05.05.2026
POLITIK

Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen: Biogena-Gründer startet Petition

Die österreichische Bundesregierung plant, die bisherige Sachbezugsbefreiung für Elektrofahrzeuge abzuschaffen und künftig einen geldwerten Vorteil zu besteuern. Biogena-Gründer Albert Schmidbauer wehrt sich dagegen - per Petition.
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Biogena
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena

Ein Sachbezug (auch „geldwerter Vorteil“ genannt) ist ein Teil des Gehalts, der nicht in Form von Geld, sondern in Form von Sachleistungen ausgezahlt wird. Ein klassisches Beispiel ist ein Firmenwagen (Dienstwagen), den der/die Angestellte auch privat nutzen darf. Da diese private Nutzung einen finanziellen Wert darstellt, muss dieser Wert steuerlich wie ein normales Einkommen behandelt werden. Das bedeutet: Der Sachbezug wird zum Bruttogehalt dazugerechnet, wodurch man mehr Steuern und Abgaben zahlt. Letztlich sinkt dadurch das monatliche Nettoeinkommen.

Bislang galt Sachbezugsbefreiung für E-Autos

Um klimafreundliche Mobilität zu fördern, gab es in Österreich für reine Elektroautos bisher eine Sachbezugsbefreiung. Wer einen E-Dienstwagen auch privat nutzen durfte, musste dafür keinen Sachbezug versteuern. Viele Arbeitnehmer:innen und Unternehmen haben sich genau wegen dieses Steuervorteils für E-Autos entschieden, Ladeinfrastruktur aufgebaut oder Leasingverträge über mehrere Jahre abgeschlossen.

Die österreichische Bundesregierung plant nun im Zuge eines Sparpakets, diese Sachbezugsbefreiung für Elektroautos abzuschaffen. Das heißt, auch für E-Dienstwagen soll künftig ein Sachbezug versteuert werden. Für die Betroffenen würde das ganz konkret bedeuten, dass sie plötzlich 100 bis über 200 Euro weniger netto im Monat zur Verfügung hätten.

„Über 100.000 Arbeitnehmer:innen betroffen. 100–200 € netto weniger im Monat. Weil man die Regeln nachträglich ändert. Es geht nicht um Steuern. Es geht um Vertrauen. Denn wenn gilt: ‚Was heute gilt, gilt morgen nicht mehr‘ … dann wird jede Entscheidung zur Wette. Und das kann sich der Wirtschaftsstandort Österreich nicht leisten“, schreibt Biogena-Gründer Albert Schmidbauer auf LinkedIn. Und startete eine Petition gegen diese Entscheidung.

Die Vertrauensfrage

Wie Schmidbauer auf der Petitionsseite warnt, treffe die Maßnahme vor allem jene Unternehmen und Beschäftigte, die in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf rechtliche Stabilität die E-Mobilitätswende im eigenen Betrieb vorangetrieben haben. Der Kern des Unmuts: Die Sachbezugsbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge war stets als unbefristete Regelung verankert und wurde zu keinem Zeitpunkt als auslaufende Förderung kommuniziert. Dieser plötzliche Verlust der Planungssicherheit torpediere nun weitreichende Geschäftsentscheidungen.

So wurden auf Basis der bisherigen Rechtslage Fuhrparks elektrifiziert, teure Investitionen in Photovoltaik- und Ladeinfrastruktur getätigt, mehrjährige Leasingverträge unterzeichnet und die steuerbegünstigten E-Autos bereits als fester Bestandteil in bestehende Gehalts- und Vergütungsmodelle integriert, betont Schmidbauer.

Ende der Sachbezugsbefreiung „keine Verbesserung öffentlicher Finanzen“

„Eine nachträgliche Einführung des Sachbezugs für bestehende Fahrzeuge würde diese Entscheidungen im Nachhinein entwerten und das Vertrauen in stabile wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen nachhaltig beeinträchtigen“, so der Gründer weiter. „Gleichzeitig ist der budgetäre Effekt dieser Maßnahme im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sparpakets begrenzt. Es handelt sich primär um eine zeitliche Vorziehung von Einnahmen, nicht um eine strukturelle Verbesserung der öffentlichen Finanzen.“

Forderung der Petition

Konkret fordert die Petition daher einen strikten Bestandsschutz für alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge über Elektro-Dienstfahrzeuge sowie eine konsistente Steuerpolitik ohne nachträgliche Verschlechterungen.

„Elektromobilität ist ein zentraler Bestandteil der Transformation unseres Wirtschaftsstandorts und diese Transformation braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Vertrauen entsteht durch Stabilität – und geht durch rückwirkende Änderungen verloren“, warnt Schmidbauer abschließend. „Wer in Nachhaltigkeit investiert, ökologisch handelt und Verantwortung übernimmt, muss sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln nicht im Nachhinein geändert werden.“

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Die Celantur-Gründer Alexander Petkov (CEO) und Boyang Xia (CTO) | (c) Celantur
Die Celantur-Gründer Alexander Petkov (CEO) und Boyang Xia (CTO) | (c) Celantur

Daimler Truck, Huawei, Strabag und die Stadt Detroit – diese vier Referenzen nennt das Linzer KI-Startup Celantur (brutkasten berichtete bereits). Insgesamt habe man mehr als 85 Unternehmenskunden, sagt Gründer Alexander Petkov auf brutkasten-Anfrage. Zuletzt kam einer in Australien dazu, womit man nun in allen sechs (bewohnten) Kontinenten präsent sei.

Überzeugen konnte das 2020 gegründete und bis auf eine frühe FFG-Basisprogramm-Förderung gebootstrappte Startup all diese Kunden mit KI-gestützter Bild- und Videoanonymisierung. Mehr als eine Milliarde Bilder habe man bislang bereits anonymisiert. Dabei werden etwa Gesichter, Kennzeichen, Personen und Fahrzeuge vollautomatisch verpixelt.

„Wir sind längst kein einfaches Verpixelungs-Tool mehr“ – rechtskonformes KI-Training im Fokus

Doch Petkov betont: „Wir sind längst kein einfaches Verpixelungs-Tool mehr. Celantur liefert die unsichtbare und kritische Infrastruktur für die Zukunft der Physical AI. Wir ermöglichen es Technologie-Unternehmen, die KI von morgen zu bauen, ohne das Grundrecht auf Privatsphäre zu verletzen.“

Celantur setzt mit seinem aktuell achtköpfigen Team nämlich gezielt auf die Anonymisierung von Bild- und Videomaterial im Zuge von KI-Trainings. Denn damit autonome Fahrzeuge, digitale Zwillinge und intelligente Robotik Realität werden, müssten KI-Modelle mit gigantischen Datenmengen der realen Welt trainiert werden, argumentiert man beim Startup. Man liefere „das technologische Bindeglied“, das diese Datennutzung „gesellschaftlich akzeptabel und rechtlich unangreifbar“ mache. Dabei verweist man unter anderem auf Bestimmungen im Rahmen von DSGVO und AI Act.

Das Tool lasse sich dabei „ohne langwierige Anpassungsprozesse“ auf unterschiedliche regionale Rechtsprechungen und geografische Bedingungen anwenden. „Dass unsere Technologie nun auf sechs Kontinenten aktiv genutzt wird, ist der beste Beweis für die Skalierbarkeit unserer KI-Modelle“, meint Petkov.

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