10.12.2024
COWORKING

Ende? Coworking Salzburg muss vielleicht im Frühjahr seine Pforten schließen

Wie Romy Sigl brutkasten erzählt, muss Coworking Salzburg, das seit 13 Jahren besteht, vielleicht Ende März zusperren. Sie erklärt die Gründe dafür und erläutert, wie viel Geld sie heuer mit dem Konzept Coworking wirklich verdient hat.
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Coworking Salzburg, Schließt, Coworking Salzburg muss schließen, Insolvenz,
(c) Romy Sigl - Das Coworking Salzburg macht doch weiter.

Coworking Salzburg startete 2012 als erster Co-Working-Space außerhalb Wiens. Geboten wurden von Anfang an flexible Rahmenbedingungen, vom Schreibtisch für einen Tag bis hin zum fixen Büro für einen längeren Zeitraum. Coworking Salzburg-Gründerin Romy Sigl meinte 2017 noch, dass ihr Konzept eine Anlaufzeit von einigen Jahren brauchte, um sich durchzusetzen. Doch dies gelang. In der Geschichte des Coworking-Spaces finden sich einige bekannte Startups, die dort u.a. ihre ersten Schritte auf der Pitch-Bühne sammelten. Darunter: Symptoma, Hotelkit, Authentic Vison sowie der spätere Founder von MyflexBox. Nun droht den Salzburgern jedoch das Ende.

Coworking Salzburg suchte Standbein

Wie Sigl brutkasten exklusiv erzählt, wird ihr Inkubator-Programm Do-What-You-Love (DWYL) nächste Jahr pausieren. „Aber es ist noch viel dramatischer“, sagt sie auf die Frage nach den Gründen dafür. „Coworking Salzburg muss vielleicht Ende März schließen.“

Sigl hat DWYL vor rund zwei Jahren aufgebaut und zum Teil ihres Business gemacht, um aus dem zusätzlichen „Spielbein ein Standbein“ zu formen. Die Gründerin wollte nicht mehr vom Coworking allein abhängig sein, weil sich der Markt verändert hat.

„Mein Standbein namens Coworking ist nicht mehr mein Standbein“, sagt Sigl. „Ich habe dieses Jahr damit Null Euro verdient. Die Menschen arbeiten heute lieber im Home-Office als im Coworking. Und ich hänge in der Luft, weil auch die Interreg-Förderung für DWYL 2023 nicht bezahlt wurde und ich von dieser Seite keine Rückmeldung erhalte.“

Drei Monate Schonfrist

So gab Sigl bereits ihrem Vermieter (Techno-Z Salzburg) eine Warnung und erhielt freundlicherweise eine dreimonatige Schonfrist, um eine Trendwende zu schaffen. „Das Coworking Salzburg ist längst nicht mehr nur ein Ort für Schreibtische und Stühle“, sagt Sigl kämpferisch. „Es ist ein Ort für Perspektive und Hoffnung. Und Unterstützung durch die Community. Lange Jahre hat alles allein auf meinen Schultern gelastet, weil ich gedacht habe, ich muss alles auch allein machen. Nun aber öffnen wir uns und führen bereits Gespräche mit der Uni Salzburg für strategische Kooperationen. Auch unser Vermieter ist mit an Bord. Es fehlen jetzt noch das Land Salzburg und die Stadt Salzburg – wenn es politischer Wille ist, dass wir für den Standort weiterbestehen. Wenn nicht, dann ist es auch eine Ansage. Es braucht ein Zeichen an die Gesellschaft, denn wenn es weitergehen soll, müssen wir zusammenfinden.“

Sigl: „Im Nebel gut Verbündete zu haben“

Bei der DWYL-Gala am heutigen 10. Dezember im Techno-Z möchte Sigl alle Beteiligten daran erinnern, nicht aufzugeben und den Geist der Community wecken. „Wenn du durch einen Nebel gehst, ist es gut, Verbündete zu haben. Aber es geht nicht nur um uns“, sagt sie Teile aus ihrer Rede vorab zitierend. „Die aktuelle Wirtschaftslandschaft verschiebt sich unter unseren Füßen. Unternehmen wie KTM, Kika/Leiner und sogar Mirabell Mozartkugeln – Giganten, die einst unbesiegbar schienen – kämpfen jetzt ums Überleben. Jahrzehntelanger Erfolg kann in der heutigen Welt über Nacht verschwinden. Aber, was wir hier gemeinsam aufgebaut haben, ist zu wichtig, um es aufzugeben. Alte Wege funktionieren nicht mehr. Was sollen wir also tun? Wir treten auf. Wir erneuern. Wir schaffen. Wir finden neue Wege nach vorn.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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