17.11.2021

eGovernment: Österreich schneidet im Europa-Vergleich sehr gut ab

Für den Report eGovernment Benchmark der Europäischen Kommission wurden die Behörden-Online-Angebote von 36 Staaten analysiert.
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E-Government - eGovernment Monitor
(c) fotolia.com - momius

In Österreich sind mittlerweile 94 Prozent aller Behördendienstleistungen online verfügbar. Im europäischen Vergleich ist das keine Selbstverständlichkeit. Laut dem aktuellen Report eGovernment Benchmark 2021, der im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt wurde, beträgt der Durchschnitt in den 36 analysierten Staaten 81 Prozent. Bei den Spitzenreitern Malta, Dänemark und Portugal liegt der Wert jeweils bei 98 Prozent.

eGovernment Benchmark: Nur zwei europäische Länder signifikant besser als Österreich

In einem Gesamtranking im Bereich eGovernment anhand eines für die Studie erstellten Index-Werts zwischen 0 und 100 kommt Österreich mit 84 Punkten auf den sechsten Platz nach Malta (96) und Estland (92) und nur sehr knapp hinter Dänemark (85), Finnland (85) und Luxemburg (84). Montenegro schließt das Feld mit nur 37 Punkten ab. Aber auch Länder wie die Schweiz mit 52 Punkten oder Deutschland mit 62 Punkten schneiden schlecht ab.

An mehreren Stellen im Report wird Österreich als positiv-Beispiel hervorgehoben. Genannt werden etwa die automatische Zuteilung des Kindergelds nach der Anmeldung eines Neugeborenen, die im Vergleich überdurchschnittlich häufige Akzeptanz von eIDs anderer EU-Staaten, oesterreich.gv.at als übergreifendes Portal, das mehrere Behörden-Ebenen verbindet, und die relativ ähnlich starke Bereitstellung von Services für Bürger:innen und Unternehmen.

Barrierefreiheit und Datenaustausch als Baustellen

Trotz starker Fortschritte in der Corona-Pandemie ist laut Report aber noch einiges zu tun. Ein generelles Problem stellt in ganz Europa die Barrierefreiheit der Websites dar, die insgesamt nur bei 16 Prozent der untersuchten Seiten ausreichend gegeben ist. “Die Ausweitung des Angebots von Online-Services bedeutet nicht gleichzeitig eine verstärkte Nutzung, Zufriedenheit oder Inklusion. Auf diese Punkte müssen sich Regierungen im nächsten Schritt konzentrieren, damit die Bürgerinnen und Bürger die Online-Angebote der Verwaltungen als Mehrwert empfinden, und eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen ermöglicht wird”, kommentiert Bernd Bugelnig, CEO von Capgemini in Österreich, das am Report mitarbeitete, in einer Aussendung.

Als großes Manko wird auch der Datenaustausch zwischen Behörden identifiziert. “Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend für die Einwilligung in einen automatischen Datenaustausch, welcher einen deutlichen Sprung für den Komfort im eGovernment bedeutet. Aber auch rechtlich, technisch und prozessual sind im Kontext der Registermodernisierung noch erhebliche Voraussetzungen zu schaffen, die andere Länder zum Teil schon seit Jahrzehnten mit großen Anstrengungen verfolgen”, mein Bugelnig.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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