25.08.2025
STARTUP-POLITIK

Zehetner im Interview: Wie es um den Dachfonds und die Reform der FlexCo steht

Interview. Wie geht es in der heimischen Startup-Politik weiter? Darüber haben wir mit der zuständigen Staatssekretärin Elisabeth Zehetner gesprochen - angefangen von der Reform der FlexCo bis zum geplanten Dachfonds.
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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Im Mai war Staatssekretärin Elisabeth Zehetner im brutkasten-Talk zu Gast und sprach über zwei Kernanliegen der Szene: die Reform der FlexCo und einen österreichischen Dachfonds (brutkasten berichtete). Nun skizziert sie den weiteren Fahrplan: Bei der FlexCo stehen rund 1.300 Gründungen seit Einführung zu Buche; für eine Evaluierung soll aber noch mehr Feedback aus der Szene eingeholt werden.

Beim Dachfonds erwartet Zehetner im September die EcoAustria-Studie zur Ausgestaltung. Diskutiert werden eine Zielgröße von rund einer halben Milliarde Euro, ein staatlicher Ankeranteil, die Gewinnung institutioneller Investoren, ein unabhängiges Management mit internationalem Mandat und der KfW als Referenzbeispiel.

Zudem haben wir mit Zehetner auch über die neue Rechtsform „European Startup and Scaleup“ (ESSU) auf europäischer Ebene gesprochen. Zum Hintergrund: Aktuell gibt es eine Diskussion darüber, ob sie künftig als Richtlinie oder Verordnung umgesetzt wird (brutkasten berichtete).


brutkasten: Im Regierungsprogramm ist eine Evaluierung bzw. etwaige Weiterentwicklung der flexiblen Kapitalgesellschaft verankert. Wie weit ist hier der aktuelle Stand?

Elisabeth Zehetner: Wir haben seit Einführung der Rechtsform rund 1.300 FlexCos. Erst sehr wenige arbeiten bereits ein ganzes Jahr in dieser Form. Für eine seriöse Evaluierung brauchen wir aber eine ausreichende Basis an Unternehmen mit Praxiserfahrung. Wir wollen uns genau ansehen: Reicht die Mitarbeiterbeteiligung aus? Wie einfach ist die Weitergabe von Gesellschaftsanteilen? Wir möchten von jenen lernen, die schon in der FlexCo sind: Was funktioniert, was nicht? Mit einer ordentlichen Evaluierung können wir starten, wenn genügend Fälle ein Jahr Praxis vorweisen.

Inwiefern ist hier auch der Startup-Rat eingebunden?

Diese Vorgehensweise ist auch mit dem Startup-Rat abgestimmt. Wir haben diskutiert und sind gemeinsam zum Schluss gekommen: Es ist noch zu früh, zu evaluieren, wenn es noch kaum Erfahrungswerte gibt. Wir wissen noch nicht, wie Investoren reagieren, ob es tatsächlich einfacher wurde oder wo Hürden bestehen – anders als ursprünglich gedacht. Die Reform ist jedenfalls im Regierungsprogramm festgehalten. Es gab anfangs Kritiker:innen, die sagten, die Mitarbeiterbeteiligung gehe nicht weit genug und die Weitergabe von Anteilen sei noch immer nicht einfach genug. Das sind zwei Punkte, die wir besonders genau prüfen – kombiniert mit Rückmeldungen aus der Praxis.

Eines der größten Projekte der Regierung im Bereich der Startup-Politik ist die Schaffung eines Dachfonds. Hier wurde angekündigt, dass von EcoAustria eine umfassende Studie zu einer möglichen Ausgestaltung präsentiert wird. Wann liegen hier die ersten Ergebnisse vor?

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir im September die Ergebnisse präsentieren können. Wir sind ein gutes Stück weiter. Wir haben uns Dachfonds-Modelle in den USA, Europa und Asien angesehen. In den USA ist vieles auf privates Kapital fokussiert, mit schlanken Rahmenbedingungen, die private Investor:innen anziehen. In Europa beruhen viele Modelle auf Public-Private-Partnerships. Das größte Beispiel ist die KfW in Deutschland. Dort zielt man bis 2030 voraussichtlich auf ein Volumen von rund 13,6 Milliarden Euro ab. Deutschland ist zehnmal so groß wie Österreich, aber es ist eine deutliche Referenz.

Elisabeth Zehetner im Gespräch mit brutkasten | (c) Philipp Neuherz

Für uns geht es um Grundsatzfragen: Wenn wir etwa eine Zielgröße von einer halben Milliarde anpeilen – mit welchem Anteil geht der Staat als Ankerinvestor hinein, um die Bedeutung zu signalisieren? Wie gewinnen wir vor allem institutionelle Investoren – Banken, Versicherungen oder Pensionskassen?

