03.06.2019

Elisabeth Udolf-Strobl: Verwalterin als Übergangs-Wirtschaftsministerin

Über Elisabeth Udolf-Strobl, Wirtschaftsministerin im Übergangskabinett von Kanzlerin Brigitte Bierlein, ist nur weniges öffentlich bekannt. In den nächsten Monaten soll sie, wie auch die anderen Regierungsmitglieder, primär verwalten. Darin hat sie Erfahrung.
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(c) BMDW / Thule G. Jug: Übergangs-Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl

„Durch den aktuellen Beschluss des Nationalrates bleiben notwendige Maßnahmen, von der Modernisierung der Lehrberufe, über die Steuerreform bis hin zur Digitalisierung der KMU jetzt offen, da nicht davon auszugehen ist, dass die nun einzusetzende Expertenregierung hier entsprechende Schritte setzen wird. Diese Aufgaben verbleiben als Hausaufgaben für die nächste Bundesregierung“ – das schreibt Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Mail an zahlreiche Stakeholder. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass ihre Nachfolgerin Elisabeth Udolf-Strobl bis zu den vorgezogenen Neuwahlen (voraussichtlich) im September keine starken Akzente setzen wird.

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Keine Akzente im „freien Spiel der Kräfte“?

Und das ganz unabhängig von ihrer persönlichen Ambition. Denn aufgrund der anlassbezogenen Mehrheitsfindung im Parlament, dem sogenannten „freien Spiel der Kräfte“, ist sie, solange kein breiter Konsens besteht – wie auch die anderen Mitglieder der Übergangsregierung von Kanzlerin Brigitte Bierlein – zum Verwalten verdammt. Genau darin ist sie, betrachtet man jene Auszüge ihrer Vita, die öffentlich bekannt sind, jedoch Expertin.

Wolfgang Schüssel-Wegbegleiterin

1986 war Elisabeth Udolf-Strobl nach einem Dolmetsch-Studium und einem Studium für internationale politische und wirtschaftliche Beziehungen in den Staatsdienst eingetreten. Dort startete sie im damaligen Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie. Als Wegbegleiterin von Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel war sie ab 1991 Teil dessen Kabinetts im Wirtschaftsministerium. Nach einem kurzen Intermezzo im Außenministerium (sie folgte Schüssel dorthin), landete sie schon 1996 wieder im Wirtschaftsressort, wo sie 1999 Sektionschefin im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft wurde.

Verwalterin des kulturellen Erbes

2002 übernahm Udolf-Strobl dann auch die Agenden des Erhalts und der Verwaltung des kulturellen Erbes der Republik Österreich, insbesondere historischer Bauten und Denkmäler. In ihren Zuständigkeitsbereich fielen zuletzt etwa die Burghauptmannschaft, Tiergarten und Schloss Schönbrunn und die Innsbrucker Hofburg.

Medienauftritte: Stellung der Frau und Flusspferd-Badebecken

In den Medien schlug Udolf-Strobl, die seit 2018 auch als Vertreterin des Bundes dem Präsidium von Austrian Standards angehört, nur sehr selten auf. Anlässe waren etwa Preisverleihungen, oder die Eröffnung eines neuen Flusspferd-Badebeckens im Tiergarten Schönbrunn 2018. Genau ein Interview mit der neuen Wirtschaftsministerin kursiert in den weiten des Internets. 2017 sprach sie mit dem Tourismus-Magazin stammgast online über die Stellung von Frauen in ihrer Sektion, im Tourismus und in der gesamten Gesellschaft.

Folgt auf Elisabeth Udolf-Strobl wieder Margarete Schramböck?

Auf Elisabeth Udolf-Strobl könnte übrigens wieder Margarete Schramböck folgen. Zumindest scheint die Ex-Ministerin dieser Option zugeneigt zu sein. In ihrer Mail heißt es nämlich: „Ich habe meinen Einstieg in die Politik nie bereut und hätte gerne noch weiter für Österreich, unsere Unternehmen und die Menschen in diesem Land gearbeitet. Es ist derzeit noch zu früh, um über meine persönliche Zukunft zu entscheiden und aktuell gibt es drängendere Fragen für unser Land. Allerdings bin ich mir sicher, dass unser gemeinsamer Weg noch nicht zu Ende ist und ich freue mich, wenn ihr diesen Weg weiterhin unterstützt“.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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