03.06.2024
EUROPÄISCHE UNION

„Ein mittelmäßiges Gesetz mit vielen Schwächen“: Was bedeutet der AI Act für die Arbeitswelt von morgen?

Im EU-Parlament ist man sich ungewöhnlich einig: Mit dem AI Act sei Europa ein globaler Vorreiter, was die Regulierung von künstlicher Intelligenz betrifft. Aber stimmt das wirklich? Und wie werden Arbeitnehmer:innen geschützt, die befürchten, von KI verdrängt oder überwacht zu werden? brutkasten hat mit österreichischen EU-Politiker:innen gesprochen, die am 9. Juni zur Wahl antreten, und einen EU-Digitalexperten um seine Einschätzung gebeten.
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Wie stark ist das neue EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz wirklich? (c) Adobe Stock, generiert mit KI

Der AI Act hat seine letzte Hürde genommen. Vor knapp zwei Wochen hat der EU-Rat das Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz final verabschiedet, noch dieses Jahr soll damit begonnen werden, es schrittweise auszurollen. Auf die Frage, was KI für die Zukunft unserer Arbeitswelt bedeute, lassen Politiker:innen quer durch die Reihen und Fraktionen des Europäischen Parlaments eine ähnliche Einschätzung vom Stapel: Künstliche Intelligenz berge großes Potenzial für Wirtschaft – aber auch ernstzunehmende Risiken für Arbeitnehmer:innen. Es häufen sich die Bedenken, man könne in Zukunft am Arbeitsplatz dauerüberwacht und -kontrolliert werden. Gleichzeitig wird Branchen wie beispielsweise Marketing, Journalismus und Softwareentwicklung medial bereits die Trauerrede gelesen.

Nie mehr Langeweile

Verständlich also, dass viele Menschen Angst davor haben, ihren Schreibtisch künftig mit KI teilen zu müssen. Andere hingegen prognostizieren kein Gegeneinander, sondern ein symbiotisches Miteinander von Mensch und Maschine; so auch Sead Ahmetovic, selbst Softwareentwickler und CEO des Wiener Startups WeAreDevelopers. In seiner Keynote am diesjährigen 4Gamechangers-Festival malte er ein eher blumiges Zukunftsbild von einer KI-gestützten Arbeitswelt: „Wenn ein Journalist mich fragt, ob ich Angst hätte, als Entwickler meinen Arbeitsplatz zu verlieren, sage ich nein. Endlich kann ich meine Expertise, meine Fachkenntnis für sinnvolle Aufgaben verwenden. Die KI ist nicht hier, um unsere Arbeitsplätze wegzunehmen. Sie ist hier, um die langweiligen Aufgaben zu übernehmen, die wir ohnehin nicht machen wollen“, so Ahmetovic.

AI Act: „Progressive Kräfte“ versus „Überwachungsfantasien“

Auch im EU-Parlament gehen die Meinungen an dieser Stelle auseinander. Während die einen vor dystopischen Überwachungssystemen warnen, sprechen sich andere dagegen aus, das Potenzial von künstlicher Intelligenz durch Regulierungen zu beschneiden. Die Debatte zog sich durch den gesamten Entstehungsprozess des Gesetzes; so verkündete beispielsweise NEOS-Abgeordnete Claudia Gamon bei einer Abstimmung zum AI Act im März: „Die progressiven Kräfte konnten die Überwachungsfantasien der EVP erfolgreich abwehren und die Regelungen deutlich entschärfen.“

Auch Anna Stürgkh, die für die Wahl am 9. Juni den zweiten Listenplatz der NEOS belegt, plädiert für eine offene Haltung gegenüber künstlicher Intelligenz. „Gerade für junge Menschen ist KI eine super Basis für die Zukunft. Aber sie macht die Arbeit auch nicht für uns“, so Stürgkh in einem Gespräch mit brutkasten. „Ich arbeite als Trainerin in Kommunikation und Führung. Wir hatten einmal ein Seminar, in dem zwei Gruppen Aufgaben bekommen haben. Die Gruppe, die KI als Basis genutzt und dann darauf aufgebaut hat, hat die volle Punktzahl bekommen.“

