und künftig einen geldwerten Vorteil zu besteuern. Biogena-Gründer Albert Schmidbauer wehrt sich dagegen - per Petition.
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Biogena
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena

Ein Sachbezug (auch „geldwerter Vorteil“ genannt) ist ein Teil des Gehalts, der nicht in Form von Geld, sondern in Form von Sachleistungen ausgezahlt wird. Ein klassisches Beispiel ist ein Firmenwagen (Dienstwagen), den der/die Angestellte auch privat nutzen darf. Da diese private Nutzung einen finanziellen Wert darstellt, muss dieser Wert steuerlich wie ein normales Einkommen behandelt werden. Das bedeutet: Der Sachbezug wird zum Bruttogehalt dazugerechnet, wodurch man mehr Steuern und Abgaben zahlt. Letztlich sinkt dadurch das monatliche Nettoeinkommen.

Bislang galt Sachbezugsbefreiung für E-Autos

Um klimafreundliche Mobilität zu fördern, gab es in Österreich für reine Elektroautos bisher eine Sachbezugsbefreiung. Wer einen E-Dienstwagen auch privat nutzen durfte, musste dafür keinen Sachbezug versteuern. Viele Arbeitnehmer:innen und Unternehmen haben sich genau wegen dieses Steuervorteils für E-Autos entschieden, Ladeinfrastruktur aufgebaut oder Leasingverträge über mehrere Jahre abgeschlossen.

Die österreichische Bundesregierung plant nun im Zuge eines Sparpakets, diese Sachbezugsbefreiung für Elektroautos abzuschaffen. Das heißt, auch für E-Dienstwagen soll künftig ein Sachbezug versteuert werden. Für die Betroffenen würde das ganz konkret bedeuten, dass sie plötzlich 100 bis über 200 Euro weniger netto im Monat zur Verfügung hätten.

„Über 100.000 Arbeitnehmer:innen betroffen. 100–200 € netto weniger im Monat. Weil man die Regeln nachträglich ändert. Es geht nicht um Steuern. Es geht um Vertrauen. Denn wenn gilt: ‚Was heute gilt, gilt morgen nicht mehr‘ … dann wird jede Entscheidung zur Wette. Und das kann sich der Wirtschaftsstandort Österreich nicht leisten“, schreibt Biogena-Gründer Albert Schmidbauer auf LinkedIn. Und startete eine Petition gegen diese Entscheidung.

Die Vertrauensfrage

Wie Schmidbauer auf der Petitionsseite warnt, treffe die Maßnahme vor allem jene Unternehmen und Beschäftigte, die in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf rechtliche Stabilität die E-Mobilitätswende im eigenen Betrieb vorangetrieben haben. Der Kern des Unmuts: Die Sachbezugsbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge war stets als unbefristete Regelung verankert und wurde zu keinem Zeitpunkt als auslaufende Förderung kommuniziert. Dieser plötzliche Verlust der Planungssicherheit torpediere nun weitreichende Geschäftsentscheidungen.

So wurden auf Basis der bisherigen Rechtslage Fuhrparks elektrifiziert, teure Investitionen in Photovoltaik- und Ladeinfrastruktur getätigt, mehrjährige Leasingverträge unterzeichnet und die steuerbegünstigten E-Autos bereits als fester Bestandteil in bestehende Gehalts- und Vergütungsmodelle integriert, betont Schmidbauer.

Ende der Sachbezugsbefreiung „keine Verbesserung öffentlicher Finanzen“

„Eine nachträgliche Einführung des Sachbezugs für bestehende Fahrzeuge würde diese Entscheidungen im Nachhinein entwerten und das Vertrauen in stabile wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen nachhaltig beeinträchtigen“, so der Gründer weiter. „Gleichzeitig ist der budgetäre Effekt dieser Maßnahme im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sparpakets begrenzt. Es handelt sich primär um eine zeitliche Vorziehung von Einnahmen, nicht um eine strukturelle Verbesserung der öffentlichen Finanzen.“

Forderung der Petition

Konkret fordert die Petition daher einen strikten Bestandsschutz für alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge über Elektro-Dienstfahrzeuge sowie eine konsistente Steuerpolitik ohne nachträgliche Verschlechterungen.

„Elektromobilität ist ein zentraler Bestandteil der Transformation unseres Wirtschaftsstandorts und diese Transformation braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Vertrauen entsteht durch Stabilität – und geht durch rückwirkende Änderungen verloren“, warnt Schmidbauer abschließend. „Wer in Nachhaltigkeit investiert, ökologisch handelt und Verantwortung übernimmt, muss sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln nicht im Nachhinein geändert werden.“

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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