Die Queen hat einen und auch der eine oder andere Superreiche. Der von Batman heißt sogar auch Alfred. Nun können wir alle einen haben, einen Butler, der sich um viele Bereiche unseres Lebens kümmert. Möglich macht das „myAlfred„, ein auf KI spezialisiertes Startup aus dem FH Hagenberg Umfeld in Oberösterreich. Einen ersten großen Erfolg konnten die Gründer auch schon verbuchen, so wurde „myAlfred“ offiziell bei der heurigen SXSW in Austin/Texas nach einem strengen Auswahlverfahren vorgestellt. Der Brutkasten hat sich mit Gregor Pichler, COO & Co-Founder, über Learnings, das Startup-Leben und die Ziele für 2017 unterhalten.
Euer Elevator Pitch?
Gregor Pichler (COO & Co-Founder): myAlfred ist dein persönlicher Butler, der mittels künstlicher Intelligenz Zeit für die wirklich wichtigen Dinge in deinem Leben findet. Ganz egal, ob du wieder einmal auf ein Getränk mit deinen Freunden gehen willst, oder mit deiner Familie ein Abendessen planst – myAlfred findet das perfekte Datum für jeden Anlass. Zeit für etwas zu finden, war noch nie einfacher, denn es reicht eine ungenaue Zeitangabe, wie zum Beispiel „nächstes Monat am Abend“. myAlfred analysiert die Kalender aller Teilnehmer und berücksichtigt ebenso externe Faktoren wie das Wetter oder den Ort. Des Weiteren lernt myAlfred von deinen Interessen und hilft dir dabei, deine persönlichen Ziele zu erreichen. So werden Trainingspläne individuell auf deine verfügbare Zeit abgestimmt und können daher genauer und zuverlässiger eingehalten werden. Am Ende des Tages sorgt myAlfred dafür, dass du wieder mehr Zeit für dich und deine Liebsten hast.
Wie seid ihr auf die Idee gekommen?
Die Idee entstand während unserem Masterstudium an der Fachhochschule Hagenberg. Bei uns war es eine eher untypische Vorgehensweise, denn wir entwickelten zuerst die Software für die künstliche Intelligenz, bevor wir uns Gedanken über das Endprodukt machten. Daraus ergab sich ein riesiger Vorteil für uns, denn so ist dieses System in vielen verschiedenen Bereichen und nicht nur für einen Use Case anwendbar. Auf das finale Produkt sind wir dann nach einigen Monaten Entwicklung gekommen, denn das Problem, einen Termin mit mehreren Personen abzustimmen, kennt jeder von uns. Als Studierende, die nebenbei als Freelancer gearbeitet haben und die restliche Zeit an myAlfred tüftelten, wünschten wir uns oft einen persönlichen Butler, der unsere Zeiteinteilung verbessern kann. Als Fans von Batman war dann auch der Name des Butlers, Alfred, rasch gefunden.
Wie setzt sich euer Team zusammen und wie habt ihr euch gefunden?
Unser Team besteht aus vier Masterabsolventen der FH Hagenberg, sowie dem Leiter des Studiengangs Mobile Computing. Wir haben gemeinsam fünf Jahre Mobile Computing studiert und waren eigentlich von Beginn an eine eingeschworene Gruppe. Ob es Vorbereitungen für die Klausuren, oder Semesterprojekte waren, wir haben alles als Team erledigt.
Welche Eigenschaften müssen gute Mitarbeiter für euch haben?
Auf jeden Fall müssen sie motiviert und mit Leidenschaft bei der Sache sein. Ein Startup groß werden zu lassen, funktioniert nur im Team und da muss jeder mit 120 Prozent an einem Strang ziehen. Das heißt natürlich auch, dass Teamfähigkeit eine große Rolle spielt, denn wenn nur ein einziger gegen den Strom schwimmt, kann man schnell Probleme bekommen. Außerdem besprechen und entscheiden wir vieles im Team, das heißt jeder kann seine Ideen einbringen. Da hilft es natürlich enorm, wenn die Mitarbeiter hinter der Idee stehen, als wäre es ihre eigene.
Welche Learnings waren für euch als Startup besonders wichtig?
