17.09.2015

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Empfehlungssysteme ersetzten online den Verkäufer, funktionieren aber nicht immer perfekt

Wenn man von Amazon nach dem Kauf einer Waschmaschine noch wochenlang unter der Rubrik “das könnte Ihnen auch gefallen” weitere Waschmaschinen vorgeschlagen bekommt, gibt es zwei mögliche Erklärungen: vielleicht wird man aufgrund seines Surf-Verhaltens für einen Waschsalon gehalten, oder man ist soeben auf eine Schwachstelle sogenannter “Recommender Systems” gestoßen. Der Wurm steckt in diesem Fall in jenem Grundsystem, das die Eigenschaften eines Objektes charakterisiert und dann nach ähnlichen Objekten sucht. Was bei Schmuck und Mode sinnvoll ist, stößt bei Haushaltsgeräten naturgemäß an seine Grenzen.

Nutzer mit ähnlichen Vorlieben

Die “Recommendation Engine” von Amazon ist der Kern des Erfolgs des Online-Konzerns und hat deshalb natürlich auch noch andere Standbeine. Eine weitere Methode, die der Online-Händler zur Perfektion treibt, ist die Charakterisierung des Nutzers und die Suche nach ähnlichen Nutzern. Was nach der perfekten Partnersuche klingt, dient natürlich einem anderen Zweck: vorgeschlagen werden dann Objekte, die Nutzern mit ähnlichen Vorlieben gefallen. Amazon analysiert dazu nicht nur das Kaufverhalten, sondern auch angesehene Produkte, den Inhalt von Warenkorb und Wunschliste. Dieses System wiederum funktioniert erst dann, wenn man eine große Datenmenge zur Verfügung hat.

Königsdiziplin Filme und Musik

Auf dem Feld der Empfehlungssysteme gibt es noch viel zu erforschen und zu verbessern. Derzeit findet an der TU Wien noch bis Sonntag eine internationale Konferenz zu dem Thema statt. Schon die Liste der Unterstützer zeigt, dass “Recommender Systems” nicht nur für klassische Online-Händler interessant sind: Xing verwendet solche Systeme genauso wie Booikng.com, Pandora oder Netflix. Das “Matching” von Filmen oder Musik gilt als eine der Königsdisziplinen – es ist nicht einfach, sie mit berechenbaren Eigenschaften zu versehen und dann Filme oder Musik mit ähnlichen Eigenschaften zu finden, die demselben Nutzer auch gefallen. An der TU Wien arbeitet Hannes Werthner vom Institut für Softwaretechnik und interaktive Systeme daran, solche Systeme zu verbessern. Aktuell ist etwa die Empfehlung von Reisezielen auf Basis von Bildern, die einem Nutzer gefallen. „Letzten Endes ist ein Recommender-System genau dann gut, wenn der User damit zufrieden ist“, meint Hannes Werthner. „Unser Ziel ist nicht, den größtmöglichen Business Return zu generieren, sondern intelligente Lösungen zu entwickeln, die uns allen einen echten Vorteil bringen.“

Berechnen, ob es zu einem Kauf kommt

Die Algorithmen von “Recommender Systems” taugen aber nicht nur für Produktempfehlungen. Auf der Basis von Klicks, die ein Nutzer auf einer Website tätigt, kann auch berechnet werden, ob es zu einem Kauf kommt. Genau das ist die Aufgabe einer Challenge im Rahmen der internationalen TU-Konferenz. Firmen stellen anonymisierte Daten zur Verfügung und Teams aus aller Welt versuchen im Rahmen der “RecSys-Challenge” möglichst rasch daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu berechnen.

ACM Conference on Recommender Systems
TU Wien, 16.-20. September 2015
http://recsys.acm.org/recsys15/

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Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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