09.10.2024
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eduard: Founder sah sich wenige Monate nach Launch mit Klage konfrontiert

Markus Strohriegl legte eine Befähigungsprüfung zum Immobilientreuhänder ab. Dafür bereitete er sich mittels eines Kurses vor und empfand den ganzen Lernprozess als starr und nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund gründete er die e-learning-Plattform eduard und musste sich prompt mit einer Klage der Konkurrenz befassen.
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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

„In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können“, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

„Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung“, erklärt der Founder. „Konkret eine Art ‚Netflix des Immobilienlernens‘ zu entwickeln.“

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

„Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst“, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: „Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.“

Und weiter: „Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.“

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise „skurrilen Vorwürfen“, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

„Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‚was ist ein Mietvertrag‘ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten“, erinnert sich der Founder. „Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.“

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

„Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.“

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was „word of mouth“ betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: „in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.“

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Sima D. sitzt auch selbst oft am Steuer für Flintaxi. | © FLINTAXI e.U.

Uber, Bolt oder ein Taxi einfach auf der Straße anhalten. Die privaten Fahrdienste sind ein beliebtes Mittel, um schnell und bequem nach Hause zu kommen. Doch sind sie auch sicher? Immer wieder erzählen Frauen von sexuellen Übergriffen oder Anspielungen durch Taxifahrer, wie das Profil im März berichtete. „Mittlerweile gibt meine Schwester zwei Hausnummern weiter an, damit der Taxler nicht weiß, wo sie wohnt“, sagt Sima D., die anonym bleiben möchte. Daher gründete sie Flintaxi: Wer bei ihrem Unternehmen bucht, dem garantiert sie eine sichere Fahrt.

Sicheres Ankommen für FLINTA-Personen

Die Wiener Firma fokussiert sich auf FLINTA-Personen, also u. a. auf Frauen, Lesben und Trans-Personen. So kann bei der Buchung eingestellt werden, dass man nur von einer FLINTA-Person abgeholt werden möchte. Es seien aber auch Männer bei ihr als Gäste willkommen, die die Philosophie von Flintaxi verstanden haben. Die Geschäftsführerin gesteht jedoch ein, dass diese Überprüfung schwierig sei. Ein Verifizierungssystem der Gäste soll für mehr Sicherheit auf Seiten der Fahrer:innen sorgen. Sima D., die hauptberuflich AHS-Lehrerin ist, ist es wichtig, Transparenz und Vertrauen auf beiden Seiten zu schaffen.

„Die Zukunft liegt sicher bei Flintaxi“

Mit fünf Fahrer:innen und einem Auto steht ihr Unternehmen noch in den Kinderschuhen. Dennoch sieht sich Sima D. für die Zukunft gut aufgestellt. Laut ihr können Mitbewerber wie Sternenmädchen oder Ubers „Women Drivers“ nicht mit Flintaxi mithalten. „Bei Sternenmädchen muss man schon 24 Stunden vorher wissen, wann man heim möchte. Und das ist halt oft auch nicht so planbar. Bei mir ist es kurzfristiger möglich“, sagt Sima D. Gegenüber „Women Drivers“ von Uber sieht sie sich mit besseren Arbeitsbedingungen im Vorteil: „Die Zukunft wird sein, dass man bei Uber in 16 Stunden das verdient, was man bei mir in acht Stunden verdienen kann.“

Das hat im Endeffekt Auswirkungen auf den Preis. Brutkasten verglich Flintaxi mit Uber. Eine Fahrt vom Bahnhof Meidling zum Schottentor kostet auf Flintaxi 21,10 Euro, bei Uber sind es 16,59 Euro. „Also preislich kann ich bei Uber nicht mithalten, möchte ich auch nicht. Aber das wollen die Taxler:innen auch nicht. Die Zukunft liegt sicher bei Flintaxi“, erklärt Sima D., die ihre Angestellten laut eigenen Angaben besser als im Kollektivvertrag vereinbart bezahlt.

„Die Buchungen werden mit der neuen App sicher mehr“

Vor einem Monat wurde die neue Flintaxi-Website gelauncht. Seitdem sei ihre Erscheinung professioneller und es sei einfacher, eine Fahrt zu buchen. Die Entwicklung der Buchungen stimmt Sima D. zuversichtlich. Im letzten Monat kam Flintaxi auf rund 15 Fahrten, eine Verdreifachung gegenüber den Zeiten vor der Website. Nun arbeitet sie an einer App, deren Launch im Oktober angesetzt ist. „Wenn du eine Taxifahrt buchen willst, dann öffnest du im Normalfall schnell eine App am Handy. Deshalb glaube ich, dass die Buchungen mit der neuen App sicher mehr werden“, erklärt sie.

Die Investorensuche beginnt

Flintaxi wird durch eigene finanzielle Mittel und eine Crowdfunding-Aktion finanziert. Seit Juni hat sie 1.862 Euro gesammelt, wobei das Ziel bei 25.000 Euro liegt, um Kosten wie die App-Entwicklung decken zu können. „Also aktuell zahle ich noch von meinem eigenen Gehalt drauf“ erklärt Sima D., die sich auch einen Kredit bei ihrer Mutter aufgenommen hat. Laut der Lehrerin macht Flintaxi aktuell einen monatlichen Umsatz von rund 2.500 Euro. „Ich bin mit dem Tagesgeschäft nicht im Minus. Aber ich muss noch das Auto abfinanzieren“, erklärt Sima D.

Der nächste Schritt liegt für sie darin, das Unternehmen bekannt zu machen und auch Investoren zu finden. Eine Möglichkeit dazu sieht sie bei Events wie dem Gründerinnentag von der Wirtschaftskammer. Förderungen hat sie bereits bei der Wirtschaftsagentur und beim Austria Wirtschaftsservice angefragt, bisher ohne Erfolg.

Expansion aus Österreich

Sima D. kann sich auch bereits vorstellen, ihr Unternehmen auf andere Länder auszuweiten. Sichere Taxifahrten für FLINTA-Personen seien eine Nische, die es noch in jedem Land gebe. „In zehn, 20 Jahren bin ich sicher überall, wo es Bedarf gibt und wo das Ganze irgendwie auch aus österreichischer Sicht gut expandierbar ist“, sagt sie.

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