Durchhaltevermögen zu beweisen ist sicherlich eine der wichtigsten Tugenden im „Startup-Life“. Wir vergleichen es immer wieder mit einer Achterbahnfahrt, denn an einem Tag geht es steil bergauf und am nächsten kann es schon umso schneller wieder hinunter gehen. Wichtig ist dabei, seine Vision klar zu verfolgen und stets seine Ziele im Auge zu behalten. Ganz wichtig ist es auch, sich mit anderen Startups auszutauschen und möglichst viel von anderen zu lernen. Viele Kontakte zu knüpfen ist in der Startphase besonders wichtig, so kann man relativ schnell aus den Startlöchern kommen.
Eure App wurde im Rahmen der SXSW released, warum gerade in Austin/Texas und wie ist es dazu gekommen?
Wir wurden von einer Jury als einer von zehn Finalisten weltweit eingeladen, um unser Produkt im Rahmen des Release It Event zu veröffentlichen. Für uns war das eine riesen Ehre, denn einige große Techfirmen, wie z.B. Twitter oder Foursquare, nutzten genau diese Bühne, um ihr Produkt der Weltöffentlichkeit vorzustellen.
Welche Auswirkungen hatte die Präsentation bei der SXSW auf euer Business und sind eure Erwartungen tatsächlich erfüllt worden?
Bereits im Vorhinein verschaffte uns dieser Auftritt einiges an Aufmerksamkeit in den österreichischen Medien. Die Präsentation von myAlfred verlief bestens und wir konnten viel wertvolles Feedback sammeln. Es ergaben sich einige vielversprechende Kontakte für die Zukunft, an die wir sonst wahrscheinlich nicht so einfach gekommen wären. Es freute uns auch sehr, dass einige andere österreichische Startups dort vertreten waren. Das SXSW übertraf unsere Erwartungen in jedem Fall, so etwas ist einzigartig auf der Welt.
Was würdet ihr eurem jüngeren Ich mitgeben bzw. raten?
Do it (again)! – Wenn du eine Idee hast, zieh es durch. Lass dich nicht von deinem Weg abbringen und glaube fest daran, auch wenn es immer wieder Kritiker geben wird, die nichts von all dem halten, was du machst. Tausch dich soviel wie möglich mit anderen Leuten aus und nimm dir vieles mit, sowohl Positives, als auch Negatives. Daraus kann man extrem viel lernen und sich stetig verbessern. Oftmals erleben wir auch im Gespräch mit Studenten, dass die Leute Angst davor haben, dass jemand die Idee klauen würde. Gerade in der Startupszene hat absolut keiner die Absicht, irgendetwas zu stehlen. Also sprecht über eure Ideen, denn nur so können euch andere dabei helfen, diese umzusetzen. Zu guter Letzt können wir auch noch einen Rat aus unserer Studienzeit geben: Wenn du die Möglichkeit hast, ins Ausland zu gehen, nutze diese. Das hat uns enorm dabei geholfen, viel größer zu Denken und nicht mit einer eingeschränkten Sicht durchs Leben zu gehen.
Welche Ziele habt ihr noch für 2017?
Wir wollen mit myAlfred die soziale Interaktion, sei es mit deinen Freunden oder deiner Familie, wieder in den Vordergrund rücken. Die App soll dir dabei helfen, Zeit für dich und Dinge, die dir wichtig sind, zu finden. Dabei wollen wir die App stets verbessern und noch nützlicher für unsere Benutzer machen. Als dein persönlicher Butler soll myAlfred täglich an deiner Seite stehen und dich mit relevanten Infos versorgen, sowie deine Zeiteinteilung verbessern. Alfred war seit dem Release vor drei Wochen schon sehr fleißig und hat bereits Zeit für knapp 6000 Termine gefunden. Das ist natürlich nur der Anfang, aber es zeigt uns, dass wir den Leuten eine große Hilfe sein können.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.
So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.
Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.
„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.
„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.
„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“
Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel
Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.
Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.
Participating vs. non-participating
Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.
So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.
Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“
Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“
Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.
Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.
Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.
„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.
Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase
Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.
Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft
Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.
Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“
Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.
Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.
Secondaries als mögliches Instrument
Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.
Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.
„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“
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