Big Brother is employing you

Was sind also diese „Überwachungsfantasien“, die anderen Parteien vorgehalten werden? Vor allem der Punkt biometrische Identifikation wurde in den Gesprächen rund um die Beschließung des AI Acts immer wieder kritisiert. Es sei zu verhindern, dass individuelle Personen identifiziert und eine Massenüberwachung möglich gemacht werden könnten. Lukas Mandl, fünfter auf der Liste der ÖVP-Kandidat:innen für die EU-Wahl, spricht von einem „Orwell’schen Risiko“, das von künstlicher Intelligenz ausginge. Gegenüber brutkasten äußert er Bedenken, dass sich Szenarien wie in dem Roman „1984“ auch an den Arbeitsplätzen der Zukunft abspielen könnten: „Beispielsweise um zu tracken, wer wie oft aufsteht von seinem Schreibtisch, wie lange ein E-Mail braucht, um bearbeitet oder beantwortet zu werden und verschiedenes mehr, was dem Arbeitsprozess des einzelnen Mitarbeiters, der einzelnen Mitarbeiterin obliegt“, so Mandl. Durch den AI Act habe man jedoch sichergestellt, dass eine solche Überwachung am Arbeitsplatz nicht erlaubt sei.

Gewerkschaften als Zweitinstanz

Wie KI die Arbeitnehmer:innen der Zukunft beeinflussen könnte, wurde naturgemäß auch für die Sozialdemokratie zu einem wichtigen Thema im Wahlkampf. Andreas Schieder, die SPÖ-Spitze des EU-Wahlkampfs, betont gegenüber brutkasten die Rolle der Gewerkschaften in der Koordination von KI im Job: „Ich glaube, es ist wichtig, dass der Einsatz von AI-Technologie je nach Arbeitsplatz nur in Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen kann oder darf. Und dass es auch Bereiche gibt, wo es sehr reglementiert sein muss – Justiz, Ermittlungsmethoden und dergleichen. Gewerkschaften und Personalvertretern in Betrieben kommt, glaube ich, eine zentrale Rolle zu. Sie werden nämlich die Stelle sein, die mit dem Unternehmen zu verhandeln hat und abklärt: Wird das eingesetzt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Und ich glaube, sie werden auch eine wichtige Beschwerdeinstanz. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gefühl haben, da läuft etwas in die falsche Richtung, dann sind Betriebsrat und Gewerkschaft eine der ersten Ansprechstellen, wo man diese Probleme mal erörtern kann.“

„Vorreiter ist ein neutraler Begriff“

Die Überlegung, in Zukunft zusätzlich zum AI Act noch weitere Kontrollinstanzen einzuschalten, wirft die Frage auf: Wie wasserdicht ist die EU-Regulierung gegen einen Job wie in Orwells Ozeanien? Laut Jan Penfrat hätte sie durchaus noch verschärft werden sollen. Der Digitalexperte ist Teil der Organisation EDRi (European Digital Rights), die ebenfalls in Brüssel sitzt – die perfekte Lage, um der Europäischen Union bei der Arbeit im Digitalbereich auf die Finger zu schauen. Dass sich die EU selbst als globaler Vorreiter bezeichnet, was die Regulierung von KI betrifft, kommentiert Penfrat zynisch: „Vorreiter ist ja erstmal ein neutraler Begriff. Das ist ja nicht in sich eine gute Sache, wenn man in irgendwas schlecht und ein Vorreiter ist. Also ja, Vorreiterrolle kann man sagen. Aber das heißt nicht, dass das ein gutes Gesetz geworden ist. Es ist ein mittelmäßiges Gesetz geworden mit vielen Schwächen.“

Laut Penfrat liege das vor allem am Lobbying von KI-Unternehmen. „Zu viele Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger haben sich, sag ich mal, einnebeln lassen“, so seine Einschätzung. „Manchmal reicht es im Politikbetrieb schon, dass man einfach das Label Innovation draufklebt und sagt, guck mal, das ist neu, was man da alles Tolles machen kann. Dann ist natürlich einfach sehr viel Geld im System und sobald da mit großen Zahlen gehandelt wird, hinterlässt das einen Eindruck in der Politik.“

Leere Versprechung, unterirdische Ausführung

Das EU-Parlament habe sich also von Versprechungen blenden lassen. Versprechungen zu Anwendungen, die laut Penfrat eindeutig darauf abzielen würden, menschliche Arbeit zu ersetzen. Hier gibt der Digitalexperte jedoch eine vorsichtige Entwarnung: „Die Anwendungen können bisher oft qualitativ nicht mithalten mit den Versprechen, die die Unternehmen machen. Hier schaue ich jetzt insbesondere auf Large Language Models wie ChatGPT, aber auch andere Generative-AI-Anwendungen, die zwar groß angekündigt werden, aber unterirdisch sind, was die Akkuratheit des Outputs angeht“, so Penfrat. Nach jetzigem Stand bereits ganze Branchen für obsolet zu erklären, dürfte also etwas überstürzt sein.

