09.10.2024
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eduard: Founder sah sich wenige Monate nach Launch mit Klage konfrontiert

Markus Strohriegl legte eine Befähigungsprüfung zum Immobilientreuhänder ab. Dafür bereitete er sich mittels eines Kurses vor und empfand den ganzen Lernprozess als starr und nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund gründete er die e-learning-Plattform eduard und musste sich prompt mit einer Klage der Konkurrenz befassen.
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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

„In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können“, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

„Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung“, erklärt der Founder. „Konkret eine Art ‚Netflix des Immobilienlernens‘ zu entwickeln.“

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

„Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst“, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: „Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.“

Und weiter: „Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.“

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise „skurrilen Vorwürfen“, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

„Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‚was ist ein Mietvertrag‘ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten“, erinnert sich der Founder. „Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.“

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

„Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.“

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was „word of mouth“ betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: „in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.“

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Die beiden Geschäftsführer von mathion.ai Christoph Blizenetz und Alexander Buchinger | © mathion.ai

„Nächste Stunde ist Mathestunde“, ist vermutlich einer der gefürchtesten Sätze vieler Schüler:innen. Die Aufgaben sind oft schwierig und zermürbend. Da bietet es sich im Zeitalter von KI an, einen kurzen Prompt zu schreiben und Sekunden später wird die Lösung geliefert. Der Lerneffekt hält sich dabei bei vielen Schüler:innen in Grenzen. Hier setzt mathion.ai an.

Die KI von Founder Christoph Blizenetz liefert nicht fertige Lösungen, sondern chattet mit den User:innen und bringt sie so zum Ergebnis. Nach einem Pilotprojekt feierte die KI ihren Launch im vergangenen August. Sie ist in der Schweiz, Deutschland und Österreich erhältlich.

Harvard: „KI-gestütztes Tutoring übertrifft aktives Lernen im Unterricht“

Unterstützung erhalten KI-Tutoren wie jene von Blizenetz von der US-amerikanischen Harvard Universität. Im Juni 2025 veröffentlichte sie eine Studie, laut der KI-gestütztes Tutoring aktives Lernen im Unterricht übertreffe. Studierende, die mit einem KI-Tutor arbeiteten, lernten „deutlich mehr in kürzerer Zeit“ als in einer Präsenzveranstaltung. Außerdem würden sich Schüler:innen stärker eingebunden und motivierter fühlen. Harvard betont die Wirksamkeit „einer breit zugänglichen KI-gestützten Pädagogik zur signifikanten Verbesserung der Lernergebnisse“ und erklärt, dass die Ergebnisse überzeugend für die breite Anwendung einer KI-gestützten Pädagogik sprechen.

ChatGPT bringt dir Fertigkeiten bei, „die einfach nicht stimmen“

Für Blizenetz kann nicht einfach eine beliebige KI zum Lernen verwendet werden. Als ehemaliger Nachhilfelehrer kennt er die Probleme, die auftreten können. „Eine Schülerin hat mittels ChatGPT, das war damals noch etwas Neueres, gelernt und sich dabei Fertigkeiten und Begrifflichkeiten angeeignet, die einfach nicht stimmen“, sagt der 21-Jährige und ergänzt: „Nicht, weil das Opus der Mathematik aus der KI bzw. der LLM falsch ist. Es ist einfach nicht so lehrplanbezogen, wie es nun einmal das Schulbuch aber auch eine Lehrkraft ist.“

Daher begann Blizenetz mit der Entwicklung von mathion.ai, das sich aktuell auf die fünfte bis zur achten Schulstufe fokussiere. Es sei aber ein Ausbau bis hin zu Matura geplant.

Das Programm baut auf einem sogenannten „sokratischen“ System auf. Es stellt User:innen immer wieder Fragen, bis jene die Lösung selbst erarbeitet haben. Mathion.ai möchte dadurch zum Nachdenken anregen.

Dabei kann mit der KI geschrieben als auch gesprochen werden. „Wir haben gemerkt, dass junge Menschen einfach lesefaul sind. Sie können oft einfach nicht mehr wirklich sachlich lesen und Informationen über Texte sauber aufnehmen“, erklärt der mathion.ai-Gründer. Der Text wird dabei nicht einfach vorgelesen, sondern erklärt, „wie es ein Mensch tun würde“.

