10.12.2024
COWORKING

Ende? Coworking Salzburg muss vielleicht im Frühjahr seine Pforten schließen

Wie Romy Sigl brutkasten erzählt, muss Coworking Salzburg, das seit 13 Jahren besteht, vielleicht Ende März zusperren. Sie erklärt die Gründe dafür und erläutert, wie viel Geld sie heuer mit dem Konzept Coworking wirklich verdient hat.
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Coworking Salzburg, Schließt, Coworking Salzburg muss schließen, Insolvenz,
(c) Romy Sigl - Das Coworking Salzburg macht doch weiter.

Coworking Salzburg startete 2012 als erster Co-Working-Space außerhalb Wiens. Geboten wurden von Anfang an flexible Rahmenbedingungen, vom Schreibtisch für einen Tag bis hin zum fixen Büro für einen längeren Zeitraum. Coworking Salzburg-Gründerin Romy Sigl meinte 2017 noch, dass ihr Konzept eine Anlaufzeit von einigen Jahren brauchte, um sich durchzusetzen. Doch dies gelang. In der Geschichte des Coworking-Spaces finden sich einige bekannte Startups, die dort u.a. ihre ersten Schritte auf der Pitch-Bühne sammelten. Darunter: Symptoma, Hotelkit, Authentic Vison sowie der spätere Founder von MyflexBox. Nun droht den Salzburgern jedoch das Ende.

Coworking Salzburg suchte Standbein

Wie Sigl brutkasten exklusiv erzählt, wird ihr Inkubator-Programm Do-What-You-Love (DWYL) nächste Jahr pausieren. „Aber es ist noch viel dramatischer“, sagt sie auf die Frage nach den Gründen dafür. „Coworking Salzburg muss vielleicht Ende März schließen.“

Sigl hat DWYL vor rund zwei Jahren aufgebaut und zum Teil ihres Business gemacht, um aus dem zusätzlichen „Spielbein ein Standbein“ zu formen. Die Gründerin wollte nicht mehr vom Coworking allein abhängig sein, weil sich der Markt verändert hat.

„Mein Standbein namens Coworking ist nicht mehr mein Standbein“, sagt Sigl. „Ich habe dieses Jahr damit Null Euro verdient. Die Menschen arbeiten heute lieber im Home-Office als im Coworking. Und ich hänge in der Luft, weil auch die Interreg-Förderung für DWYL 2023 nicht bezahlt wurde und ich von dieser Seite keine Rückmeldung erhalte.“

Drei Monate Schonfrist

So gab Sigl bereits ihrem Vermieter (Techno-Z Salzburg) eine Warnung und erhielt freundlicherweise eine dreimonatige Schonfrist, um eine Trendwende zu schaffen. „Das Coworking Salzburg ist längst nicht mehr nur ein Ort für Schreibtische und Stühle“, sagt Sigl kämpferisch. „Es ist ein Ort für Perspektive und Hoffnung. Und Unterstützung durch die Community. Lange Jahre hat alles allein auf meinen Schultern gelastet, weil ich gedacht habe, ich muss alles auch allein machen. Nun aber öffnen wir uns und führen bereits Gespräche mit der Uni Salzburg für strategische Kooperationen. Auch unser Vermieter ist mit an Bord. Es fehlen jetzt noch das Land Salzburg und die Stadt Salzburg – wenn es politischer Wille ist, dass wir für den Standort weiterbestehen. Wenn nicht, dann ist es auch eine Ansage. Es braucht ein Zeichen an die Gesellschaft, denn wenn es weitergehen soll, müssen wir zusammenfinden.“

Sigl: „Im Nebel gut Verbündete zu haben“

Bei der DWYL-Gala am heutigen 10. Dezember im Techno-Z möchte Sigl alle Beteiligten daran erinnern, nicht aufzugeben und den Geist der Community wecken. „Wenn du durch einen Nebel gehst, ist es gut, Verbündete zu haben. Aber es geht nicht nur um uns“, sagt sie Teile aus ihrer Rede vorab zitierend. „Die aktuelle Wirtschaftslandschaft verschiebt sich unter unseren Füßen. Unternehmen wie KTM, Kika/Leiner und sogar Mirabell Mozartkugeln – Giganten, die einst unbesiegbar schienen – kämpfen jetzt ums Überleben. Jahrzehntelanger Erfolg kann in der heutigen Welt über Nacht verschwinden. Aber, was wir hier gemeinsam aufgebaut haben, ist zu wichtig, um es aufzugeben. Alte Wege funktionieren nicht mehr. Was sollen wir also tun? Wir treten auf. Wir erneuern. Wir schaffen. Wir finden neue Wege nach vorn.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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