05.12.2022

ecop: Wie Rotationswärmepumpen zum Gamechanger in der Industrie werden könnten

Das österreichische CleanTech-Unternehmen ecop Technologies hat eine Rotationswärmepumpe entwickelt, die eine energieeffiziente Wärmerückgewinnung in der Industrie ermöglicht. Mit einer Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von zehn Millionen Euro soll die Technologie nun in die Serienproduktion überführt werden.
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(c) Ecop

Ob Trocknen, Destillieren oder Schmelzen – ohne Prozesswärme sind technische Verfahren in der Industrie nicht denkbar. Wärme macht derzeit über 70 Prozent des Energiebedarfs in der Industrie aus. 90 Prozent davon werden mit fossilen Brennstoffen erzeugt – dementsprechend hoch sind auch die CO2-Emissionen. In Anbetracht der derzeitigen Energiekrise und dem Ziel die Industrie schrittweise zu dekarbonisieren, braucht es künftig jedoch neue Technologien, um erneuerbare Wärme zu erzeugen. Eine Lösung ist die Wärmerückgewinnung mit Wärmepumpen. Dabei wird bereits erzeugte Prozesswärme in den Produktionsprozess zurückgeführt, die ansonsten ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird.

Rotationswärmpumpen als Schlüssel für die Energiewende

Herkömmliche Systeme am Markt erlauben allerdings nur Temperaturen bis etwa 90 Grad Celsius. Mit einer sogenannten Rotationswärmpumpe hat ecop Technologies mit Sitz in Wien und Neuhofen an der Krems weltweit erstmalig eine Technologie entwickelt, die Temperaturen von bis zu 150 Grad Celsius ermöglicht. Die Branchen, für die das relevant ist, sind vielfältig – angefangen von der Papier- und Textilindustrie über die Speisen- und Getränkeherstellung bis hin zu Nah- und Fernwärmeerzeugung.

„Unser Produkt ist eine revolutionäre Großwärmepumpe für die Industrie, die völlig neue Anwendungsfelder für die Verwertung von Abwärme schafft und als erste wirtschaftlich effektive Wärmepumpe für Temperaturen bis 150 Grad gilt“, so ecop-Gründer und Geschäftsführer Bernhard Adler über das Alleinstellungsmerkmal. Im Vergleich zu einem Gasbrenner kann jede Anlage über 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Dies entspricht der Absorbationsleistung von rund 100.000 Bäumen.

Die Rotationswärmpumpe nutzt ein Verfahren, das von James Prescott Joule vor 150 Jahren erfunden wurde. Ecop ist es erstmalig gelungen, das Verfahren für die Industrie nutzbar zu machen | (c) Ecop

Von der Grundlagenforschung zur Serienproduktion

Wie Adler weiter erläutert, wurde die erste Grundlagenforschung zur Rotationswärmpumpe bereits im Jahr 2007 gestartet. Vier Jahre später erfolgte 2011 die Gründung der GmbH, wobei damals erste Investoren an Bord gekommen sind. „2015 wurde der erste voll funktionsfähige Prototyp entwickelt, mit dem wir wirklich beweisen konnten, dass die Technologie funktioniert“, so Adler.

Heute blickt ecop Technologies auf über 200.000 Entwicklungsstunden zurück und möchte die Technologie nun in die Serienfertigung überführen. Mit einem Investment in Höhe von 3,9 Millionen Euro, beteiligte sich im Sommer 2022 mit EIT InnoEnergy ein starker Partner am Unternehmen. EIT InnoEnergy gilt weltweit als einer der größten Investoren in klimafreundliche Technologien und wird unter anderem vom Europäischen Institut für Innovation und Technologie (EIT) unterstützt. Neben EIT InnoEnergy als Hauptinvestor konnte das Unternehmen bislang rund 20 Millionen Euro an Fördermitteln an Land ziehen.

Im Oktober war EU-Kommissarin Elisa Ferreira zu Besuch bei ecop | (c) Land OÖ / Krenn

Schrittweiser Markteintritt & Skalierung der Technologie

Die Technologie ist laut Adler mittlerweile durch 68 Patente aus ingesamt fünf Patentfamilien geschützt. Derzeit befinden sich zwei Anlagen bereits im Betrieb. So setzt unter anderem die Bioenergie Bucklige Welt auf eine Rotationswärmepumpe von ecop. Eine weitere Anlage befindet sich bereits im Bau. Aufgrund der Energiekrise ist die Nachfrage enorm, wie Adler weiters ausführt: „Derzeit haben wir 150 Projekte in der Pipeline, wobei sich das Projektvolumen auf über 100 Millionen Euro beläuft“.

Der europäische Markt für die Rückgewinnung und -Nutzung industrieller Abwärme im Temperaturbereich zwischen 100 Grad Celsius und 150 Celsius beläuft sich aktuellen Schätzungen auf über elf Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. In der Fernwärmeerzeugung liegt das Potential bei rund neun Milliarden Euro.

2022 wurde ecop mit dem wichtigsten europäischen Innovationspreis „Innovators Award“ ausgezeichnet | (c) ecop

Series-A-Finanzierungsrunde in Planung

2023 soll die Technologie in die Serienproduktion übergeführt werden. Um die Skalierung zu managen, holte sich ecop die Wiener Beteilgungsgesellschaft epoona rund um Lothar Stadler und Werner Töpfl an Bord – beide zwei erfahren C-Level Manager aus der Industrie. „Wir erarbeiten die richtige Go-to-market Strategie und unterstützen beim Aufbau des Vertriebs“, so Stadler. Zu potentiellen Kund:innen zählen neben Industriebetrieben auch Energieversorger. Für die weitere Skalierung der Technologie und um die starke Nachfrage zu bedienen, befindet sich ecop derzeit im Fundraising. In einer Series-A-Finanzierungsrunde sollen rund zehn Millionen Euro aufgestellt werden, wie Stadler und Adler erläutern. Neben einem starken Finanzinvestor sollen auch strategische Investoren an Bord kommen, die Zugang zu neuen Sales-Channels schaffen.

„Wärme-as-a-Service“ als mögliches Geschäftsmodell

Wie Adler und Stadler abschließend anmerken, beläuft sich der Return On Investment für eine Anlage aufgrund der aktuellen Energiepreise auf unter zwei Jahre. Zudem würden Förderungen und nicht zuletzt Einsparungen bei der CO2-Bepreisung zu attraktiven Amortisationszeiten beitragen. Künftig könnte auch ein völlig neues Geschäftsmodell die Investitionskosten für eine Anlage enorm senken. So plant ecop ein „Wärme-as-a-Service“-Modell anzubieten, wobei potentielle Kund:innen eine Art Contracting-Modell für Wärme abschließen würden.


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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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