01.04.2021

Ehemaliges Altrichter-Unternehmen Paysafe ging per SPAC an New Yorker Börse

Die vom ehemaligen "2 Minuten 2 Millionen"-Investor gegründete paysafecard ist heute ein Tochterunternehmen der nun wieder börsenotierten Paysafe Group.
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paysafecard ist heute ein Tochterunternehmen der Paysafe Group.
paysafecard ist heute ein Tochterunternehmen der Paysafe Group. | Foto: Goodpics - stock.adobe.com

Der Zahlungsdienstleister Paysafe, der auch Wurzeln in Wien hat, ist an die Börse zurückgekehrt – mittels einer Fusion mit einer bereits börsennotierten Mantelgesellschaft, einer sogenannten Special Purpose Acquisition Company (SPAC). Der Zusammenschluss mit der „Foley Trasimene Acquisition Corp. II“ war bereits im Dezember angekündigt worden. Seit Mittwoch wird die Paysafe-Aktie unter dem Ticker-Symbol „PSFE“ nun an der New York Stock Exchange (NYSE) gehandelt.

Erster Handelstag endete mit Kurseinbruch

Der erste Handelstag wurde dabei aber zum Flop. Die Aktie startete bei 15,49 Dollar. Im Tagesverlauf brach sie um fast 13 Prozent ein auf 13,50 Dollar ein. Am Donnerstag begab sie sich nun aber auf Erholungskurs und stieg zuletzt um 3,6 Prozent auf 13,98 Dollar.

Es ist bereits das zweite Mal, das Paysafe an die Börse ging. Bis 2017 war das Unternehmen in London notiert gewesen. Nach einer 3,9 Mrd. Dollar schweren Übernahme durch die Investoren Blackstone und CVC war es jedoch von der Börse genommen worden.

Wiener paysafecard ist Tochterunternehmen der Paysafe Group

Was aber hat die nun börsenotierte Gesellschaft mit dem Unternehmen paysafecard zu tun, das im Jahr 2000 unter anderem von Michael Müller und dem ehemaligen „2 Minuten 2 Millionen“-Investor Michael Altrichter in Wien gegründet worden war? Dieses wurde 2013 zunächst vom britischen Zahlungsdienstleister Skrill übernommen, der seinerseits 2015 von der Optimal Payments Group gekauft wurde.

Das neue Mutterunternehmen wiederum benannte sich einige Monate nach der Übernahme in Paysafe Group um. Die paysafecard ist heute ein Tochterunternehmen der Paysafe Group. Sowohl Müller als auch Altrichter sind längst nicht mehr im Unternehmen tätig.

SPACs-Boom hält an

Der Boom rund um SPACs hält unterdessen unvermindert an. Im ersten Quartal gab es bereits 267 Börsengänge dieser Art – und damit mehr als im gesamten Jahr 2020, als es 255 gewesen waren. Zuletzt hatte etwa WeWork einen SPAC-Börsengang angekündigt. Rocket-Internet-Gründer Oliver Samwer hat erst Ende März erfolgreich eine SPAC an die New Yorker Börse gebracht.

Anfang März wiederum hatte die Satellitenfirma Spire Global des österreichischen Gründers Peter Platzer mitgeteilt, einen SPAC-Börsengang ebenfalls in New York durchzuführen. Zunehmend sind auch europäische Tech-Unternehmen ins Visier von SPACs aus den USA geraten. Zuletzt berichtete auch Hansi Hansmann, dass zwei seiner Portfolio-Companies von US-SPACs kontaktiert wurden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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