Dafür schauen wir uns aktuell die nötigen Rahmenbedingungen an, um das möglichst attraktiv zu machen. Inhaltlich ist klar: Ein solcher Fonds funktioniert nur mit äußerst unabhängigem Management und wenn er auch international agieren kann. Der Fondsstandort muss natürlich in Österreich sein – dort liegt auch der Investment-Schwerpunkt. Zur Ansiedlung des Fonds kann ich nur so viel sagen: Das KfW-Modell in Deutschland gefällt mir als Referenz sehr gut.

Kommen wir zur EU Inc und der Diskussion über eine neue Rechtsform für Startups und Scale-ups. Hier wird aktuell auf europäischer Ebene diskutiert, ob es über eine Richtlinie anstatt einer Verordnung umgesetzt wird – was Vertreter:innen aus der Startup-Szene als Verwässerung kritisieren. Welche Linie vertritt hier Österreich: Plädieren Sie für eine Verordnung mit einheitlichen Regeln?

Wir warten auf die Details. Grundsätzlich sind die Stärkung des Binnenmarkts und der Abbau von Hürden innerhalb Europas sinnvoll – gerade vor dem Hintergrund von Handelskonflikten. Zur Frage Verordnung vs. Richtlinie: Eine neue Rechtsform muss in die nationalen Rechtsregime passen. Der konkrete Zuschnitt ist noch unklar. Wichtig ist, dass nationale Institutionen – etwa Banken – diese Rechtsform akzeptieren. Fragen zu Insolvenz- und Arbeitsrecht berühren stark nationale Zuständigkeiten; man kann nicht alles europäisch vereinheitlichen. Ich sehe den Grundgedanken positiv: Binnenmarkt stärken, Regulierungen harmonisieren, Markteintrittsbarrieren senken. Um zu beurteilen, ob die vorgeschlagene Rechtsform die richtige ist, braucht es einen fertigen, konkreten Vorschlag. Dann können wir gezielt Feedback geben.

Welche Rolle wird künftig die FlexCo haben, sofern eine neue europäische Rechtsform für Startups und Scaleups kommt?

Genau das ist zu prüfen: Worin unterscheidet sie sich? Brauchen wir mehrere parallele Rechtsformen? Mir liegt derzeit kein ausformulierter Rechtsvorschlag zur „European Startup and Scaleup“ (ESSU) vor – nur erste Ideen. Die europäische Startup- und Scaleup-Strategie umfasst mehrere Punkte: Regulierungs­harmonisierung, Fachkräftegewinnung – etwa über erleichterte Zuwanderung, einen europäischen Risikokapitalfonds und besseren Marktzugang – etwa durch die öffentliche Hand als Erstkundin für Pilotprojekte.

Bleiben wir beim Thema. Viele Startups wünschen sich den Staat häufiger als Auftraggeber. Grundtenor: Hier gibt es noch Aufholbedarf in Österreich. Was muss hier aus Ihrer Sicht noch getan werden?

Wir müssen analysieren, warum das derzeit noch zu selten passiert. Es gibt aber positive Beispiele, und eine öffentliche Pilotkundin kann eine Förderung ohne Zuschuss sein – oft mit gleicher oder größerer Wirkung: ein starker Referenzkunde und finanzierte Umsetzung. Gleichzeitig geht die öffentliche Hand mit Steuergeld um; Projekte müssen risikoarm sein. Wir müssen die Schwelle definieren: Wie viel Risiko ist vertretbar? Bei manchen Vorhaben braucht es Zuschüsse, Finanzierungen oder Garantien. Wo ein Proof of Concept vorliegt, kann ein großer Pilotkunde der effektivere Hebel sein. Das Thema steht auf der Agenda des Startup-Rats. Neben Vergabe-Experten wollen wir auch die Bereitschaft öffentlicher Einrichtungen stärken, First Customer zu sein.

Bis 2030 soll sich die Zahl der Uni-Spin-offs in Österreich verdoppeln. ETH Zürich und TU München gelten als Vorbilder — was braucht es in Österreich, damit wir hier anschließen können?

In der Bundesregierung gibt es dazu eine gemeinsame Sicht: Spin-offs sind extrem wichtig, Patente sollen nicht in der Schublade liegen, sondern zu Geschäftsmodellen werden. Es gibt bahnbrechende Erfindungen, aber Forschende brauchen oft lange, um bereit für den Schritt ins Unternehmertum zu sein. Deshalb sind Entrepreneurship-Education-Initiativen – u. a. von Rudi Dömötör und anderen – essenziell. Forschende brauchen ein unternehmerisches Mindset: Aus Grundlagenforschung Wertschöpfung schaffen.

Wir waren in Österreich bei Zielvorgaben für Universitäten spät dran. Inzwischen haben Hochschulen in Österreich, wie WU Wien oder TU, entsprechende Programme und vernetzen sich, um Ressourcen zu teilen, statt überall das Gleiche aufzubauen. Die gesetzten Maßnahmen werden ihre volle Wirkung erst in einigen Jahren entfalten. Ich habe das Gefühl, wir sind auf dem richtigen Weg – politisch und universitär – mit demselben Ziel: aus mehr Patenten Business-Chancen machen.

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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