13.03.2018

Electronic Sports Festival: Wien als „Europas eSports-Hotspot“

Am 24. und 25. März ist es soweit. Dann findet mit dem Electronic Sports Festival (ESF) erstmals ein eSports-Mega-Event in Österreich statt.
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Electronic Sports Festival
(c) ESF: Die Location

Es ist einer der ganz großen Wachstumsmärkte. Das Interesse an eSports steigt weltweit und in Österreich rasant. Dass in Südkorea eSportler mehr verdienen, als andere Spitzensportler ist inzwischen ein Gemeinplatz. eSports wurden kürzlich für 2020 als olympische Disziplin fixiert. Auch hierzulande geht momentan viel weiter. So nutzten etwa Ende letzten Jahres bereits rund 20 Prozent der Bevölkerung das eSports-Livestream-Portal Twitch. Neue Ligen schossen in den vergangenen Monaten aus dem Boden. Was bislang in Österreich fehlte: ein Groß-Event. Das ändert sich nun mit dem Electronic Sports Festival (ESF).

+++ ESF: Wiener Gamer-Festival soll “Pioneers im eSports-Bereich” werden +++

„eSports oft schon Ersatz zu den bisher bekannten Sportarten“

„Für die Jugend von heute ist eSports oft schon der Ersatz zu den bisher bekannten Sportarten. Wir wollen Wien mit dem ESF zu Europas eSports-Hotspot machen“, sagt Lorenz Edtmayer, Co-Initiator des Electronic Sports Festival. Seine Diamir Holding organisiert das Festival gemeinsam mit Österreichs größtem Event-Veranstalter DocLX. Und die Zahlen sprechen für sich: Auf 1750 Quadratmetern wird es zwischen 23. und 25. März eine 48-stündige LAN-Party geben. Insgesamt 12 Turniere werden ausgefochten. Dabei werden Preisgelder in Gesamthöhe von 20.000 Euro vergeben.

CS:GO-Turnier mit höchsten Preisgeldern beim Electronic Sports Festival

Die höchsten Preisgelder (2250 Euro für Platz 1) gibt es beim CS:GO-Turnier. Das ist für die Szene insofern spannend, als der Ego-Shooter in den bisherigen größeren eSports-Formaten in Österreich ausgespart wurde, obwohl er weltweit zu den Top 5 Spielen zählt. Das zweitgrößte Turnier im Rahmen des ESF wird in League of Legends ausgetragen. Dazu stehen Playerunknown’s Battlegrounds, DOTA2, Overwatch, Rocket League und Hearthstone als Turniere auf dem Programm. Für das Publikum, das am zweiten und dritten Festival-Tag (24. und 25. März) dabei sein kann, gibt es zusätzlich Competitions in FIFA 18 und Halo 5. Daneben sollen Messe-Stände, VR-Gaming, Konsolen-Gaming und ein Cosplay-Contest Besucher anlocken.

+++ Esports Meetup 8: Szene-Meeting mit prominenter Beteiligung +++

Gewinnspiel

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Hard Facts

Wann: 23. bis 25. März (Public Event 24. & 25. März)

Wo: Hallmann Dome, Gutheil-Schoder-Gasse 9, 1100 Wien

Tickets: Besucher gratis, Premium-Ticket 29 Euro; Gamer-Tickets ab 49 Euro

⇒ offizielle Page mit Detailinformationen

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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