03.06.2024
EUROPÄISCHE UNION

„Ein mittelmäßiges Gesetz mit vielen Schwächen“: Was bedeutet der AI Act für die Arbeitswelt von morgen?

Im EU-Parlament ist man sich ungewöhnlich einig: Mit dem AI Act sei Europa ein globaler Vorreiter, was die Regulierung von künstlicher Intelligenz betrifft. Aber stimmt das wirklich? Und wie werden Arbeitnehmer:innen geschützt, die befürchten, von KI verdrängt oder überwacht zu werden? brutkasten hat mit österreichischen EU-Politiker:innen gesprochen, die am 9. Juni zur Wahl antreten, und einen EU-Digitalexperten um seine Einschätzung gebeten.
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Wie stark ist das neue EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz wirklich? (c) Adobe Stock, generiert mit KI

Der AI Act hat seine letzte Hürde genommen. Vor knapp zwei Wochen hat der EU-Rat das Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz final verabschiedet, noch dieses Jahr soll damit begonnen werden, es schrittweise auszurollen. Auf die Frage, was KI für die Zukunft unserer Arbeitswelt bedeute, lassen Politiker:innen quer durch die Reihen und Fraktionen des Europäischen Parlaments eine ähnliche Einschätzung vom Stapel: Künstliche Intelligenz berge großes Potenzial für Wirtschaft – aber auch ernstzunehmende Risiken für Arbeitnehmer:innen. Es häufen sich die Bedenken, man könne in Zukunft am Arbeitsplatz dauerüberwacht und -kontrolliert werden. Gleichzeitig wird Branchen wie beispielsweise Marketing, Journalismus und Softwareentwicklung medial bereits die Trauerrede gelesen.

Nie mehr Langeweile

Verständlich also, dass viele Menschen Angst davor haben, ihren Schreibtisch künftig mit KI teilen zu müssen. Andere hingegen prognostizieren kein Gegeneinander, sondern ein symbiotisches Miteinander von Mensch und Maschine; so auch Sead Ahmetovic, selbst Softwareentwickler und CEO des Wiener Startups WeAreDevelopers. In seiner Keynote am diesjährigen 4Gamechangers-Festival malte er ein eher blumiges Zukunftsbild von einer KI-gestützten Arbeitswelt: „Wenn ein Journalist mich fragt, ob ich Angst hätte, als Entwickler meinen Arbeitsplatz zu verlieren, sage ich nein. Endlich kann ich meine Expertise, meine Fachkenntnis für sinnvolle Aufgaben verwenden. Die KI ist nicht hier, um unsere Arbeitsplätze wegzunehmen. Sie ist hier, um die langweiligen Aufgaben zu übernehmen, die wir ohnehin nicht machen wollen“, so Ahmetovic.

AI Act: „Progressive Kräfte“ versus „Überwachungsfantasien“

Auch im EU-Parlament gehen die Meinungen an dieser Stelle auseinander. Während die einen vor dystopischen Überwachungssystemen warnen, sprechen sich andere dagegen aus, das Potenzial von künstlicher Intelligenz durch Regulierungen zu beschneiden. Die Debatte zog sich durch den gesamten Entstehungsprozess des Gesetzes; so verkündete beispielsweise NEOS-Abgeordnete Claudia Gamon bei einer Abstimmung zum AI Act im März: „Die progressiven Kräfte konnten die Überwachungsfantasien der EVP erfolgreich abwehren und die Regelungen deutlich entschärfen.“

Auch Anna Stürgkh, die für die Wahl am 9. Juni den zweiten Listenplatz der NEOS belegt, plädiert für eine offene Haltung gegenüber künstlicher Intelligenz. „Gerade für junge Menschen ist KI eine super Basis für die Zukunft. Aber sie macht die Arbeit auch nicht für uns“, so Stürgkh in einem Gespräch mit brutkasten. „Ich arbeite als Trainerin in Kommunikation und Führung. Wir hatten einmal ein Seminar, in dem zwei Gruppen Aufgaben bekommen haben. Die Gruppe, die KI als Basis genutzt und dann darauf aufgebaut hat, hat die volle Punktzahl bekommen.“

