13.10.2025
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Ehemaliger 2m2m-Juror wird neuer Präsident des SPÖ-Wirtschaftsverbandes Österreich

Beim Verbandstag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich am Wochenende wurde der 50-jährige Hotelier und Startup-Investor aus Kärnten, Bernd Hinteregger, zum neuen Präsidenten des SWV Österreich gewählt.
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Bernd Hinteregger, SWV
© Vicky Posch/SWV Wien/Canva - Bernd Hinteregger.

Mit einer Zustimmung von 85,52 Prozent wurde Bernd Hinteregger am 11. Oktober von den 146 Delegierten des ordentlichen Verbandstags des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich (SWV) zum neuen Präsidenten gewählt. Er folgt damit auf Christoph Matznetter, der diese Position 20 Jahre lang ausübte.

Hinteregger: „Starke Vertretung der kleinen und mittleren Betriebe“

„Ich freue mich sehr über das hohe Vertrauen, das in mich gesetzt wurde und sehe meiner neuen Funktion mit Zuversicht und hohem Engagement entgegen. Ich bin ein Mann der Taten und werde den Verband erneuern und in eine starke Zukunft führen. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, in denen wir derzeit leben, braucht es eine starke Vertretung der kleinen und mittleren Betriebe in Österreich“, sagt Hinteregger.

Hinteregger ist vielen nicht nur als Hotelier geläufig, sein Auftritt als Investor bei der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ machte ihn einer größeren Öffentlichkeit bekannt. Nach seinem BWL-Studium war er zunächst Marketingleiter der Verkehrsbüro Group. Später baute er die HB1-Hotelkette auf, besitzt zwölf Hotels und ist an mehreren Unternehmen beteiligt.

Zu Hintereggers Zielen in seiner neuen Rolle gehört es, den SWV wieder zu einer „Bewegung“ zu machen: „Wirtschaftspolitik funktioniert für mich nicht ohne Sozialpolitik. Ich bin ein leidenschaftlicher Verfechter der roten Wirtschaft. Diese steht für mich dafür, Wachstum und Gerechtigkeit zu vereinen, Zukunftsbranchen zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, Leistung zu belohnen und Spekulationen zu bremsen“, so der neue SWV-Präsident.

Matznetter Ehrenpräsident

Im Zuge der Wahl wurde Christoph Matznetter in Anerkennung seiner langjährigen Verdienste per Akklamation zum Ehrenpräsidenten des SWV Österreich ernannt.

Er sagt: „Ich wünsche Bernd Hinteregger alles Gute und freue mich, mit ihm einen Vorzeigeunternehmer als Nachfolger zu haben. Der SWV war und ist die Stimme der kleinen und mittleren Betriebe – und ich bin überzeugt, dass Bernd Hinteregger diesen Weg mit voller Energie fortsetzen wird.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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