13.06.2016

Startups, i werd narrisch: Der Einfluss äußerer Faktoren am Markt

Wie ist das Spielfeld beschaffen? Wer ist die gegnerische Mannschaft? Der Erfolg eines Startups ist wie beim Fußball-Spiel auch von einer Reihe äußerer Faktoren abhängig. In unserer redaktionellen Serie "I werd narrisch" zur Fußball-Europameisterschaft wollen wir es genau wissen: Welche Parallelen gibt es zwischen dem Sport und Startups?
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Was Fußball und Startups gemeinsam haben, erfährt ihr in unserer "I werd narrisch"-Serie (c) Jan Schwieger

Auch die beste Fußballmannschaft, mit dem besten Trainer und den besten Sponsoren hat vor dem Spiel noch nicht gewonnen. Und sie kann nicht alle Faktoren, die über Sieg oder Niederlage entscheiden, beeinflussen. Wie ist das Spielfeld beschaffen? In welcher Verfassung ist der Gegner? Agiert der Schiedrichter tatsächlich unparteiisch? Sorgen die Medien für ausreichend Publicity? Und ist man gut im Verband verankert? Startups sehen sich mit ganz ähnlichen Fragestellungen konfrontiert. Der Brutkasten-Guide zum EM-tauglichen Startup zeigt euch, was ihr bedenken müsst, um den Ball (euer Produkt) möglichst oft ins Tor (zum Kunden) zu bringen.

+++ Startups, i werd narrisch: Der Einfluss äußerer Faktoren am Markt +++

Das Spielfeld: der Markt

Ein Fußballfeld ist nicht so normiert, wie man vielleicht annimmt. Erst seit 2008 sind die Standardabmessungen von 68 mal 105 Metern bei Länderspielen verpflichtend. Der Stadion-Betreiber kann zwischen Rasen und Kunstrasen entscheiden – und dieser Unterschied ist für Mannschaften, die das jeweils andere gewöhnt sind, durchaus bedeutend. In der Startup-Welt ist das Spielfeld der Markt. Natürlich ist dieser weit weniger normiert, als ein Fußballfeld. Das beginnt schon bei der Ausgangssituation, in welchem Land man den ersten Schritt in Richtung eigenes Business wagt. Wie beim Fußball-Spiel, gilt auch im Startup-Business: Nur wer seinen Markt kennt und seine Eigenheiten, wird die Strategie finden, die zum Erfolg führt.

+++ “Ein neuer Markt ist wie eine Halfpipe” +++

Die gegnerische Mannschaft: die Konkurrenz

Um zu gewinnen, muss man die Konkurrenz gut kennen. Nicht umsonst, setzen Fußballtrainer nach dem Spiel auf unterschiedliche Feedback-Methoden. Mit Hilfe der Analyse von Spielaufzeichnungen, werden konkrete Spielzüge des Gegners genau unter die Lupe genommen. Die Verteidiger und der Tormann sollen dadurch für das nächste Spiel lernen, mit welchen Taktiken die gegnerischen Stürmer es versuchen und auf welches Eck des Tores sie häufiger zielen sollten. Stürmer wiederum analysieren, wo in der gegnerischen Verteidigung Lücken bleiben. Ähnlich intensiv sollte man als Startup-Gründer auch die Konkurrenz im eigenen Markt kennen. Die Schwächen und Fehler der anderen Produkte könnten Kunden vom eigenen Produkt überzeugen.

Die großen Verbände: die Vernetzungsorganisationen

Fußball gilt als der beliebteste Mannschaftssport der Welt: Nach Schätzungen des Weltverbands Fifa spielen weltweit über 200 Millionen Menschen das Spiel. Noch mehr Fußball-Begeisterte verfolgen die Spiele im Stadion und vor ihren Fernsehern mit. An dieser ungeheuren Popularität haben die großen Verbände wie die Fifa, oder die Uefa für Europa und der ÖFB für Österreich einen nicht zu unterschätzenden Anteil. Die von ihnen organisierten Wettbewerbe, wie jetzt die EM in Frankreich, lenken die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf den Ballsport. Und erst durch die Verbands-Zugehörigkeit, eröffnen sich für die Mannschaften viele Möglichkeiten. Auch in der Startup-Community gibt es unabhängige Verbände, die das Ziel haben, die Gründerszene zu promoten und Startups zu unterstützen. Eine solche Vernetzungsorganisation ist etwa AustrianStartups. Der Verein hat das Ziel, die Bedingungen für Gründer zu verbessern und Startups öffentlich zum „Big Thing“ zu machen – ganz wie es Uefa und Co mit dem Fußball gelungen ist. Und auch für Business Angels gibt es beispielsweise einen solchen Verband: Die AAIA – Austrian Angel Investors Association.

+++ Interview mit Lisa Fassl: Für die AAIA ist das Team wichtiger als das Business-Modell +++

Der Schiedrichter: der Staat

Bei allen Überlegungen, die Konkurrenz auszustechen und den Markt zu erobern, sollte man nicht auf das „Fairplay“ vergessen. Fouls oder faule Eier schaden mehr, als sie die Mannschaft oder das Produkt weiterbringen. Es gibt im Fußball wie in der Wirtschaft klar definierte Regeln, für deren Einhaltung der Gesetzgeber sorgt. Einer Mannschaft, die sich in der Anfangsphase gleich mal eine rote Karte holt, wird es schwer fallen, das Spiel zu gewinnen. Ein Foul im Strafraum, führt zum Elfmeter. Im schlimmsten Fall, kann man nur hoffen, dass der Schiri tatsächlich unparteiisch ist. Auch Startups müssen die Gesetze genau kennen: Finanzämter, Wettbewerbsbehörden und Co laufen immer mit und schauen ganz genau zu.

Die Medien: die Medien

Hier bedarf es keiner Metapher. Ob im Fußball, oder bei Startups: Medien gehören zu einem funktionierenden Ökosystem dazu. Sie sind das verbindende Element zwischen Publikum/User und Mannschaft/Startup. Diversität ist wichtig, je mehr berichtet wird, desto besser für die Akteure. Auch der Brutkasten ist immer auf der Suche nach Geschichten über Ideen und Storys über Teams und Gründer. Du hast einen Vorschlag? Einfach ein E-Mail an [email protected] schreiben.

In diesem Sinne: Eini mit der Wuchtl! 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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