Big Brother is employing you

Was sind also diese „Überwachungsfantasien“, die anderen Parteien vorgehalten werden? Vor allem der Punkt biometrische Identifikation wurde in den Gesprächen rund um die Beschließung des AI Acts immer wieder kritisiert. Es sei zu verhindern, dass individuelle Personen identifiziert und eine Massenüberwachung möglich gemacht werden könnten. Lukas Mandl, fünfter auf der Liste der ÖVP-Kandidat:innen für die EU-Wahl, spricht von einem „Orwell’schen Risiko“, das von künstlicher Intelligenz ausginge. Gegenüber brutkasten äußert er Bedenken, dass sich Szenarien wie in dem Roman „1984“ auch an den Arbeitsplätzen der Zukunft abspielen könnten: „Beispielsweise um zu tracken, wer wie oft aufsteht von seinem Schreibtisch, wie lange ein E-Mail braucht, um bearbeitet oder beantwortet zu werden und verschiedenes mehr, was dem Arbeitsprozess des einzelnen Mitarbeiters, der einzelnen Mitarbeiterin obliegt“, so Mandl. Durch den AI Act habe man jedoch sichergestellt, dass eine solche Überwachung am Arbeitsplatz nicht erlaubt sei.

Gewerkschaften als Zweitinstanz

Wie KI die Arbeitnehmer:innen der Zukunft beeinflussen könnte, wurde naturgemäß auch für die Sozialdemokratie zu einem wichtigen Thema im Wahlkampf. Andreas Schieder, die SPÖ-Spitze des EU-Wahlkampfs, betont gegenüber brutkasten die Rolle der Gewerkschaften in der Koordination von KI im Job: „Ich glaube, es ist wichtig, dass der Einsatz von AI-Technologie je nach Arbeitsplatz nur in Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen kann oder darf. Und dass es auch Bereiche gibt, wo es sehr reglementiert sein muss – Justiz, Ermittlungsmethoden und dergleichen. Gewerkschaften und Personalvertretern in Betrieben kommt, glaube ich, eine zentrale Rolle zu. Sie werden nämlich die Stelle sein, die mit dem Unternehmen zu verhandeln hat und abklärt: Wird das eingesetzt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Und ich glaube, sie werden auch eine wichtige Beschwerdeinstanz. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gefühl haben, da läuft etwas in die falsche Richtung, dann sind Betriebsrat und Gewerkschaft eine der ersten Ansprechstellen, wo man diese Probleme mal erörtern kann.“

„Vorreiter ist ein neutraler Begriff“

Die Überlegung, in Zukunft zusätzlich zum AI Act noch weitere Kontrollinstanzen einzuschalten, wirft die Frage auf: Wie wasserdicht ist die EU-Regulierung gegen einen Job wie in Orwells Ozeanien? Laut Jan Penfrat hätte sie durchaus noch verschärft werden sollen. Der Digitalexperte ist Teil der Organisation EDRi (European Digital Rights), die ebenfalls in Brüssel sitzt – die perfekte Lage, um der Europäischen Union bei der Arbeit im Digitalbereich auf die Finger zu schauen. Dass sich die EU selbst als globaler Vorreiter bezeichnet, was die Regulierung von KI betrifft, kommentiert Penfrat zynisch: „Vorreiter ist ja erstmal ein neutraler Begriff. Das ist ja nicht in sich eine gute Sache, wenn man in irgendwas schlecht und ein Vorreiter ist. Also ja, Vorreiterrolle kann man sagen. Aber das heißt nicht, dass das ein gutes Gesetz geworden ist. Es ist ein mittelmäßiges Gesetz geworden mit vielen Schwächen.“

Laut Penfrat liege das vor allem am Lobbying von KI-Unternehmen. „Zu viele Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger haben sich, sag ich mal, einnebeln lassen“, so seine Einschätzung. „Manchmal reicht es im Politikbetrieb schon, dass man einfach das Label Innovation draufklebt und sagt, guck mal, das ist neu, was man da alles Tolles machen kann. Dann ist natürlich einfach sehr viel Geld im System und sobald da mit großen Zahlen gehandelt wird, hinterlässt das einen Eindruck in der Politik.“

