12.12.2022

EcoAustria zu grünen Investments: So schafft es CleanTech trotz Risikocharakter zu mehr Investitionen

Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria fasst in seiner Policy Note zusammen, welche Rolle CleanTech für den Klimawandel spielt, mit welchen Herausforderungen die Branche in Österreich konfrontiert ist und wie man diese überwinden kann.
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EcoAustria gibt einen Überblick, wie man Investitionen in der CleanTech-Branche fördert © Tyler Casey
EcoAustria gibt einen Überblick, wie man Investitionen in der CleanTech-Branche fördert © Tyler Casey

Um der Klimakrise entgegenzutreten, um Innovationen voranzutreiben und um den Wettbewerb zu fördern, braucht es mehr Green Investments. Darüber ist sich das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria sicher. In einer neuer Policy Note streicht EcoAustria daher die Dringlichkeit heraus, solche Investments zu fördern und gibt Lösungen, wie man aktuelle Hürden überwinden könnte. Es wird erklärt welche Hebel es braucht, um das berüchtigte “Tal des Todes” zu überwinden. 

Die Zeit drängt auch in Österreich

Die Dringlichkeit für neue Technologien gegen den Klimawandel, die speziell hierzulande besteht, unterstreichen auch die Zahlen. Laut ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) gehört Österreich zu jenen Regionen, in denen die Temperaturzunahme der letzten Jahrzehnte doppelt so stark wie im weltweiten Durchschnitt ausgefallen sei. Auf der anderen Seite dominiere das Problem der bestehenden Investitionslücke im CleanTech-Bereich. EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna verweist dazu auf die EU-Kommission und den Green Deal der Europäischen Union. Deren Schätzungen zufolge sind bis 2030 Investitionen in Höhe von jährlich 260 Mrd. Euro zur Erreichung der Klima- und Energieziele erforderlich.

Die CleanTech-Branche habe allerdings Probleme, ausreichend Kapital zu erhalten. Laut EcoAustria ist der Bereich besonders von langen Entwicklungszeiten sowie einem hohen Kapitalbedarf und Risiko geprägt. Obwohl sich diese Branche also mit potenzialträchtigen hardware-, material- und chemiebasierten Innovationen beschäftige, sei es aufgrund dessen sehr schwer, genug Kapital zu erhalten. Eine große Herausforderung sei demnach, das sogenannte “Tal der Todes” – also den Weg von Grundlagenforschung zur Kommerzialisierung – zu überwinden. 

Europaweit zu wenig Risikokapital

Monika Köppl-Turyna merkt hierzu die begrenzte Verfügbarkeit von Risikokapital in Europa an. Laut Dealroom hätten beinahe alle europäischen Länder 2021 weniger als ein Prozent des BIPs in Risikokapitalinvestitionen zur Verfügung gestellt. „Obwohl sich die Verfügbarkeit des Risikokapitals für grüne Projekte in Europa mit der Zeit verbessert hat, sind die vorhandenen Summen bei weitem nicht ausreichend, um Innovationen signifikant voranzutreiben. Zudem stehen sie in keinem Zusammenhang mit dem Investitionsvolumen, das durch die Anforderungen des Green Deals notwendig wird”, meint Monika Köppl-Turyna. Risikokapital sei allerdings – innerhalb eines klar definierten gesetzlichen Rahmens – essentiell für die Förderung des Wettbewerbs rund um innovative Ideen.

Ebenso sei erwähnt, dass Österreich mit Blick auf andere Länder in Europa einen vergleichsweise geringen Anteil des BIPs, der in Risikokapital investiert wird, aus den Pensionskassen nutzt. 

Lösungsvorschläge der EcoAustria

Das Wirtschaftsforschungsinstitut formuliert in seiner Policy Note ein paar Vorschläge, welche Hebel gesetzt werden müssen, um die speziellen Herausforderungen im CleanTech zu überwinden. Darin wird klar für eine Kooperation zwischen privater und öffentlicher Finanzierung plädiert. EcoAustria fasst dabei die folgenden sechs Punkte zusammen:

  1. Sicherung der Nachfrage nach Grünen Technologien, um höhere Renditen und niedrigere Risiken für Kapitalgeber zu gewährleisten.
  2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Risikokapitalgeber etwa durch eine Reform der Mitarbeiterbeteiligung oder durch die Besteuerung von Carried Interest.
  3. Entwicklung von Spin-Off Strategien, die sich an Best Practices innerhalb Europas orientieren.
  4. Indirekte (hybride) öffentliche Risikokapitalfinanzierung durch Dachfondsmodelle.
  5. Öffentliche Kofinanzierung der Risikokapitalinvestitionen unter Beibehaltung der privaten Risikoprofile und marktüblichen Konditionen, um so Verzerrungen am Markt zu verhindern.
  6. Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge, um somit auch Pensionskassen zu veranlassen, künftig höhere Summen in Risikokapital zu investieren.

Um die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, hat die österreichische Wirtschaft also noch viel Potential, die Energieeffizienz weiter zu steigern und CO2-Emissionen mithilfe von Innovationen und Investitionen zu reduzieren. Nicht zuletzt sei aufgrund der geopolitischen Lage ein Ausbau der eigenen, europäischen Technologien von Vorteil, um eine Unabhängigkeit und Resilienz zu erreichen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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