24.04.2024
LOHNNEBENKOSTEN

EcoAustria: Lohnnebenkostensenkung soll Standort Österreich stärken und Unternehmen entlasten

Die EcoAustria hat im Auftrag der Wirtschaftskammer (WKÖ) untersucht, inwiefern eine Reduktion der Lohnnebenkosten positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen kann. Kostenpunkt: Rund 7,5 Mrd. Euro.
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Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic
Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic

Die wirtschaftliche Lage in Österreich hat sich merklich eingetrübt. Nach der Winterprognose der Europäischen Kommission ist die Wirtschaft im Jahr 2023 um 0,7 Prozent geschrumpft. Auch der erhoffte Aufschwung bleibt nach bisherigen Prognosen erst einmal aus. Vor diesem Hintergrund hat EcoAustria im Auftrag der WKÖ eine Studie über die möglichen Effekte einer Lohnnebenkostensenkung durchgeführt.

Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro

Für die Modellanalyse wurde von einer Lohnnebenkostensenkung mit einem Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro (1,4 Prozent des BIP ab 2025) ausgegangen. Dies entspricht der Höhe des Familienlastenausgleichsfons (FLAF). Die Direktorin von EcoAustria, Monika Köppl-Turyna, unterstreicht die positiven Entwicklungen durch die Entlastungen der Unternehmen: „Diese Maßnahme stärkt die Arbeitsnachfrage und das Arbeitsangebot, wodurch etwa ein Prozent mehr Beschäftigung geschaffen wird. Konkret hätte dies rund 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze zur Folge.“

Zudem steige der reale private Konsum um rund 1,5 Prozent, die realen Investitionen würden um 1,8 Prozent stärker ausfallen. Insgesamt rechnet die Studie mit einer gesteigerten Wirtschaftsleistung aufgrund der Senkung von Lohnnebenkosten in einer Höhe von 5 Mrd. Euro.

Die Lohnkostenentwicklung in Österreich ist laut der EcoAustria im internationalem Vergleich ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen. So stehe man im europäischen Vergleich unter den Ländern mit den höchsten Kosten bei Löhnen. Laut der Studie könne eine Senkung der Lohnnebenkosten nach der Modellanalyse der EcoAustria die preisliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern und zu einem Anstieg der Exporte um 1,4 Prozent führen.

„Der Standort Österreich kracht an allen Ecken und Enden unter einer Belastungslawine – und das gilt nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen von 1 Euro an Arbeitskosten netto gerade einmal 53 Cent übrig bleiben. Die positive Wirkung einer Lohnnebenkostensenkung zeigt die Studie schwarz auf weiß“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ.

Effizienzsteigerungen im öffentlichen Sektor könnte laut EcoAustria die Kosten tragen

Monika Köppl-Turyna rechnet damit, dass sich zumindest die Hälfte der Kosten selbst refinanzieren. Bleibt die Frage nach der anderen Hälfte der 7,5 Mrd. Euro.

Die Studie selbst sieht in Österreich Effizienzpotenziale, weil vergleichsweise hohe öffentliche Ausgaben mit mittleren Ergebnissen einhergehen. Insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Schulwesen, Gesundheitssystem und Pensionssystem sieht der Bericht Effizienzmöglichkeiten, welche finanzielle Mittel freischaufeln würden. Leistungen sollen dabei selbstverständlich nicht gekürzt werden.

Auch ein generelles Umdenken von Finanzierungswegen ist laut Karlheinz Kopf denkbar: „Lohnnebenkosten, die nicht unmittelbar mit Löhnen und Gehältern zu tun haben, sollten nicht mehr durch Arbeitgeberbeiträge, sondern aus dem allgemeinen Budget finanziert werden. Die FLAF-Finanzierung auf neue Beine zu stellen, wäre diesbezüglich natürlich ein wirklich großer Wurf – das ist uns auch bewusst.“

Kritik von Arbeitnehmer:innenseite

„Das Leben ist kein Wunschkonzert der Unternehmen“, sagt die Direktorin der Arbeiterkammer (AK) Silvia Hruška-Frank zur heute wiederholten Forderung der Wirtschaftskammer, die Lohnnebenkosten für die Unternehmen zu kürzen. Von einer solchen Kürzung profitieren aus Sicht der Arbeiterkammer nur die Unternehmen. „Den Arbeitnehmer:innen bleibt kein Cent mehr im Börserl“, meint man bei der AK. Allerdings verursachen die Kürzungen aus AK-Sicht Finanzierungs-Löcher im Sozialstaat und damit Probleme.

Auch der österreichische Thinktank Momentum übt Kritik an der heute vorgelegten Studie: „Die oft aufgestellte Behauptung, dass durch eine Senkung der Unternehmensbeiträge die Unternehmen höhere Löhne auszahlen, hält einer empirischen Überprüfung nicht stand. Der überwiegende Anteil fließt in die Gewinne der Unternehmen“, so Momentum in einer ersten Stellungnahme.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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