22.11.2017

“Disruption bringt Chancen”: Ein Fahrschullehrer über die Zukunft der Mobilität

Gastbeitrag. Bernhard Hummel arbeitet unter anderem als Fahrschullehrer-Ausbildner. Für den Brutkasten hat er beschrieben, wie er seine Zukunft in einer Welt mit autonomen Autos und Co. sieht.
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(c) Bernhard Hummel

Viele in meinem Umfeld wollen mir derzeit einfach nicht glauben. Dabei ist sie schon da, nur sehen sie sie nicht – die Veränderung im Bereich Mobilität. Die Veränderung in einer meiner jahrelangen beruflichen Tätigkeiten: dem Beruf des Fahrschullehrers.

Ich gehe davon aus, dass wir bereits 2025 vollautonome Fahrzeuge im Carsharing verwenden werden. Diese kann ich per App bestellen. Ich werde dann von einem fahrerlosen Fahrzeug abgeholt, setze mich auf die Rückbank und das Auto fährt zum zuvor via App bestimmten Ziel. Die Abrechnung erfolgt automatisch am Monatsende. Möchte ich die Route spontan ändern oder stoppen, kann ich dieses über die App am Smartphone oder das Ipad im Fahrzeug steuern. Warum ich davon ausgehe, dass es so schnell, oder noch schneller geht? Wir erleben in der Entwicklung einen “compounding effect” – sie verstärkt sich ständig selbst. Die Digitalisierung wird alles auf den Kopf stellen.

+++ Mario Herger über sein neues Buch “Der letzte Führerscheinneuling” +++

Beschwipst auf der Rückbank des fahrerlosen Uber

Die Fahrten mit diesen Fahrzeugen sind nach heutigen Berechnungen um zwei Drittel billiger als ein Taxi und somit auch nochmals deutlich billiger als ein Uber mit Fahrer. Und für diese Fahrten wird man natürlich weder einen Führerschein brauchen, noch muss man nüchtern sein. Klar wird auch das eigene Fahrzeug künftig, je nach Ausstattung und Baujahr, vollautonom fahren können. Da ist vielleicht anfangs der Kostenfaktor noch eher ein Hindernis. Schon jetzt steigen nicht nur die Aktien der nötigen Chiphersteller und anderer direkt betroffener Branchen. Auch die Aktienkurse der Spirituosenhersteller zeigen schon spürbar, dass man davon ausgeht, dass der Alkoholkonsum bald ansteigt, da man nicht mehr selbst fahren muss.

“Es dürfte bereits 2025 um 50 Prozent weniger Führerscheinausbildungen geben.”

Fahrschullehrer unter bedrohten Berufen

Aber nicht nur auf die Investments werden sich diese Entwicklungen zeitnah auswirken. Es dürfte bereits 2025 um 50 Prozent weniger Führerscheinausbildungen geben. Ein Führerschein wird nach und nach zum Hobby. Ich verweise diesbezüglich auch auf das Buch “Der letzte Führerscheinneuling” von Mario Herger – der brutkasten berichtete. Wozu brauchen wir noch Taxifahrer, wenn uns das autonome Fahrzeug uns viel kostengünstiger, effizienter und mit weniger Unfallrisiko an unser Ziel bringt? Also weitere tausende Jobs, die in der Form nicht mehr gefragt sind. Busfahrer, LKW-Fahrer, Botendienste… ja selbst die Pizza wird bereits jetzt testweise mit autonomen Roboterfahrzeugen zugestellt. Man könnte hier wohl noch lange weiterdenken und die Liste der betroffenen Berufe, die künftig durch Maschinen ersetzt werden, fortsetzen. Wer sich mit der Digitalisierung beschäftigt, wird diese Überlegungen wohl schon längst angestellt haben.

An die Veränderungen anpassen

Wie sehe ich als ehemaliger Fahrschullehrer nun aber die Disruption meines so geliebten Berufes? Ganz ehrlich, ich sehe sie positiv! Denn jede Veränderung bringt auch Chancen mit sich. Wichtig ist nun aber, nicht verschlossen zu sein, sondern jede Chance, dazu zu lernen, zu nützen und sich den neuen Bedürfnissen der Gesellschaft anzupassen. Nach wie vor wird es Lehrer, auch Fahrschullehrer brauchen: Leute, die sich auf zeitgemäße Weise mit den Bedürfnissen der Leute im Rahmen der Mobilität beschäftigen. Ich persönlich finde dieses  Feld unheimlich spannend. So bin ich zwar nach wie vor im Bereich der Fahrschullehrerausbildung tätig, nütze nun aber die Zeit, mich jetzt schon den Veränderungen anzupassen.

Ausbildung im Simulator mit VR-Brille

Natürlich wird es auch künftig noch Leute geben, die aus Interesse den Führerschein machen, oder einfach selbst mit ihrem Sportwagen durch einsame Landstraßen fahren wollen. Dafür habe ich vollstes Verständnis und Gutes soll auch weiterbestehen. Aber selbst die Fahrschulausbildung wird sich nach und nach verändern. Als Unternehmer muss man sich den jeweiligen Umständen anpassen um konkurrenzfähig zu bleiben. Erst vor ein paar Wochen durfte ich selbst einen Fahrsimulator mit VR-Brille testen. Ein tolles Erlebnis! Es ergibt doch Sinn, zumindest Teile der Ausbildung umweltfreundlich, optimal programmiert und risikofrei im Simulator zu absolvieren; zumal dieser nicht plötzlich krank wird und für die Kunden viel kostengünstiger und effizienter arbeiten kann. Auch die Kurse werden wohl bald flexibel und online stattfinden können.

“Wer sich nicht verändert und mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.”

Buch wächst mit Entwicklungen mit

Ich habe ein Buch geschrieben, das mit diesen Entwicklungen mitwächst und die Leute zeitgemäß auf die Führerscheinprüfung und die künftige Mobilität vorbereiten soll. Das “Fahrschulbuch Österreich” ist mittels QR Codes mit zahlreichen Videos auf meinem YouTube-Kanal zu den Themen “Mobilität – Führerschein – Zukunft” verknüpft und ich freue mich, meine Followers ständig mit neuen Informationen zu versorgen. Durch die heutigen Kommunikations-Möglichkeiten kann ich viel mehr Leute erreichen, als in 14 Jahren als Fahrschullehrer. Wichtig ist wohl, dass wir alle offen sind für Neues, denn: “Wer sich nicht verändert und mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.”

+++ Fokus: Mobility & Connectivity +++


Bernhard Hummel studierte das Lehramt an der Pädagogischen Hochschule Wien. Schon von Kindheit an interessierte er sich für das Thema Mobilität. Während seines Studiums besuchte er die Fahrlehrerakademie, wo er einige Jahre später selbst als Vortragender Österreichs Fahr(schul)lehrerInnen ausbilden sollte. Zeitnah übernahm er auch in verschiedenen Akademien die verkehrspädagogischen Seminare. Nach einigen Jahren als Fahrschullehrer gründete Bernhard Hummel seine eigene Firma und arbeitet jetzt unter anderem als Investor, YouTuber, Fahrsicherheitstrainer und Veranstalter, Fahr(schul)lehrerInnenausbildner, Verkehrspädagoge und Autor. Weiterhin bringt er sich mit großer Freude mit seinem Knowhow als Mitglied im allgemeinen Prüferclub ein.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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