Zusatz statt Ersatz

Auch Stürgkh findet beschwichtigende Worte für Menschen, die Angst haben, ihren Job an KI zu verlieren: „Ich habe Geschichte studiert. Diese Welt hat sich schon mehrfach reformiert, zum Beispiel waren viele Jobs nach der industriellen Revolution nicht mehr so wie davor. Das wird jetzt vielleicht mit KI ähnlich sein. Aber das heißt nicht, dass wir alle plötzlich arbeitslos werden; das heißt, dass auch neue Möglichkeiten geschaffen werden.“ Dem pflichtet auch Mandl bei: „Der Mensch ist kreativ genug, um etwas Neues zu entwickeln. Es wird immer genug Arbeit geben.“ Und auch Schieder betont, dass KI schlussendlich Arbeiter:innen unterstützen und nicht ersetzen solle.

Fest steht: Mit dem AI Act hat das Europäische Parlament kurz vor der Wahl ein Thema in einen gesetzlichen Rahmen gebracht, das gerade in aller Munde ist. Ein kluger Zug, um die Menschen auf die EU-Arbeit am Zahn der Zeit aufmerksam zu machen und so möglicherweise sogar zum Wählen zu mobilisieren. Ob der AI Act Arbeitnehmer:innen tatsächlich in eine glorreiche Utopie führt, in der uns nie mehr langweilig ist, oder in eine Welt wie in Orwells 1984, in der uns der „Große Bruder“ auf die Finger klopft, wenn die Mittagspause mal zu lang dauert – das wird sich weisen. Auf jeden Fall wird die EU der Vorreiter dorthin gewesen sein.

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Die beiden kokei-Geschäftsführer Nima Derakhshan und Alexander Groll am Standort des übernommenen Transportbetriebs Winkler F & S Transport in Hörsching. | (c) kokei

Die klassische Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie verliert in Österreich zunehmend an Bedeutung. Eine aktuelle Studie von Creditreform Österreich und CH Consult zeigt: 45 Prozent der befragten Unternehmen benötigen bis 2030 eine Nachfolgelösung. Bereits 40 Prozent planen dabei eine Übergabe außerhalb der Familie, etwa durch den Verkauf an Investoren oder die Übernahme durch das Management.

Genau hier setzt die 2025 gegründete kokei Nachfolge GmbH an. Ein bekanntes Gesicht der österreichischen Startup-Szene hat die Idee dazu ins Rollen gebracht: Daniel Horak, Mitgründer der Finanzierungsplattform CONDA. Durch Gespräche mit Unternehmen wurde er auf die zunehmende Nachfolgeproblematik im österreichischen Mittelstand aufmerksam. Gemeinsam mit Alexander Groll, Nima Derakhshan und Dirk Littig entwickelte sich daraus das heutige Geschäftsmodell. Das Wiener Unternehmen will profitable österreichische KMU übernehmen und langfristig weiterführen. Anders als klassische Private-Equity-Gesellschaften setzt kokei dabei nicht auf einen gewinnbringenden Weiterverkauf.

Erste Übernahme eines Transportbetriebs

Mit der Winkler F & S Transport GmbH aus Hörsching hat kokei seine erste Beteiligung übernommen. Der auf spezialisierte Stück- und WAP-Frachten ausgerichtete Transportbetrieb beschäftigt 55 Mitarbeitende und verfügt über rund 40 Fahrzeuge. „Aus unserer Sicht ist Winkler eben ein Hidden Champion in einer attraktiven Nische“, sagt kokei-Mitgründer und Co-CEO Nima Derakhshan. Der Familienbetrieb in zweiter Generation sei bereits profitabel und verfüge über weiteres Wachstumspotenzial.

