24.04.2024
LOHNNEBENKOSTEN

EcoAustria: Lohnnebenkostensenkung soll Standort Österreich stärken und Unternehmen entlasten

Die EcoAustria hat im Auftrag der Wirtschaftskammer (WKÖ) untersucht, inwiefern eine Reduktion der Lohnnebenkosten positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen kann. Kostenpunkt: Rund 7,5 Mrd. Euro.
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Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic
Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic

Die wirtschaftliche Lage in Österreich hat sich merklich eingetrübt. Nach der Winterprognose der Europäischen Kommission ist die Wirtschaft im Jahr 2023 um 0,7 Prozent geschrumpft. Auch der erhoffte Aufschwung bleibt nach bisherigen Prognosen erst einmal aus. Vor diesem Hintergrund hat EcoAustria im Auftrag der WKÖ eine Studie über die möglichen Effekte einer Lohnnebenkostensenkung durchgeführt.

Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro

Für die Modellanalyse wurde von einer Lohnnebenkostensenkung mit einem Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro (1,4 Prozent des BIP ab 2025) ausgegangen. Dies entspricht der Höhe des Familienlastenausgleichsfons (FLAF). Die Direktorin von EcoAustria, Monika Köppl-Turyna, unterstreicht die positiven Entwicklungen durch die Entlastungen der Unternehmen: „Diese Maßnahme stärkt die Arbeitsnachfrage und das Arbeitsangebot, wodurch etwa ein Prozent mehr Beschäftigung geschaffen wird. Konkret hätte dies rund 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze zur Folge.“

Zudem steige der reale private Konsum um rund 1,5 Prozent, die realen Investitionen würden um 1,8 Prozent stärker ausfallen. Insgesamt rechnet die Studie mit einer gesteigerten Wirtschaftsleistung aufgrund der Senkung von Lohnnebenkosten in einer Höhe von 5 Mrd. Euro.

Die Lohnkostenentwicklung in Österreich ist laut der EcoAustria im internationalem Vergleich ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen. So stehe man im europäischen Vergleich unter den Ländern mit den höchsten Kosten bei Löhnen. Laut der Studie könne eine Senkung der Lohnnebenkosten nach der Modellanalyse der EcoAustria die preisliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern und zu einem Anstieg der Exporte um 1,4 Prozent führen.

„Der Standort Österreich kracht an allen Ecken und Enden unter einer Belastungslawine – und das gilt nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen von 1 Euro an Arbeitskosten netto gerade einmal 53 Cent übrig bleiben. Die positive Wirkung einer Lohnnebenkostensenkung zeigt die Studie schwarz auf weiß“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ.

Effizienzsteigerungen im öffentlichen Sektor könnte laut EcoAustria die Kosten tragen

Monika Köppl-Turyna rechnet damit, dass sich zumindest die Hälfte der Kosten selbst refinanzieren. Bleibt die Frage nach der anderen Hälfte der 7,5 Mrd. Euro.

Die Studie selbst sieht in Österreich Effizienzpotenziale, weil vergleichsweise hohe öffentliche Ausgaben mit mittleren Ergebnissen einhergehen. Insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Schulwesen, Gesundheitssystem und Pensionssystem sieht der Bericht Effizienzmöglichkeiten, welche finanzielle Mittel freischaufeln würden. Leistungen sollen dabei selbstverständlich nicht gekürzt werden.

Auch ein generelles Umdenken von Finanzierungswegen ist laut Karlheinz Kopf denkbar: „Lohnnebenkosten, die nicht unmittelbar mit Löhnen und Gehältern zu tun haben, sollten nicht mehr durch Arbeitgeberbeiträge, sondern aus dem allgemeinen Budget finanziert werden. Die FLAF-Finanzierung auf neue Beine zu stellen, wäre diesbezüglich natürlich ein wirklich großer Wurf – das ist uns auch bewusst.“

Kritik von Arbeitnehmer:innenseite

„Das Leben ist kein Wunschkonzert der Unternehmen“, sagt die Direktorin der Arbeiterkammer (AK) Silvia Hruška-Frank zur heute wiederholten Forderung der Wirtschaftskammer, die Lohnnebenkosten für die Unternehmen zu kürzen. Von einer solchen Kürzung profitieren aus Sicht der Arbeiterkammer nur die Unternehmen. „Den Arbeitnehmer:innen bleibt kein Cent mehr im Börserl“, meint man bei der AK. Allerdings verursachen die Kürzungen aus AK-Sicht Finanzierungs-Löcher im Sozialstaat und damit Probleme.

Auch der österreichische Thinktank Momentum übt Kritik an der heute vorgelegten Studie: „Die oft aufgestellte Behauptung, dass durch eine Senkung der Unternehmensbeiträge die Unternehmen höhere Löhne auszahlen, hält einer empirischen Überprüfung nicht stand. Der überwiegende Anteil fließt in die Gewinne der Unternehmen“, so Momentum in einer ersten Stellungnahme.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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