05.05.2026
POLITIK

Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen: Biogena-Gründer startet Petition

Die österreichische Bundesregierung plant, die bisherige Sachbezugsbefreiung für Elektrofahrzeuge abzuschaffen und künftig einen geldwerten Vorteil zu besteuern. Biogena-Gründer Albert Schmidbauer wehrt sich dagegen - per Petition.
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Biogena
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena

Ein Sachbezug (auch „geldwerter Vorteil“ genannt) ist ein Teil des Gehalts, der nicht in Form von Geld, sondern in Form von Sachleistungen ausgezahlt wird. Ein klassisches Beispiel ist ein Firmenwagen (Dienstwagen), den der/die Angestellte auch privat nutzen darf. Da diese private Nutzung einen finanziellen Wert darstellt, muss dieser Wert steuerlich wie ein normales Einkommen behandelt werden. Das bedeutet: Der Sachbezug wird zum Bruttogehalt dazugerechnet, wodurch man mehr Steuern und Abgaben zahlt. Letztlich sinkt dadurch das monatliche Nettoeinkommen.

Bislang galt Sachbezugsbefreiung für E-Autos

Um klimafreundliche Mobilität zu fördern, gab es in Österreich für reine Elektroautos bisher eine Sachbezugsbefreiung. Wer einen E-Dienstwagen auch privat nutzen durfte, musste dafür keinen Sachbezug versteuern. Viele Arbeitnehmer:innen und Unternehmen haben sich genau wegen dieses Steuervorteils für E-Autos entschieden, Ladeinfrastruktur aufgebaut oder Leasingverträge über mehrere Jahre abgeschlossen.

Die österreichische Bundesregierung plant nun im Zuge eines Sparpakets, diese Sachbezugsbefreiung für Elektroautos abzuschaffen. Das heißt, auch für E-Dienstwagen soll künftig ein Sachbezug versteuert werden. Für die Betroffenen würde das ganz konkret bedeuten, dass sie plötzlich 100 bis über 200 Euro weniger netto im Monat zur Verfügung hätten.

„Über 100.000 Arbeitnehmer:innen betroffen. 100–200 € netto weniger im Monat. Weil man die Regeln nachträglich ändert. Es geht nicht um Steuern. Es geht um Vertrauen. Denn wenn gilt: ‚Was heute gilt, gilt morgen nicht mehr‘ … dann wird jede Entscheidung zur Wette. Und das kann sich der Wirtschaftsstandort Österreich nicht leisten“, schreibt Biogena-Gründer Albert Schmidbauer auf LinkedIn. Und startete eine Petition gegen diese Entscheidung.

Die Vertrauensfrage

Wie Schmidbauer auf der Petitionsseite warnt, treffe die Maßnahme vor allem jene Unternehmen und Beschäftigte, die in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf rechtliche Stabilität die E-Mobilitätswende im eigenen Betrieb vorangetrieben haben. Der Kern des Unmuts: Die Sachbezugsbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge war stets als unbefristete Regelung verankert und wurde zu keinem Zeitpunkt als auslaufende Förderung kommuniziert. Dieser plötzliche Verlust der Planungssicherheit torpediere nun weitreichende Geschäftsentscheidungen.

So wurden auf Basis der bisherigen Rechtslage Fuhrparks elektrifiziert, teure Investitionen in Photovoltaik- und Ladeinfrastruktur getätigt, mehrjährige Leasingverträge unterzeichnet und die steuerbegünstigten E-Autos bereits als fester Bestandteil in bestehende Gehalts- und Vergütungsmodelle integriert, betont Schmidbauer.

Ende der Sachbezugsbefreiung „keine Verbesserung öffentlicher Finanzen“

„Eine nachträgliche Einführung des Sachbezugs für bestehende Fahrzeuge würde diese Entscheidungen im Nachhinein entwerten und das Vertrauen in stabile wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen nachhaltig beeinträchtigen“, so der Gründer weiter. „Gleichzeitig ist der budgetäre Effekt dieser Maßnahme im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sparpakets begrenzt. Es handelt sich primär um eine zeitliche Vorziehung von Einnahmen, nicht um eine strukturelle Verbesserung der öffentlichen Finanzen.“

Forderung der Petition

Konkret fordert die Petition daher einen strikten Bestandsschutz für alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge über Elektro-Dienstfahrzeuge sowie eine konsistente Steuerpolitik ohne nachträgliche Verschlechterungen.

