09.10.2024
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eduard: Founder sah sich wenige Monate nach Launch mit Klage konfrontiert

Markus Strohriegl legte eine Befähigungsprüfung zum Immobilientreuhänder ab. Dafür bereitete er sich mittels eines Kurses vor und empfand den ganzen Lernprozess als starr und nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund gründete er die e-learning-Plattform eduard und musste sich prompt mit einer Klage der Konkurrenz befassen.
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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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Der European Venture Sentiment Index deutet eine positive Entwicklung für das nächste Quartal an (c) Adobe Stock
(c) Adobe Stock

Jedes Quartal erfasst Venionaire Capital rund um Berthold Baurek-Karlic die Stimmung unter europäischen Investor:innen und gibt einen Ausblick, was die Startup-Branche erwartet. Das Ergebnis ist der European Venture Sentiment Index. Schon mal vorweg: Die Stimmung bleibt auch im dritten Quartal des Jahres unter Investor:innen “grundsätzlich gut”, deren Erwartungen wurden allerdings nicht erreicht.

Berthold Baurek-Karlic, Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG, mahnt zur Vorsicht: “Nach über einem Jahr steigender Zuversicht, flacht die Kurve momentan etwas ab. Es könnte für Startups schwer werden, noch passende Investments vor Jahresende zu finden.” Im vergangenen Quartal Q2 habe man schließlich einen “Höchststand” verzeichnet.

Ein- und Ausblicke auf die Innovationskraft Europas

Die Berechnungen basieren auf den Bewertungen europäischer Startup-Aktien, der Qualität des Deal-Flows und dem Verhalten von Anleger:innen. Die Grundlage der Erhebung bildet eine Umfrage unter Investor:innen – darunter regulierte Risikokapitalfonds über Family Offices – in allen Startup-Sektoren des europäischen Raumes. Mit dem daraus berechneten Index will man “Ein- wie auch Ausblicke auf die Entwicklung der europäischen Innovationskraft” gewährleisten.

Stimmung weiterhin gut, Erwartungen aber nicht erreicht

Seit einem Jahr ist die Stimmung unter Investor:innen konstant und erreicht für das bevorstehende vierte Quartal 2024 einen neuen Höchststand. Dabei handelt es sich allerdings um den Outlook, also um die zu erwartende Stimmung für das Jahresende.

Der Status Quo – und damit der tatsächliche Sentiment Index heimischer Investor:innen – liegt aktuell auf 5,1 Punkten im dritten Quartal 2024. Damit erfüllt er die Erwartungen der Investor:innen nicht. Unter anderem aufgrund der noch nicht bekannt gegebenen Zinssenkungen der Fed.

Der “European Venture Sentiment Index” Q4 2022 bis Q4 2024. Quelle: Venionaire Capital

Nicht zu vergessen: Geopolitische Spannungen, Unsicherheiten im Vorfeld der US-Wahlen und Sorgen im Hinblick auf Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz und Co. All diese Faktoren würden die Handlungsfähigkeit von Investor:innen einschränken und “den Ausblick ein wenig dämpfen”, meint Vorstandsvorsitzender Baurek-Karlic.

Rückgang bei Deals und Investitionsvolumina

Schlechte Stimmung und unerfüllte Erwartungen bedeuten schließlich auch einen Rückgang in Deals und Investitionsvolumina. So wurden im dritten Quartal dieses Jahres insgesamt 10,9 Milliarden US-Dollar in europäische Startups investiert. Das sind um rund 31,5 Prozent und damit um fast ein Drittel weniger als im vorangegangenen Quartal (Q2).

Führende Positionen im Europarennen halten die Big 3, namentlich Großbritannien, Deutschland und Frankreich. Zusammen waren sie für 7,8 Milliarden US-Dollar der Investitionen verantwortlich. Doch auch in den Big 3 verringerte sich das investierte Volumen – und zwar um signifikante 34,2 Prozent.

Dabei sank nicht nur das Investitionsvolumen, sondern auch die Anzahl der Deals. Großbritannien, das als “Powerhouse der europäischen Startup-Ökonomie” gilt, verzeichnete im Q3 rund 35 Prozent weniger Investitionsvolumina als noch im Vorquartal Q2. Die Anzahl der Deals sank in Großbritannien von 326 im Q2 auf 257 im Q3.

Deutschland verzeichnet hingegen eine Steigerung um rund 39,2 Prozent im Vergleich zum Vorquartal – in Q3 wurden insgesamt 2,2 Milliarden Dollar investiert, wie Venionaire berichtet. Im selben Zeitraum stieg auch die Anzahl der Deals um 13,1 Prozent.

Einen großen Rückgang verzeichnet Frankreich, und zwar sank das Investitionsvolumen um 66,4 Prozent im Vergleich zum Vorquartal auf 1,2 Milliarden Dollar. Ebenso wurden 70 Deals weniger abgeschlossen als noch im Q2/2024 – heißt es von Venionaire Capital.

So könnte das Jahresfinale aussehen

Man könnte durchaus mit einem Anstieg der Investmentaktivitäten im vierten Quartal rechnen, heißt es von Venionaire Capital. Allerdings leicht, um 2,7 Prozent. Auch die positive Stimmung aus dem Vorquartal nahm man sich in das dritte Quartal des Jahres mit. “Das sind positive Vorzeichen für europäische Startups”, meint Baurek-Karlic.

Allerdings gestalte sich der Ausblick auf die allgemeine Bewertung von Startups und die Deal-Qualität etwas trüber. Zu erwarten sei ein Rückgang der Startup-Bewertungen um 9,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Und um 4,8 Prozent in Bezug auf die Deal-Qualität. Ob das Jahresende noch einen Sprint hinlegen wird, bleibt abzuwarten, so Baurek-Karlic.

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