Leere Versprechung, unterirdische Ausführung

Das EU-Parlament habe sich also von Versprechungen blenden lassen. Versprechungen zu Anwendungen, die laut Penfrat eindeutig darauf abzielen würden, menschliche Arbeit zu ersetzen. Hier gibt der Digitalexperte jedoch eine vorsichtige Entwarnung: „Die Anwendungen können bisher oft qualitativ nicht mithalten mit den Versprechen, die die Unternehmen machen. Hier schaue ich jetzt insbesondere auf Large Language Models wie ChatGPT, aber auch andere Generative-AI-Anwendungen, die zwar groß angekündigt werden, aber unterirdisch sind, was die Akkuratheit des Outputs angeht“, so Penfrat. Nach jetzigem Stand bereits ganze Branchen für obsolet zu erklären, dürfte also etwas überstürzt sein.

Zusatz statt Ersatz

Auch Stürgkh findet beschwichtigende Worte für Menschen, die Angst haben, ihren Job an KI zu verlieren: „Ich habe Geschichte studiert. Diese Welt hat sich schon mehrfach reformiert, zum Beispiel waren viele Jobs nach der industriellen Revolution nicht mehr so wie davor. Das wird jetzt vielleicht mit KI ähnlich sein. Aber das heißt nicht, dass wir alle plötzlich arbeitslos werden; das heißt, dass auch neue Möglichkeiten geschaffen werden.“ Dem pflichtet auch Mandl bei: „Der Mensch ist kreativ genug, um etwas Neues zu entwickeln. Es wird immer genug Arbeit geben.“ Und auch Schieder betont, dass KI schlussendlich Arbeiter:innen unterstützen und nicht ersetzen solle.

Fest steht: Mit dem AI Act hat das Europäische Parlament kurz vor der Wahl ein Thema in einen gesetzlichen Rahmen gebracht, das gerade in aller Munde ist. Ein kluger Zug, um die Menschen auf die EU-Arbeit am Zahn der Zeit aufmerksam zu machen und so möglicherweise sogar zum Wählen zu mobilisieren. Ob der AI Act Arbeitnehmer:innen tatsächlich in eine glorreiche Utopie führt, in der uns nie mehr langweilig ist, oder in eine Welt wie in Orwells 1984, in der uns der „Große Bruder“ auf die Finger klopft, wenn die Mittagspause mal zu lang dauert – das wird sich weisen. Auf jeden Fall wird die EU der Vorreiter dorthin gewesen sein.

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Vlnr: Mag. Markus Manz (CEO SCCH Innovations GmbH) und die Gründer*innen von LUML, Nikita Gonchar, Oleh Kostromin und Iryna Kondrashchenko | (c) SCCH

Das Software Competence Center Hagenberg forscht als COMET-Zentrum seit Jahren für Industriepartner wie Siemens, Bosch oder Fronius. Mit der SCCH Innovations GmbH will das oberösterreichische Forschungszentrum seine Ergebnisse zusätzlich auch selbst in Unternehmen überführen, statt sie ausschließlich an Auftraggeber weiterzugeben. „Es war mir immer ein besonderes Anliegen, dass die Ergebnisse unserer Forschung nicht mit dem Abschluss eines Forschungsprojekts enden, sondern ihren Weg in die wirtschaftliche Anwendung finden“, sagt Markus Manz, CEO der SCCH Innovations GmbH.

Rund 30 Unternehmen als Ziel

Im Gespräch mit brutkasten formuliert Manz ein ambitioniertes Zielbild: Rund 30 Beteiligungen sollen bis 2030 und darüber hinaus realisiert bzw. aufgebaut  werden. Die Vision beschreibt er als Unendlichsymbol (∞), welches das Forschungs- und das Gründerökosystem iterativ verbindet. Tiefe Technologien aus der angewandten Forschung sollen in Unternehmensgründungen überführt werden, die Rückflüsse daraus wiederum die Forschung speisen. Es gehe dabei nicht darum, eine App zu entwickeln, betont Manz, sondern darum, tiefe Technologien aus der eigenen Forschung mit Industriepartnern und Universitäten in Unternehmensgründungen zu bringen. Ein vergleichbares Modell, bei dem ein angewandtes Forschungszentrum eine eigene Beteiligungsgesellschaft betreibt, kenne er aus seiner Recherche nicht.

