21.09.2017

Elevator Lab der RBI: Das sind die Teilnehmer

Der erste Durchgang des FinTech-Accelerators Elevator Lab der Raiffeisen Bank International (RBI) startet in Kürze. Aus den 336 FinTech-Startups, die sich beworben haben, wurden nun die sechs Teilnehmer ausgewählt.
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Blockchain Research Institute
(c) S. Klimpt/RBI: RBI-Konzernzentrale am Wiener Stadtpark

336 Einreichungen aus 56 Ländern gab es, um beim „Elevator Lab“ der Raiffeisen Bank International (RBI) dabei zu sein. Nun wurden jene sechs Startups ausgewählt, die an dem gruppenweiten Accelerator Programm teilnehmen werden.

“Es war keine einfache Aufgabe, die sechs Teilnehmer auszuwählen, da wir aus vielen hervorragenden und interessanten Bewerbungen wählen mussten. In den nächsten vier Monaten wird die RBI nun ihre Expertise, Netzwerke und Infrastruktur zur Verfügung stellen, um mit den Startups an Pilotprojekten zu arbeiten. Das Ziel ist es, konkrete Anwendungsbereiche für die RBI-Gruppe zu bestimmen“, erklärt Michael Höllerer von der RBI.

Redaktionstipps

Das sind die Startups

Gauss Algorithmic

Gauss Algorithmic ist ein führendes Unternehmen in Datenintegration, erweiterter Analytik und datenbezogener Forschung in der CEE-Region. Sein Technologie-Know-how reicht von Big Data-Integration, -verarbeitung und -anreicherung bis zu prädiktiver Analytik und kognitivem Computing. Ziel des Unternehmens ist es, seinen Kunden dabei zu helfen, richtige Entscheidungen zu treffen und einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen, indem sie die Fähigkeit von Gauss Algorithmic nutzen, die Vergangenheit zu analysieren, die Gegenwart zu verstehen und mittels Künstlicher Intelligenz zukünftige Ergebnisse vorherzusagen.

kompany

kompany bietet Echtzeitzugang zu maßgeblichen revisionssicheren Informationen von 100 Millionen Unternehmen in über 150 Jurisdiktionen zur Durchführung von KYC-, AML- und EDD-Kontrollen. Der Service von kompany kann die Überprüfung von (internationalen) Unternehmen auf Basis von maßgeblichen und revisionssicheren.

MishiPay

MishiPay hat eine Retail-Payment-Technologie entwickelt, die es Kunden mit ihrer App ermöglicht, ein Produkt, das sie in einem Einzelhandelsgeschäft kaufen möchten, einfach in die Hand zu nehmen, den Barcode mit ihrem Handy zu scannen, mit dem Telefon zu bezahlen und sofort zu gehen. Die App verkleinert die Warteschlange an der Kassa nicht nur, sondern eliminiert sie vollständig. MishiPay schafft eine „Amazon Go“-Kundenerfahrung für Einzelhändler bei Beibehaltung bestehender Systeme und interner Infrastruktur und einer Verbesserung der Verkäufer-Kunde-Beziehung. Diebstahl wird verhindert, da die patentierte Technologie sofort einen Alarm auslösen würde.

Moxtra

Moxtra ist ein Anbieter von mobilen einbettbaren Collaboration Services, hat eine integrierte, omni-channel Kundenkommunikationsplattform für Finanzdienstleister entwickelt. Mittels der Technologie von Moxtra können Kunden und Kundenbetreuer, unter Verwendung von verschlüsselten Messaging-Diensten, E-Signaturen, gesprochenen Inhalten und Echtzeit-Meetings, gemeinsam an Dokumenten arbeiten. Moxtra ist plattformunabhängig und wurde für den mobilen Benutzer entwickelt.

SONECT

SONECT verwandelt jedes Geschäft oder jede Person in einen „virtuellen Bankomaten“, der die hohen Kosten von Bargeld über einen ortsbasierten On-Demand-Service dadurch reduziert, dass die Nutzer mit dem Smartphone Geld beheben können. SONECT steht durch die Demokratisierung des Prozesses der Bargeldverteilung in direkter Konkurrenz zu Bankomatbetreibern. Was UBER in Bezug auf Taxis und AirBnB auf Hotels ist, ist SONECT in Bezug auf Bankomaten. Es ist eine standortbasierte Vermittlungsplattform, die diejenigen, die Bargeld beheben möchten, mit denjenigen verbindet, die Bargeld einzahlen wollen (z.B. Geschäftsbesitzer).

Asteria

Asteria ist eine neue und einfache Möglichkeit, den Business Cash Flow wirklich zu verstehen und intelligent zu machen, um die einfachsten Wachstumsmöglichkeiten zu finden, mehr datenbasierte Entscheidungen zu treffen und die Verwaltung zu reduzieren. Die Software von Asteria ist in die des Kunden und seiner Bank integriert. Die Kunden erhalten automatisierte Cashflow-Prognosen und eine Warnung bei einer Lücke im Cashflow samt einem Vorschlag, wie diese mit der Bank zu schließen wäre.

Mehr Infos findet ihr hier.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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