03.06.2019

Elisabeth Udolf-Strobl: Verwalterin als Übergangs-Wirtschaftsministerin

Über Elisabeth Udolf-Strobl, Wirtschaftsministerin im Übergangskabinett von Kanzlerin Brigitte Bierlein, ist nur weniges öffentlich bekannt. In den nächsten Monaten soll sie, wie auch die anderen Regierungsmitglieder, primär verwalten. Darin hat sie Erfahrung.
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(c) BMDW / Thule G. Jug: Übergangs-Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl

“Durch den aktuellen Beschluss des Nationalrates bleiben notwendige Maßnahmen, von der Modernisierung der Lehrberufe, über die Steuerreform bis hin zur Digitalisierung der KMU jetzt offen, da nicht davon auszugehen ist, dass die nun einzusetzende Expertenregierung hier entsprechende Schritte setzen wird. Diese Aufgaben verbleiben als Hausaufgaben für die nächste Bundesregierung” – das schreibt Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Mail an zahlreiche Stakeholder. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass ihre Nachfolgerin Elisabeth Udolf-Strobl bis zu den vorgezogenen Neuwahlen (voraussichtlich) im September keine starken Akzente setzen wird.

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Keine Akzente im “freien Spiel der Kräfte”?

Und das ganz unabhängig von ihrer persönlichen Ambition. Denn aufgrund der anlassbezogenen Mehrheitsfindung im Parlament, dem sogenannten “freien Spiel der Kräfte”, ist sie, solange kein breiter Konsens besteht – wie auch die anderen Mitglieder der Übergangsregierung von Kanzlerin Brigitte Bierlein – zum Verwalten verdammt. Genau darin ist sie, betrachtet man jene Auszüge ihrer Vita, die öffentlich bekannt sind, jedoch Expertin.

Wolfgang Schüssel-Wegbegleiterin

1986 war Elisabeth Udolf-Strobl nach einem Dolmetsch-Studium und einem Studium für internationale politische und wirtschaftliche Beziehungen in den Staatsdienst eingetreten. Dort startete sie im damaligen Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie. Als Wegbegleiterin von Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel war sie ab 1991 Teil dessen Kabinetts im Wirtschaftsministerium. Nach einem kurzen Intermezzo im Außenministerium (sie folgte Schüssel dorthin), landete sie schon 1996 wieder im Wirtschaftsressort, wo sie 1999 Sektionschefin im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft wurde.

Verwalterin des kulturellen Erbes

2002 übernahm Udolf-Strobl dann auch die Agenden des Erhalts und der Verwaltung des kulturellen Erbes der Republik Österreich, insbesondere historischer Bauten und Denkmäler. In ihren Zuständigkeitsbereich fielen zuletzt etwa die Burghauptmannschaft, Tiergarten und Schloss Schönbrunn und die Innsbrucker Hofburg.

Medienauftritte: Stellung der Frau und Flusspferd-Badebecken

In den Medien schlug Udolf-Strobl, die seit 2018 auch als Vertreterin des Bundes dem Präsidium von Austrian Standards angehört, nur sehr selten auf. Anlässe waren etwa Preisverleihungen, oder die Eröffnung eines neuen Flusspferd-Badebeckens im Tiergarten Schönbrunn 2018. Genau ein Interview mit der neuen Wirtschaftsministerin kursiert in den weiten des Internets. 2017 sprach sie mit dem Tourismus-Magazin stammgast online über die Stellung von Frauen in ihrer Sektion, im Tourismus und in der gesamten Gesellschaft.

Folgt auf Elisabeth Udolf-Strobl wieder Margarete Schramböck?

Auf Elisabeth Udolf-Strobl könnte übrigens wieder Margarete Schramböck folgen. Zumindest scheint die Ex-Ministerin dieser Option zugeneigt zu sein. In ihrer Mail heißt es nämlich: “Ich habe meinen Einstieg in die Politik nie bereut und hätte gerne noch weiter für Österreich, unsere Unternehmen und die Menschen in diesem Land gearbeitet. Es ist derzeit noch zu früh, um über meine persönliche Zukunft zu entscheiden und aktuell gibt es drängendere Fragen für unser Land. Allerdings bin ich mir sicher, dass unser gemeinsamer Weg noch nicht zu Ende ist und ich freue mich, wenn ihr diesen Weg weiterhin unterstützt”.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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