Die Gesellschaft soll zu Beginn mit rund 500.000 Euro kapitalisiert werden. Große Einzelinvestments sind damit nicht geplant: Die Ticketgröße für Erstinvestments liegt laut Manz bei maximal 100.000 Euro. Das Startkapital soll Gründer:innen helfen, die erste Phase zu überbrücken, Förderungen einzureichen und das Produkt weiterzuentwickeln. Noch heuer sind drei weitere Beteiligungen geplant, zwei davon im Deep-Tech-Bereich und eine im Dienstleistungsbereich, um schneller rekapitalisieren zu können.

Die Wege in den Markt

Die SCCH Innovations GmbH verfolgt mehrere Beteiligungsmodelle. Bei klassischen Spinoffs aus Forschungsprojekten setzt das Forschungszentrum bewusst auf externe, erfahrene Gründer:innen statt auf die eigenen Forscher:innen. Diese erhalten die Mehrheit der Anteile, während sich das SCCH einen bis zu einem vereinbarten Unternehmenswert nicht verwässerbaren Minderheitsanteil sichert. Dazu kommen Joint Ventures mit Unternehmenspartnern, etwa die gemeinsam mit TÜV AUSTRIA gegründete TRUSTIFAI, der österreichische Prüf- und Zertifizierungshub für KI-Systeme, sowie strategische Beteiligungen ohne Kapitalfluss.

Das vierte Modell heißt Research for Equity: Das SCCH bringt Forschungs- und Entwicklungsleistungen in ein Startup ein und erhält dafür, ganz oder teilweise anstelle einer klassischen Vergütung, Unternehmensanteile. „Mit diesen unterschiedlichen Modellen schafft die SCCH Innovations GmbH neue Möglichkeiten für den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft“, so Manz.

Erste Beteiligungen

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die erste Beteiligung der neuen Gesellschaft. Oleh Kostromin, Data Scientist am SCCH, hat gemeinsam mit Iryna Kondrashchenko und Nikita Gonchar die LUML FlexCo gegründet. Die entwickelte Plattform soll Data Scientists helfen, Machine-Learning-Modelle schneller in die Praxis zu bringen, und ist von Anfang an darauf ausgelegt, dass Menschen und KI-Agenten gemeinsam an ML-Projekten arbeiten. „LUML läuft auf der Infrastruktur des jeweiligen Unternehmens. Die Daten und Modelle verlassen die Unternehmensumgebung nicht“, sagt Kostromin.

An LUML hält die SCCH Innovations GmbH auf brutkasten-Nachfrage fünf Prozent, als reine strategische Beteiligung ohne Kapitalfluss. Laut Manz bringt das SCCH dafür vor allem Zugang zu seinem Industrienetzwerk, eine gemeinsame Vermarktungskampagne und Mitarbeiterstunden ein und setzt die Plattform in eigenen Forschungsprojekten ein. Zusätzliches Kapital habe das Startup nicht benötigt, weil das Produkt bereits fertig entwickelt war. Der bewusst niedrige Anteil soll LUML für spätere Investoren attraktiv halten. Das Wachstum soll vorerst gebootstrapped erfolgen, je nach Entwicklung sind laut SCCH aber auch eigene Finanzierungsrunden denkbar.

Das SCCH gehört als Mitglied des UAR Innovation Network zu den Beteiligungsgesellschaften der Upper Austrian Research GmbH und beschäftigt derzeit rund 130 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jänner hatte sich das Forschungszentrum am KI-Spin-off Responsible Annotation Services beteiligt (brutkasten berichtete) und hält weitere Beteiligungen, die zukünftig auf die SCCH Innovations GmbH übertragen werden sollen.

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