05.12.2022

ecop: Wie Rotationswärmepumpen zum Gamechanger in der Industrie werden könnten

Das österreichische CleanTech-Unternehmen ecop Technologies hat eine Rotationswärmepumpe entwickelt, die eine energieeffiziente Wärmerückgewinnung in der Industrie ermöglicht. Mit einer Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von zehn Millionen Euro soll die Technologie nun in die Serienproduktion überführt werden.
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(c) Ecop

Ob Trocknen, Destillieren oder Schmelzen – ohne Prozesswärme sind technische Verfahren in der Industrie nicht denkbar. Wärme macht derzeit über 70 Prozent des Energiebedarfs in der Industrie aus. 90 Prozent davon werden mit fossilen Brennstoffen erzeugt – dementsprechend hoch sind auch die CO2-Emissionen. In Anbetracht der derzeitigen Energiekrise und dem Ziel die Industrie schrittweise zu dekarbonisieren, braucht es künftig jedoch neue Technologien, um erneuerbare Wärme zu erzeugen. Eine Lösung ist die Wärmerückgewinnung mit Wärmepumpen. Dabei wird bereits erzeugte Prozesswärme in den Produktionsprozess zurückgeführt, die ansonsten ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird.

Rotationswärmpumpen als Schlüssel für die Energiewende

Herkömmliche Systeme am Markt erlauben allerdings nur Temperaturen bis etwa 90 Grad Celsius. Mit einer sogenannten Rotationswärmpumpe hat ecop Technologies mit Sitz in Wien und Neuhofen an der Krems weltweit erstmalig eine Technologie entwickelt, die Temperaturen von bis zu 150 Grad Celsius ermöglicht. Die Branchen, für die das relevant ist, sind vielfältig – angefangen von der Papier- und Textilindustrie über die Speisen- und Getränkeherstellung bis hin zu Nah- und Fernwärmeerzeugung.

„Unser Produkt ist eine revolutionäre Großwärmepumpe für die Industrie, die völlig neue Anwendungsfelder für die Verwertung von Abwärme schafft und als erste wirtschaftlich effektive Wärmepumpe für Temperaturen bis 150 Grad gilt“, so ecop-Gründer und Geschäftsführer Bernhard Adler über das Alleinstellungsmerkmal. Im Vergleich zu einem Gasbrenner kann jede Anlage über 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Dies entspricht der Absorbationsleistung von rund 100.000 Bäumen.

Die Rotationswärmpumpe nutzt ein Verfahren, das von James Prescott Joule vor 150 Jahren erfunden wurde. Ecop ist es erstmalig gelungen, das Verfahren für die Industrie nutzbar zu machen | (c) Ecop

Von der Grundlagenforschung zur Serienproduktion

Wie Adler weiter erläutert, wurde die erste Grundlagenforschung zur Rotationswärmpumpe bereits im Jahr 2007 gestartet. Vier Jahre später erfolgte 2011 die Gründung der GmbH, wobei damals erste Investoren an Bord gekommen sind. „2015 wurde der erste voll funktionsfähige Prototyp entwickelt, mit dem wir wirklich beweisen konnten, dass die Technologie funktioniert“, so Adler.

Heute blickt ecop Technologies auf über 200.000 Entwicklungsstunden zurück und möchte die Technologie nun in die Serienfertigung überführen. Mit einem Investment in Höhe von 3,9 Millionen Euro, beteiligte sich im Sommer 2022 mit EIT InnoEnergy ein starker Partner am Unternehmen. EIT InnoEnergy gilt weltweit als einer der größten Investoren in klimafreundliche Technologien und wird unter anderem vom Europäischen Institut für Innovation und Technologie (EIT) unterstützt. Neben EIT InnoEnergy als Hauptinvestor konnte das Unternehmen bislang rund 20 Millionen Euro an Fördermitteln an Land ziehen.

Im Oktober war EU-Kommissarin Elisa Ferreira zu Besuch bei ecop | (c) Land OÖ / Krenn

Schrittweiser Markteintritt & Skalierung der Technologie

Die Technologie ist laut Adler mittlerweile durch 68 Patente aus ingesamt fünf Patentfamilien geschützt. Derzeit befinden sich zwei Anlagen bereits im Betrieb. So setzt unter anderem die Bioenergie Bucklige Welt auf eine Rotationswärmepumpe von ecop. Eine weitere Anlage befindet sich bereits im Bau. Aufgrund der Energiekrise ist die Nachfrage enorm, wie Adler weiters ausführt: „Derzeit haben wir 150 Projekte in der Pipeline, wobei sich das Projektvolumen auf über 100 Millionen Euro beläuft“.

Der europäische Markt für die Rückgewinnung und -Nutzung industrieller Abwärme im Temperaturbereich zwischen 100 Grad Celsius und 150 Celsius beläuft sich aktuellen Schätzungen auf über elf Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. In der Fernwärmeerzeugung liegt das Potential bei rund neun Milliarden Euro.

2022 wurde ecop mit dem wichtigsten europäischen Innovationspreis „Innovators Award“ ausgezeichnet | (c) ecop

Series-A-Finanzierungsrunde in Planung

2023 soll die Technologie in die Serienproduktion übergeführt werden. Um die Skalierung zu managen, holte sich ecop die Wiener Beteilgungsgesellschaft epoona rund um Lothar Stadler und Werner Töpfl an Bord – beide zwei erfahren C-Level Manager aus der Industrie. „Wir erarbeiten die richtige Go-to-market Strategie und unterstützen beim Aufbau des Vertriebs“, so Stadler. Zu potentiellen Kund:innen zählen neben Industriebetrieben auch Energieversorger. Für die weitere Skalierung der Technologie und um die starke Nachfrage zu bedienen, befindet sich ecop derzeit im Fundraising. In einer Series-A-Finanzierungsrunde sollen rund zehn Millionen Euro aufgestellt werden, wie Stadler und Adler erläutern. Neben einem starken Finanzinvestor sollen auch strategische Investoren an Bord kommen, die Zugang zu neuen Sales-Channels schaffen.

„Wärme-as-a-Service“ als mögliches Geschäftsmodell

Wie Adler und Stadler abschließend anmerken, beläuft sich der Return On Investment für eine Anlage aufgrund der aktuellen Energiepreise auf unter zwei Jahre. Zudem würden Förderungen und nicht zuletzt Einsparungen bei der CO2-Bepreisung zu attraktiven Amortisationszeiten beitragen. Künftig könnte auch ein völlig neues Geschäftsmodell die Investitionskosten für eine Anlage enorm senken. So plant ecop ein „Wärme-as-a-Service“-Modell anzubieten, wobei potentielle Kund:innen eine Art Contracting-Modell für Wärme abschließen würden.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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