17.09.2015

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Empfehlungssysteme ersetzten online den Verkäufer, funktionieren aber nicht immer perfekt

Wenn man von Amazon nach dem Kauf einer Waschmaschine noch wochenlang unter der Rubrik “das könnte Ihnen auch gefallen” weitere Waschmaschinen vorgeschlagen bekommt, gibt es zwei mögliche Erklärungen: vielleicht wird man aufgrund seines Surf-Verhaltens für einen Waschsalon gehalten, oder man ist soeben auf eine Schwachstelle sogenannter “Recommender Systems” gestoßen. Der Wurm steckt in diesem Fall in jenem Grundsystem, das die Eigenschaften eines Objektes charakterisiert und dann nach ähnlichen Objekten sucht. Was bei Schmuck und Mode sinnvoll ist, stößt bei Haushaltsgeräten naturgemäß an seine Grenzen.

Nutzer mit ähnlichen Vorlieben

Die “Recommendation Engine” von Amazon ist der Kern des Erfolgs des Online-Konzerns und hat deshalb natürlich auch noch andere Standbeine. Eine weitere Methode, die der Online-Händler zur Perfektion treibt, ist die Charakterisierung des Nutzers und die Suche nach ähnlichen Nutzern. Was nach der perfekten Partnersuche klingt, dient natürlich einem anderen Zweck: vorgeschlagen werden dann Objekte, die Nutzern mit ähnlichen Vorlieben gefallen. Amazon analysiert dazu nicht nur das Kaufverhalten, sondern auch angesehene Produkte, den Inhalt von Warenkorb und Wunschliste. Dieses System wiederum funktioniert erst dann, wenn man eine große Datenmenge zur Verfügung hat.

Königsdiziplin Filme und Musik

Auf dem Feld der Empfehlungssysteme gibt es noch viel zu erforschen und zu verbessern. Derzeit findet an der TU Wien noch bis Sonntag eine internationale Konferenz zu dem Thema statt. Schon die Liste der Unterstützer zeigt, dass “Recommender Systems” nicht nur für klassische Online-Händler interessant sind: Xing verwendet solche Systeme genauso wie Booikng.com, Pandora oder Netflix. Das “Matching” von Filmen oder Musik gilt als eine der Königsdisziplinen – es ist nicht einfach, sie mit berechenbaren Eigenschaften zu versehen und dann Filme oder Musik mit ähnlichen Eigenschaften zu finden, die demselben Nutzer auch gefallen. An der TU Wien arbeitet Hannes Werthner vom Institut für Softwaretechnik und interaktive Systeme daran, solche Systeme zu verbessern. Aktuell ist etwa die Empfehlung von Reisezielen auf Basis von Bildern, die einem Nutzer gefallen. „Letzten Endes ist ein Recommender-System genau dann gut, wenn der User damit zufrieden ist“, meint Hannes Werthner. „Unser Ziel ist nicht, den größtmöglichen Business Return zu generieren, sondern intelligente Lösungen zu entwickeln, die uns allen einen echten Vorteil bringen.“

Berechnen, ob es zu einem Kauf kommt

Die Algorithmen von “Recommender Systems” taugen aber nicht nur für Produktempfehlungen. Auf der Basis von Klicks, die ein Nutzer auf einer Website tätigt, kann auch berechnet werden, ob es zu einem Kauf kommt. Genau das ist die Aufgabe einer Challenge im Rahmen der internationalen TU-Konferenz. Firmen stellen anonymisierte Daten zur Verfügung und Teams aus aller Welt versuchen im Rahmen der “RecSys-Challenge” möglichst rasch daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu berechnen.

ACM Conference on Recommender Systems
TU Wien, 16.-20. September 2015
http://recsys.acm.org/recsys15/

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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