07.01.2025
NEUE PARTNERSCHAFT

ElephantSkin: Salzburger Scaleup schließt Revenue-Deal mit McWin Capital Partners

Das Salzburger GreenTech-Scaleup ElephantSkin verkündet eine strategische Partnerschaft mit McWin Capital Partners – einem britischen Private-Equity- und Risikokapitalunternehmen, das sich auf die Lebensmittelindustrie spezialisiert hat.
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Die Gründer von ElephantSkin mit McWin
v. l. n. r. Mario Greis (CPO ElephantSkin), Henry McGovern (Founding Partner McWin) und Raphael Reifeltshammer (CEO ElephantSkin) (c) ElephantSkin

Mit seinen patentierten „WETnDRY-Handschuhen“, die über 30 Waschgänge standhalten sollen, reduziert das Salzburger GreenTech-Scaleup ElephantSkin laut eigener Angabe den CO2-Fußabdruck von Restaurants um durchschnittlich 97 Prozent, den Plastikmüll um 99 Prozent und die Kosten für Unternehmen um mindestens 25 Prozent.

Seit der Gründung 2020 gewann ElephantSkin renommierte Partner für sich, wie die Supermarktkette Lidl, die Pizzakette Domino’s und zuletzt im November 2024, die Hospitality-Gruppe Abu Dhabi National Hotels (brutkasten berichtete).

Im Jänner dieses Jahres schloss ElephantSkin eine strategische Partnerschaft mit McWin Capital Partners (McWin). Mit seinem McWin Food Tech Fund I spezialisiert sich das britische Private-Equity- und Risikokapitalunternehmen auf die Lebensmittelindustrie.

Langfristig weg von Plastik

Im Rahmen der Partnerschaft möchte McWin die aktuell in den täglichen Arbeitsprozessen verwendeten Einweg-Plastikhandschuhe bei Restaurants reduzieren und die Einführung der Mehrwegprodukte von ElephantSkin vorantreiben.

In einer strategischen Partnerschaft wird McWin für Umsatz nach dem Sweat-Equity-Prinzip sorgen. McWin wird dabei als „strong industry partner“ gesehen. Der McWin Food Tech Fund I erhält laut Vereinbarung die Möglichkeit, eine Kapitalbeteiligung am Unternehmen zu erwerben. Um sich die Minderheitsbeteiligung an der Susta Sustainable Merchandise Handels GmbH „zu verdienen“, soll McWin für Umsätze im zweistelligen Millionenbereich sorgen, heißt es.

McWin hat bereits die Einführung bei führenden, weltweit bekannten Marken wie Popeyes, Subway und Burger King ermöglicht. Im kommenden Jahrzehnt wird ein Anstieg auf 30 Milliarden US-Dollar Gesamtwert im Markt für Einweghandschuhe erwartet. Gründe dafür sind strengere Vorschriften, sowie die Erschließung neuer Marktregionen, insbesondere in Afrika und Südamerika.

ElephantSkin: mehrere Unternehmen standen zur Auswahl

„Nach unserer erfolgreichen Markteinführung haben wir uns mehrere Unternehmen angesehen, um eine strategische Partnerschaft im Lebensmittel Ökosystem beziehungsweise im Hospitality-Sektor einzugehen und sind nach eingehender Analyse zum Entschluss gekommen, dass McWin der richtige Partner für uns ist, um unser Geschäft sehr gezielt zu skalieren“, sagt Raphael Reifeltshammer, CEO von ElephantSkin.

Martin Davalos, Partner und Leiter FoodTech bei McWin Capital Partners, sagt: „Die Partnerschaft mit ElephantSkin markiert den Beginn einer transformativen Ära auf dem Markt für Einweg-Plastikhandschuhe und schafft einen Präzedenzfall für Nachhaltigkeit und Innovation im Lebensmittel-Ökosystem. Wir teilen ein unerschütterliches Engagement für bahnbrechende Lösungen, die nicht nur der Umwelt zugutekommen, sondern auch die Arbeitsbedingungen und die Hygienestandards verbessern.“

Über McWin

McWin Capital Partners ist eine spezialisierte Private-Equity- und Risikokapitalgesellschaft, die sich dem Lebensmittel-Ökosystem widmet. McWin verwaltet insgesamt über 1 Milliarde Euro in drei Fonds – McWin Food Ecosystem Fund, McWin Restaurant Fund und McWin Food Technology Fund. Diese Funds unterstützen Gründer:innen und CEOs bei nachhaltigen Veränderungen in der Lebensmittelindustrie.

Seit 2021 hat McWin mehr als 20 Foodservice- und Lebensmitteltechnologieunternehmen in der Wachstums- und Reifephase unterstützt. McWin stellt neben Kapital für Wachstum auch ein Netzwerk an erfahrenen Gründer:innen in der Lebensmittelindustrie bereit.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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