07.12.2022

eIDAS-Act: EU verpflichtet Mitgliedstaaten zur Einführung von digitaler Identität – Österreich Vorbild

Die EU schafft einen Rahmen für digitale Identitäten. In Zukunft sollen alle eAusweise EU-weit in Behörden akzeptiert werden.
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Österreich wurde bei den Verhandlungen von Florian Tursky vertreten. (c) Zahra Reismüller

Erst im Oktober dieses Jahres präsentierten Innenminister Gerhard Karner und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky den digitalen Führerschein. Leider ist dieser bisher nur in Österreich gültig und wird nicht in anderen Ländern anerkannt. Genau dieses Problem möchte die EU nun mit der verpflichtenden Einführung von digitalen Identitäten in allen Mitgliedstaaten ändern. Ziel ist es, mit dem eIDAS-Act die Grundlage für eine einheitliche Europäische digitale Identität zu setzen. Somit sollen zukünftig digitale Ausweise in allen EU-Ländern akzeptiert und Behördengänge EU-weit zugänglich werden. 

eIDAS schafft europäischen Rahmen für digitale Identitäten

Beim gestrigen Telekommunikations-Rat in Brüssel einigten sich die EU-Mitgliedsländer auf eine allgemeine Ausrichtung der Gesetzesmaterie. Mit dem eIDAS werde ein europäischer Rahmen für die digitale Identität geschaffen. Österreich wurde bei den Verhandlungen von Florian Tursky vertreten. 

“Mit der ID Austria, unserer eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein gehört Österreich zu den EU-weiten Vorreitern. Mit der neuen EU-Verordnung stellen wir künftig sicher, dass beispielsweise unser digitaler Führerschein EU-weit akzeptiert werden muss und man sich so beispielsweise mit der österreichischen ID Austria bei Universitäten in ganz Europa einschreiben oder ein Unternehmen gründen kann“, sagt Florian Tursky.

Bis 2024 werden fast alle Behördengänge und Ausweise digital

Als eines der wenigen EU-Länder habe Österreich das eAusweise-Wallet sowie den digitalen Führerschein auf Basis des EU-Rahmens entwickelt. “Mit der neuen EU-Verordnung werden wir den EU-Rechtsrahmen schaffen, dass die nationalen digitalen Identitäten für alle Behördengänge in den EU-Mitgliedstaaten verwenden kann und dass alle digitalen Ausweise künftig europaweit akzeptiert werden müssen. Mein bekanntes Ziel ist es, bis 2024 fast alle Behördengänge auch digital anzubieten und alle Ausweise von der Geldtasche aufs Handy zu bringen”, so Tursky.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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