09.10.2024
IMMO-BEEF

eduard: Founder sah sich wenige Monate nach Launch mit Klage konfrontiert

Markus Strohriegl legte eine Befähigungsprüfung zum Immobilientreuhänder ab. Dafür bereitete er sich mittels eines Kurses vor und empfand den ganzen Lernprozess als starr und nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund gründete er die e-learning-Plattform eduard und musste sich prompt mit einer Klage der Konkurrenz befassen.
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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

„In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können“, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

„Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung“, erklärt der Founder. „Konkret eine Art ‚Netflix des Immobilienlernens‘ zu entwickeln.“

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

„Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst“, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: „Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.“

Und weiter: „Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.“

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise „skurrilen Vorwürfen“, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

„Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‚was ist ein Mietvertrag‘ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten“, erinnert sich der Founder. „Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.“

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

„Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.“

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was „word of mouth“ betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: „in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.“

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Im Mai 2024 holte eologix-ping ein Millioneninvestment u.a. von Verbund X – brutkasten berichtete. Im gleichen Jahr führte das Grazer Startup Blitzdetektion ein und erweiterte sein Produktportfolio um Blitzüberwachungssysteme.

Eologix-Ping mit neuer Version

Nun hat Eologix-Ping die Markteinführung von „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ bekannt gegeben, einer neuen satellitengestützten Version seiner Blitzüberwachungslösung für Windturbinen.

Die neue Variante soll es Wind-Asset-Managern in abgelegenen Regionen mit geringer Konnektivität, in denen die Mobilfunkkommunikation unzuverlässig oder nicht verfügbar ist, ermöglichen, zu erkennen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde – konkret geschieht das mittels Myriotas UltraLite-Satellitenkonnektivität.

Use-Case bleibt

Der grundlegende Use Case bleibt bei den Grazern jedoch unverändert: Betreiber wissen zu lassen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde, damit sie Inspektionen priorisieren, die Wartungsplanung verbessern und Unsicherheiten nach Gewitterstürmen reduzieren können.

„Abgelegene Windparks sollten nicht einfach deshalb an operativer Transparenz verlieren, weil die Mobilfunkabdeckung begrenzt ist“, sagt Matthew Stead, CPO und Mitgründer von Eologix-Ping. „Mit ‚Event Lightning Fleet – Satellitenversion‘ erweitern wir die Blitzüberwachung auf Turbinenebene auf Regionen, in denen die traditionelle Kommunikationsinfrastruktur eine Hürde dargestellt hat.“

Einblicke auf Turbinenebene

Blitzeinschläge können erhebliche Blattschäden und Betriebsrisiken für Windturbinen verursachen. In vielen Fällen sind Betreiber gezwungen, nach Gewitterstürmen umfangreiche Inspektionen durchzuführen, ohne klare Anhaltspunkte dafür zu haben, welche Turbinen betroffen waren.

Im Gegensatz zu regionalen Wetterdiensten, die sich auf flächenweite Blitzaktivität konzentrieren, sei „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ darauf ausgelegt, betriebliche Einblicke auf Turbinenebene zu liefern.

Aus dem Archiv: Die Hintergründe zum Millioneninvestment für eologix-ping aus Graz

Das System erkenne Blitzereignisse direkt am Windturbinenturm mithilfe eines Magnetfeldsensors, der im Power and Communication Module (PCM) installiert ist. Der Sensor erfasst das durch den Blitzstrom im Turmgebäude induzierte Magnetfeld und generiert eine Ereignisbenachrichtigung, die in die Cloud übertragen wird.

Eologix-Ping-CEO: „Besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika“

„Wir sind stolz darauf, mit Eologix-Ping zusammenzuarbeiten, um die Blitzüberwachung auf Standorte auszudehnen, die traditionell außerhalb der Reichweite zuverlässiger Konnektivität lagen“, sagte Dan Franklin, Regional Sales Director bei Myriota.

Und Thomas Schlegl, CEO und Mitgründer von Eologix-Ping, ergänzt: „Mit dieser Markteinführung können Betreiber Blitzüberwachung auf Turbinenebene an Standorten einsetzen, die bisher schwer zu verbinden waren. Dies ist besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika, wo abgelegene geografische Lagen und begrenzte Telekommunikationsinfrastruktur nach Blitzereignissen operative blinde Flecken schaffen.“

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