08.07.2022

Diskriminierung von Eigenkapital endlich ein Ende setzen

Anreize für Eigenkapital, Reform des AIFM-Gesetzes und des Gesellschaftsrechts. Hans Harrer vom Senat der Wirtschaft fordert bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen.
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Für den Mittelstand war die Hausbank zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen über Jahrzehnte der Ansprechpartner Nummer eins. Doch gerade lokalen Banken wird durch eine überbordende Regulierungswut die Basis genommen, um den Mittelstand finanzieren zu können. Die Folgen für die Wirtschaft und – viel wichtiger – für die Gesellschaft sind fatal. Daher sind alle gefordert, an den zukunftsfähigen Konzepten zu arbeiten – die Unternehmer, die Banken, Repräsentanten neuer Finanzierungsinstrumente und auch die Politik. Wir als Senat der Wirtschaft, die größte parteiunpolitischen Wirtschaftsorganisation, sind an einem Miteinander interessiert, weil wir nur so zu neuen Lösungen kommen. Daher zeigen wir nicht nur auf, wo es hakt, sondern entwickeln konkrete Vorschläge. Eines ist allerdings klar: Kosmetische Veränderungen bringen nichts. Wir brauchen eine gründliche Verbesserung des Finanz- und Kapitalmarktklimas.

Anreize für Eigenkapital 

Eine klare Herausforderung: Es müssen Anreize für die Eigenkapitalbeschaffung von Unternehmen, aber auch für Investor:innen durch den Gesetzgeber:innen geschaffen werden. Eine Erleichterung der Beteiligungs- und Eigenkapitalfinanzierung durch die Schaffung eines Beteiligungsfreibetrages für private Investor:innen und der leichtere Zugang zu Wagniskapital für innovative Unternehmen sind absolut notwendige Schritte. Besonders wichtig ist dabei, dass die steuerliche Diskriminierung von Eigenkapital im Vergleich zu Fremdkapital ein Ende hat.

Reform des AIFM-Gesetzes

Im Zusammenhang mit dem AIFM, dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, schlägt der Senat der Wirtschaft die Verankerung einer einfachen Schwelle von EUR 10.000 (stand aktuell 100.000 Euro) vor, und zwar ohne weitere einschränkende Regularien. Außerdem die Streichung der derzeitigen Forderung nach vier Jahren Erfahrung für Privatanleger:innen bei der Veranlagung in Private-Equity Dachfonds, die Streichung der derzeit gültigen Beschränkung von Private-Equity-Fonds-Investitionen auf nicht börsenorientierte Unternehmen sowie das Ermöglichen von mittelbaren Investitionen durch Beteiligungen eines Dachfonds an weiteren Dachfonds.

Durch eine Liberalisierung kann Österreich im europäischen Vergleich aufschließen und mittelständischen Unternehmen die gleichen guten Zugangsmöglichkeiten zu Kapital und Expertise von Private-Equity-Fonds gewährleisten, wie dies im Ausland bereits der Fall ist.

Reform des österreichischen Gesellschaftsrechtes

Hinzu kommt, dass wir unseren Wirtschaftsstandort – durch Anpassung des österreichischen Gesellschaftsrechtes an internationale Standards – wieder stärken müssen. Diese längst geplante, dringend nötige Reform muss nun endlich auch beschlossen werden, um wachsenden KMUs die Einbeziehung von Partnern zu ermöglichen, Betriebsübergaben ebenso wie Ausgründungen von den Universitäten zu erleichtern und generell den Standort für Gründer:innen und Investor:innen attraktiver zu machen. Auch wenn es inhaltlich weitgehende Übereinstimmung unter den Regierungsparteien, den Wissenschaftler:innen und Stakeholder:innen gibt – bei der Entbürokratisierung scheiden sich die Geister: Die Aufhebung der Notariatspflicht wird ebenso wie die Reform des Firmenbuchs durch Teile der Justiz blockiert. Dadurch wird die österreichische Wirtschaft, insbesondere deren tragende Säule, der Mittelstand, in Geiselhaft genommen.

Betriebe müssen mehr Offenheit entwickeln 

Aber auch die Unternehmen müssen umdenken: Anteile an einem neuen Partner übertragen, ist für viele traditionelle, mittelständische Familienunternehmen undenkbar. Das muss sich ändern! Unternehmer und Eigentümer müssen die Türen und Fenster weit öffnen und frische Luft in Form von neuen Geschäftsmodellen, neuen Vertriebsnetzwerken im Umfeld großer InvestorInnen und frisches Geld in Form von Investitionskapital hereinlassen. Es gibt unzählige Best-Practice-Beispiele, wo dadurch gewaltiges Wachstum und große Innovationsschübe passiert sind, die Arbeitsplätze mit Zukunft geschaffen haben. Wenn diese Offenheit nicht schnellstens Einzug hält, verpasst der Mittelstand die Zukunft.

Über den Autor

Hans Harrer ist Vorstandsvorsitzender des SENAT DER WIRTSCHAFT und darüber hinaus Projektentwickler erfolgreicher Tourismus- und Immobilienkonzepte. Er ist seit Jahrzehnten in diesem Bereich international tätig und sammelte umfassende Erfahrungen. Auf der Basis seiner Ausbildung als Financial Engineer half er mit, eine Firmengruppe aufzubauen, die u.a. ein Hotel, eine Rehabilitations-Klinik und ein Weingut umfasst. Daher ist er nicht nur im Rahmen des SENAT DER WIRTSCHAFT, sondern auch durch seine unternehmerische Tätigkeit mit den Chancen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen der Wirtschaft befasst.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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