07.04.2022

Elon Musk: Twitter-Deal primär, um einen Account loszuwerden?

In den Medien wurden einige gute Gründe dafür vorgebracht, warum Elon Musk mit fast 3 Milliarden US-Dollar bei Twitter eingestiegen ist. Im Netz kursiert aber noch eine weitere Theorie.
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Wiferion Tesla-Gründer Elon Musk - Twitter-Deal Jack Sweeney - Twitter-Übernahme
Tesla-Gründer Elon Musk | (c) Steve Jurvetson via Wikimedia Commons

Der Deal beschäftigt die Öffentlichkeit seit einigen Tagen: Tesla- uns SpaceX-Gründer Elon Musk stieg mit rund 2,9 Milliarden US-Dollar bei Twitter ein und wurde mit 9,2 Prozent zum größten Einzelaktionär. Seitdem wird medial darüber spekuliert, warum Musk, der bekanntlich gerne und viel über den Kurznachrichtendienst kommuniziert, das getan hat und was er vorhat. Weitgehende Einigkeit besteht in der Diskussion in einem Punkt: Der Aktienkauf muss irgendwas mit Musks Ego zu tun haben.

Schließlich gilt der exzentrische Gründer als ausgesprochen willensstark und greift gerne einmal auf unkonventionelle Mittel zurück, um seine Wünsche durchzusetzen. So wird ihm eben auch zugetraut, drei Milliarden Dollar in die Hand zu nehmen, um Einfluss auf den Twitter-Algorithmus zu nehmen oder neue Features wie einen Edit-Button für Tweets einzuführen.

Twitter-Deal: Will Elon Musk den Jet-Tracker von Jack Sweeney loswerden?

Im Netz kursiert aber auch noch eine weitere Theorie, die Musk sogar einen noch profaneren, noch persönlicheren Grund für den Twitter-Deal unterstellt: Er könnte es gemacht haben, um einen speziellen Account loszuwerden. Die Rede ist von „Elon Musk’s Jet“, dem Account des US-amerikanischen Jugendlichen Jack Sweeney, der – wie der Name sagt – den Aufenthaltsort von Elon Musks Jet trackt (Sweeney macht das nicht nur mit diesem Privatflugzeug, sondern etwa auch mit jenem von Bill Gates und zuletzt von russischen Oligarchen). Ende Jänner hatte Musk dem 19-Jährigen 5.000 US-Dollar geboten, damit er den Account stoppt. Sweeney hatte aber abgelehnt und stattdessen 50.000 Dollar gefordert, worauf Musk wiederum nicht eingestiegen war.

Just am 31. Jänner, also nur Tage danach, begann Musk dann im großen Stil Aktienpakete von Twitter zu erwerben. Auf diese zeitliche Koinzidenz machte Sweeney selbst – natürlich via Twitter – aufmerksam (siehe oben). Die Theorie hat mittlerweile zahlreiche Anhänger. Wie viel dran ist, dürfte bald klar sein.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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