Da die Kinder des bisherigen Eigentümers Felix Winkler andere berufliche Interessen verfolgen, fehlte dem Familienbetrieb in zweiter Generation eine interne Nachfolge. Trotz weiterer Kaufangebote habe sich Winkler bewusst für kokei entschieden, erklärt Derakhshan. Von den konkreten Übernahmegesprächen bis zum Abschluss verging etwas mehr als ein Jahr.

Digitalisierung und neue Geschäftsführung bei Winkler

Die operative Geschäftsführung hat kokei-Co-CEO Alexander Groll übernommen, Felix Winkler bleibt während einer Übergangsphase weiterhin eingebunden. Seit der Übernahme im Frühjahr 2026 hat kokei bei Winkler bereits Veränderungen angestoßen. Dazu zählen ein neues Transportmanagementsystem, digitalisierte Prozesse und eine Neuausrichtung des Fahrer-Recruitings. Auch der Einstieg in die E-Mobilität wird vorbereitet.

Langfristig will kokei zentrale Dienstleistungen für sämtliche Beteiligungen aufbauen. Bereiche wie Personalwesen, IT, Marketing, Controlling und Recht sollen künftig unternehmensübergreifend unterstützt werden. Dadurch sollen sich die übernommenen Betriebe stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Auch bei der Geschäftsführung verfolgt kokei einen operativen Ansatz. Während Groll den ersten Betrieb selbst leitet, sollen künftig weitere Geschäftsführer eingesetzt werden. Dafür steht das Team bereits mit potenziellen Kandidaten in Kontakt. Auch geeignete Mitarbeitende aus den übernommenen Unternehmen kommen infrage. Das Wiener Unternehmen will dabei weiterhin eng in die operative Entwicklung eingebunden bleiben.

Zwei bis drei weitere Übernahmen pro Jahr geplant

Bei weiteren Übernahmen ist kokei grundsätzlich branchenoffen. Gesucht werden profitable österreichische KMU mit einem EBITDA ab rund 500.000 Euro, idealerweise einer Million Euro. Die Umsatzrentabilität sollte mindestens zehn Prozent betragen. Die Umsatzobergrenze liegt bei rund 30 Millionen Euro. Sanierungsfälle schließt kokei grundsätzlich aus.

Für die Auswahl nutzt das Unternehmen einen standardisierten Kriterienkatalog. Potenzielle Übernahmekandidaten werden anhand verschiedener Faktoren mit Punkten bewertet. Erfüllt ein Unternehmen die Anforderungen, folgt eine vertiefte Prüfung. Aktuell befindet sich kokei laut Derakhshan mit rund vier Unternehmen in konkreten Gesprächen. Wöchentlich würden etwa ein bis zwei weitere Betriebe geprüft. Mittelfristig strebt das Team durchschnittlich zwei bis drei Übernahmen pro Jahr an.

Langfristige Beteiligungen statt schneller Weiterverkauf

Die Beteiligungen werden gemeinsam mit einem Netzwerk langfristig orientierter Co-Investoren finanziert. Diese werden für jede Transaktion individuell ausgewählt. Dabei achtet kokei insbesondere auf unternehmerische Erfahrung und Interesse an der jeweiligen Branche.

Eine feste Exit-Strategie verfolgt kokei nicht. Stattdessen sollen die übernommenen Unternehmen langfristig gehalten werden und durch laufende Gewinnausschüttungen Erträge für die Investoren erwirtschaften. Einen späteren Verkauf schließt Derakhshan bei einem außergewöhnlich attraktiven Angebot allerdings nicht grundsätzlich aus.

„Wir wollen ein Portfolio von Unternehmen aufbauen. Nach dem Prinzip eines unternehmerischen Zinshauses: stabile Erträge, langfristige Wertsteigerung“, sagt Derakhshan. Durch die langfristigen Beteiligungen an unterschiedlichen österreichischen KMU sollen deren Gewinne Dividendeneinnahmen ermöglichen. Potenzial sieht Derakhshan jedenfalls genug. Eine Herausforderung sei weniger die rechtliche Situation als vielmehr die heimische Unternehmenskultur. Der Verkauf eines Familienunternehmens an Dritte werde hierzulande teilweise noch skeptisch gesehen. Dabei könne eine externe Übernahme eine sinnvolle Alternative zur klassischen Familiennachfolge darstellen.

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