Mathion.ai liefere nicht einfach nur Ergebnisse, es erarbeite die Lösungen mit den Schüler:innen gemeinsam. | © mathion.ai

Standardisierter Lehrplan

Mathion.ai arbeite dabei nicht nur mit willkürlichen Inhalten, sondern mit einem standardisierten Lehrplan durch seinen Verlagspartner Lemberger, dessen Schulbuch „Genial! Mathematik“ von der fünften bis zur achten Schulstufe in mathion.ai eingefügt wurde. User:innen können Aufgaben aus diesen Büchern auswählen.

Lehrer:innen haben auf der anderen Seite die Möglichkeit über ein Verwaltungsportal ihren Schützlingen Inhalte zuzuweisen. „Da haben wir tausende Übungsaufgaben, die auch kapitelweise in Blöcke gezielt nach Themenbereichen zugewiesen werden können, zu den Schüler:innen und zu den Gruppen“, sagt Blizenetz. Zusätzlich können Lehrkräfte im Verwaltungsportal die Lernstände ihrer Schüler:innen einsehen und auch Inhalte erstellen: „Wir haben da einen eigenen Editor, wo, wie in einer PowerPoint, Textelemente, Dateien, interaktive Aufgaben gebaut und erstellt werden können.“ Der virtuelle Coach Tom führt anschließend durch den Kurs. Zusätzlich können von Lehrer:innen Aufgaben erstellt und zugewiesen werden.

Pädagog:innen durch KI zu ersetzen „ist auch gar nicht unser Ziel“

Wenn die KI bereits eigene Kurse halten kann, drängt sich naturgemäß die Frage auf, ob Lehrkräfte nicht ersetzbar sind. „Weder Lehrpersonen noch Pädagogen wird man durch KI in irgendeiner Art und Weise wirklich ersetzen können, das ist auch gar nicht unser Ziel“, stellt der TU-Student fest. Auch herkömmliche Nachhilfe sieht Blizenetz als sinnvoll an. Für ihn ist mathion.ai eine „Ergänzung“.

Es gebe auch die Möglichkeit für Nachhilifeinstitute, Inhalte einspielen zu können. „Als Schüler bzw. Schülerin habe ich den Unterricht mit der Lehrperson in der Klasse und im Nachhinein kann ich dann die Inhalte, gezielt mit den Aufgaben und dem Input der Lehrperson, weiter üben“, sagt Blizenetz.

Von B2C zu B2B

Mathion.ai kommt ursprünglich aus dem sogenannten Nachmittagsmarkt, in dem Eltern für ihre Kinder ein Abo abschließen. Allerdings möchte sich das Unternehmen nun im B2B-Bereich etablieren.

„Es ist einfach sehr schwierig, vor allem als österreichisches Unternehmen, in diesem B2C-SaaS-Bereich (Anm.: Software-as-a-Service-Bereich) wirklich standhaft zu werden“, erklärt Blizenetz. In Zukunft will sich mathion.ai auf Bildungsinstitute bzw. Bildungseinrichtungen fokussieren. Daher möchte der Gründer sein Unternehmen als zertifizierter Anbieter des Bildungsministeriums auf dem Markt etablieren. Das sei aber ein langer Weg. Mathion.ai befinde sich aktuell am Anfang des Genehmigungsverfahrens, ab September 2027 wolle man die Zertifizierung haben.

100 % eigenfinanziert

Das Unternehmen, offiziell bereits im Juli 2025 gegründet, kommt bisher ohne Investoren-Kapital aus und ist von Anfang an gebootstrappt. Blizenetz hat mathion.ai in Zusammenarbeit mit Weitsprung Solutions aufgebaut, das einen KI-gestützten Lerncoach anbietet. Bisher hat das Unternehmen noch keine Förderungen erhalten, allerdings laufe ein Förderantrag bei Netidee und ein FFG-Antrag für ein Forschungsprojekt werde aktuell erstellt.

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