05.05.2026
POLITIK

Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen: Biogena-Gründer startet Petition

Die österreichische Bundesregierung plant, die bisherige Sachbezugsbefreiung für Elektrofahrzeuge abzuschaffen und künftig einen geldwerten Vorteil zu besteuern. Biogena-Gründer Albert Schmidbauer wehrt sich dagegen - per Petition.
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Biogena
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena

Ein Sachbezug (auch „geldwerter Vorteil“ genannt) ist ein Teil des Gehalts, der nicht in Form von Geld, sondern in Form von Sachleistungen ausgezahlt wird. Ein klassisches Beispiel ist ein Firmenwagen (Dienstwagen), den der/die Angestellte auch privat nutzen darf. Da diese private Nutzung einen finanziellen Wert darstellt, muss dieser Wert steuerlich wie ein normales Einkommen behandelt werden. Das bedeutet: Der Sachbezug wird zum Bruttogehalt dazugerechnet, wodurch man mehr Steuern und Abgaben zahlt. Letztlich sinkt dadurch das monatliche Nettoeinkommen.

Bislang galt Sachbezugsbefreiung für E-Autos

Um klimafreundliche Mobilität zu fördern, gab es in Österreich für reine Elektroautos bisher eine Sachbezugsbefreiung. Wer einen E-Dienstwagen auch privat nutzen durfte, musste dafür keinen Sachbezug versteuern. Viele Arbeitnehmer:innen und Unternehmen haben sich genau wegen dieses Steuervorteils für E-Autos entschieden, Ladeinfrastruktur aufgebaut oder Leasingverträge über mehrere Jahre abgeschlossen.

Die österreichische Bundesregierung plant nun im Zuge eines Sparpakets, diese Sachbezugsbefreiung für Elektroautos abzuschaffen. Das heißt, auch für E-Dienstwagen soll künftig ein Sachbezug versteuert werden. Für die Betroffenen würde das ganz konkret bedeuten, dass sie plötzlich 100 bis über 200 Euro weniger netto im Monat zur Verfügung hätten.

„Über 100.000 Arbeitnehmer:innen betroffen. 100–200 € netto weniger im Monat. Weil man die Regeln nachträglich ändert. Es geht nicht um Steuern. Es geht um Vertrauen. Denn wenn gilt: ‚Was heute gilt, gilt morgen nicht mehr‘ … dann wird jede Entscheidung zur Wette. Und das kann sich der Wirtschaftsstandort Österreich nicht leisten“, schreibt Biogena-Gründer Albert Schmidbauer auf LinkedIn. Und startete eine Petition gegen diese Entscheidung.

Die Vertrauensfrage

Wie Schmidbauer auf der Petitionsseite warnt, treffe die Maßnahme vor allem jene Unternehmen und Beschäftigte, die in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf rechtliche Stabilität die E-Mobilitätswende im eigenen Betrieb vorangetrieben haben. Der Kern des Unmuts: Die Sachbezugsbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge war stets als unbefristete Regelung verankert und wurde zu keinem Zeitpunkt als auslaufende Förderung kommuniziert. Dieser plötzliche Verlust der Planungssicherheit torpediere nun weitreichende Geschäftsentscheidungen.

So wurden auf Basis der bisherigen Rechtslage Fuhrparks elektrifiziert, teure Investitionen in Photovoltaik- und Ladeinfrastruktur getätigt, mehrjährige Leasingverträge unterzeichnet und die steuerbegünstigten E-Autos bereits als fester Bestandteil in bestehende Gehalts- und Vergütungsmodelle integriert, betont Schmidbauer.

Ende der Sachbezugsbefreiung „keine Verbesserung öffentlicher Finanzen“

„Eine nachträgliche Einführung des Sachbezugs für bestehende Fahrzeuge würde diese Entscheidungen im Nachhinein entwerten und das Vertrauen in stabile wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen nachhaltig beeinträchtigen“, so der Gründer weiter. „Gleichzeitig ist der budgetäre Effekt dieser Maßnahme im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sparpakets begrenzt. Es handelt sich primär um eine zeitliche Vorziehung von Einnahmen, nicht um eine strukturelle Verbesserung der öffentlichen Finanzen.“

Forderung der Petition

Konkret fordert die Petition daher einen strikten Bestandsschutz für alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge über Elektro-Dienstfahrzeuge sowie eine konsistente Steuerpolitik ohne nachträgliche Verschlechterungen.

„Elektromobilität ist ein zentraler Bestandteil der Transformation unseres Wirtschaftsstandorts und diese Transformation braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Vertrauen entsteht durch Stabilität – und geht durch rückwirkende Änderungen verloren“, warnt Schmidbauer abschließend. „Wer in Nachhaltigkeit investiert, ökologisch handelt und Verantwortung übernimmt, muss sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln nicht im Nachhinein geändert werden.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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