26.04.2021

Eigentümerwechsel bei Unimarkt

Die Lebensmittelhandelskette Unimarkt hat einen neuen Alleineigentümer. Der bisherige Geschäftsführer Andreas Haider, bisher mit 20 Prozent am Unternehmen beteiligt, übernimmt im Rahmen eines Management Buy Outs die restlichen 80 Prozent von Georg Pfeiffer.
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Georg Pfeiffer und Andreas Haider Unimarkt
Georg Pfeiffer, bisheriger Mehrheitseigentümer von Unimarkt übergibt an Geschäftsführer Andreas Haider, der künftig Alleineigentümer des Lebensmittelhändlers ist. © Unimarkt

Die Übernahme der Anteile wurde von der Bundeswettbewerbsbehörde BWB genehmigt; die Option dazu bereits vor vier Jahren bei Haiders Einstieg als Gesellschafter mit Pfeiffer vereinbart. Pfeiffer zieht sich nach „spannenden, erfolgreichen aber mitunter auch sehr harten Jahren“ als Unternehmer aus dem Handelsgeschäft zurück, bleibt aber Vorsitzender des Aufsichtsrates. Über den Kaufpreis haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart.

Haider, der nach einer Lehre als Großhandelskaufmann auch die Prüfung zum Bürokaufmann, zum Handelsassistenten und zum Unternehmensberater absolvierte sowie berufsbegleitend Betriebswirtschaft an der Fern-Fachhochschule Hamburg studierte, kennt Unimarkt wie seine Westentasche. Seit der Lehre verbrachte der neue Alleineigentümer seine berufliche Laufbahn in der Unimarkt Gruppe bzw. den von ihr übernommenen Unternehmen. Er hat damit nicht nur das Lebensmittelhandelsgeschäft von der Pike auf gelernt, sondern ist mit dem Unternehmen mehr als jeder andere vertraut. Seit 2010 steht er als Geschäftsführer an dessen Spitze. „Mit der Übernahme geht für mich ein Lebenstraum in Erfüllung. Nur durch die hervorragende Zusammenarbeit mit den Kaufleuten von Unimarkt und Nah&Frisch sowie allen Mitarbeitern war und ist der Erfolg der letzten und der künftigen Jahre möglich“, so Haider. Georg Pfeiffer: „Ich bin riesig stolz darauf, wo die Unimarkt Gruppe heute steht. Die Handschrift von Andreas Haider hat dieses Unternehmen geprägt. Mit ihm als Eigentümer ist das Unternehmen in den bestmöglichen Händen.“

Alles bleibt gleich

Für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter ändere sich durch die Übernahme nichts, wie Haider betont: „Wir bleiben ein Familienunternehmen mit langfristiger, regionaler Ausrichtung.“ Weiterhin forciert werde das Franchise-Modell; die Anzahl der aktuell 66 Franchise-Standorte soll auf mehr als 100 gesteigert werden. Als eigene Filialen will man langfristig gesehen nur mehr rund 30 Märkte führen. „Unsere Profilierung mit einem stark regionalen Sortiment ist mit selbstständigen Kaufleuten und Franchisenehmern optimal umsetzbar“, so der 52-jährige gebürtige Oberösterreicher.


Über Unimarkt
Zur Unimarkt Gruppe, die in der heutigen Form im Jahr 2017 gegründet wurde, gehören neben den 129 Unimarkt Filialen – davon 63 Eigenfilialen und 66 Franchise-Standorte – auch Pfeiffer Großhandel Nah&Frisch und Pfeiffer Logistik. Der Gesamtumsatz der Unimarkt Gruppe belief sich 2020 auf 440 Millionen Euro, 325 Millionen Euro davon entfallen auf die 129 Unimarkt Standorte.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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