„Elektromobilität ist ein zentraler Bestandteil der Transformation unseres Wirtschaftsstandorts und diese Transformation braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Vertrauen entsteht durch Stabilität – und geht durch rückwirkende Änderungen verloren“, warnt Schmidbauer abschließend. „Wer in Nachhaltigkeit investiert, ökologisch handelt und Verantwortung übernimmt, muss sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln nicht im Nachhinein geändert werden.“

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Das "EyeStrab"-Gerät im Einsatz © EyeStrab

Die Vermessung von Augenfehlstellungen (Strabismus) erfolgt in der Praxis oft noch „wie vor 100 Jahren“, erklärt Gründer Eren Çerman im Interview: rein manuell mittels analogen Methoden. „Die Schielheilkunde ist wahrscheinlich die letzte große nicht digitalisierte Subdisziplin in der Augenheilkunde“, fügt der Augenarzt an der Wiener Klinik Donaustadt hinzu. Gemeinsam mit seinem Team will er das ändern. Das System soll die Schielwinkelmessung sowie die Refraktionsbestimmung – also die Ermittlung, ob eine Fehlsichtigkeit vorliegt – in einer digitalen Plattform bündeln.

Interdisziplinäre Expertise im Gründerteam

Hinter EyeStrab steht das Trio Eren Çerman, Evrim Bakir und Alexander Jatzko. Die drei Gründer vereinen nach eigenen Angaben ein breites Spektrum an Kompetenzen für das Vorhaben: Gemeinsam bringen sie mehr als 20 Jahre klinische Expertise in der Augenheilkunde, über 25 Jahre internationale Management- und Transformationserfahrung sowie mehr als 25 Jahre Erfahrung im Aufbau und Management technologiegetriebener Projekte und Unternehmen in das Startup ein.

Hardware-Plattform auf NVIDIA-Basis

Technisch basiert das System auf einer NVIDIA-Edge-Plattform. Das physische Messgerät versteht das Unternehmen dabei als ersten Baustein einer künftig erweiterbaren Plattform. Es fungiert als digitale Konsole, auf der weitere augenärztliche Untersuchungsmodule als reine Software-Updates geladen werden können. Ziel ist eine cloudunabhängige All-in-One-Diagnoseplattform mit einem konkreten Marktpotenzial. Laut Çerman weisen rund 15 Prozent aller augenärztlichen Patientenkontakte einen Strabismus-Bezug auf.

Für den Vertrieb setzt EyeStrab auf eine Doppelstrategie. Bei niedergelassenen Augenärztinnen und Augenärzten ist ein nutzungsbasiertes „Pay-per-Use“-Modell geplant, bei dem sich die Technologie über die tatsächlichen Anwendungen in der Praxis amortisiert. Öffentliche Krankenhäuser möchte man via klassischen Direktverkauf gewinnen. Die spätere Serienfertigung soll laut Unternehmen über einen ISO-konformen Auftragsfertiger laufen, wobei die finale Endmontage (Assembly) zur Qualitätssicherung fix in Österreich bleiben soll.

Validierung an einer Wiener Klinik

Derzeit wird der EyeStrab-Prototyp in einer klinischen Studie an einer Wiener Klinik validiert. Ziel der Studie ist es, objektive und reproduzierbare Messwerte wissenschaftlich zu belegen. Für den offiziellen Markteintritt strebt EyeStrab eine MDR-Zertifizierung als Medizinprodukt an. Der Audit ist für das erste Quartal 2027 geplant. Bis Ende 2026 fokussiert sich das Kernteam auf die technische Dokumentation und die vorbereitende ISO-Prozesszertifizierung.

Seed-Runde und FFG-Förderung geplant

Bisher wurde das patentierte Projekt durch Eigenmittel sowie kleinere Zuschüsse der Wirtschaftsagentur Wien und der FFG finanziert. Aktuell bereitet das Startup eine Seed-Finanzierungsrunde vor und finalisiert parallel einen FFG-Förderantrag, der rund 45 Prozent des Projektvolumens abdecken soll. Das Gesamtbudget für diesen Entwicklungsschritt liegt laut den Gründern knapp unter einer Million Euro. Mit dem frischen Kapital möchte das Team vor allem die Bereiche Softwareentwicklung und System-Testing ausbauen.

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