24.04.2024
LOHNNEBENKOSTEN

EcoAustria: Lohnnebenkostensenkung soll Standort Österreich stärken und Unternehmen entlasten

Die EcoAustria hat im Auftrag der Wirtschaftskammer (WKÖ) untersucht, inwiefern eine Reduktion der Lohnnebenkosten positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen kann. Kostenpunkt: Rund 7,5 Mrd. Euro.
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Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic
Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic

Die wirtschaftliche Lage in Österreich hat sich merklich eingetrübt. Nach der Winterprognose der Europäischen Kommission ist die Wirtschaft im Jahr 2023 um 0,7 Prozent geschrumpft. Auch der erhoffte Aufschwung bleibt nach bisherigen Prognosen erst einmal aus. Vor diesem Hintergrund hat EcoAustria im Auftrag der WKÖ eine Studie über die möglichen Effekte einer Lohnnebenkostensenkung durchgeführt.

Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro

Für die Modellanalyse wurde von einer Lohnnebenkostensenkung mit einem Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro (1,4 Prozent des BIP ab 2025) ausgegangen. Dies entspricht der Höhe des Familienlastenausgleichsfons (FLAF). Die Direktorin von EcoAustria, Monika Köppl-Turyna, unterstreicht die positiven Entwicklungen durch die Entlastungen der Unternehmen: „Diese Maßnahme stärkt die Arbeitsnachfrage und das Arbeitsangebot, wodurch etwa ein Prozent mehr Beschäftigung geschaffen wird. Konkret hätte dies rund 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze zur Folge.“

Zudem steige der reale private Konsum um rund 1,5 Prozent, die realen Investitionen würden um 1,8 Prozent stärker ausfallen. Insgesamt rechnet die Studie mit einer gesteigerten Wirtschaftsleistung aufgrund der Senkung von Lohnnebenkosten in einer Höhe von 5 Mrd. Euro.

Die Lohnkostenentwicklung in Österreich ist laut der EcoAustria im internationalem Vergleich ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen. So stehe man im europäischen Vergleich unter den Ländern mit den höchsten Kosten bei Löhnen. Laut der Studie könne eine Senkung der Lohnnebenkosten nach der Modellanalyse der EcoAustria die preisliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern und zu einem Anstieg der Exporte um 1,4 Prozent führen.

„Der Standort Österreich kracht an allen Ecken und Enden unter einer Belastungslawine – und das gilt nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen von 1 Euro an Arbeitskosten netto gerade einmal 53 Cent übrig bleiben. Die positive Wirkung einer Lohnnebenkostensenkung zeigt die Studie schwarz auf weiß“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ.

Effizienzsteigerungen im öffentlichen Sektor könnte laut EcoAustria die Kosten tragen

Monika Köppl-Turyna rechnet damit, dass sich zumindest die Hälfte der Kosten selbst refinanzieren. Bleibt die Frage nach der anderen Hälfte der 7,5 Mrd. Euro.

Die Studie selbst sieht in Österreich Effizienzpotenziale, weil vergleichsweise hohe öffentliche Ausgaben mit mittleren Ergebnissen einhergehen. Insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Schulwesen, Gesundheitssystem und Pensionssystem sieht der Bericht Effizienzmöglichkeiten, welche finanzielle Mittel freischaufeln würden. Leistungen sollen dabei selbstverständlich nicht gekürzt werden.

Auch ein generelles Umdenken von Finanzierungswegen ist laut Karlheinz Kopf denkbar: „Lohnnebenkosten, die nicht unmittelbar mit Löhnen und Gehältern zu tun haben, sollten nicht mehr durch Arbeitgeberbeiträge, sondern aus dem allgemeinen Budget finanziert werden. Die FLAF-Finanzierung auf neue Beine zu stellen, wäre diesbezüglich natürlich ein wirklich großer Wurf – das ist uns auch bewusst.“

Kritik von Arbeitnehmer:innenseite

„Das Leben ist kein Wunschkonzert der Unternehmen“, sagt die Direktorin der Arbeiterkammer (AK) Silvia Hruška-Frank zur heute wiederholten Forderung der Wirtschaftskammer, die Lohnnebenkosten für die Unternehmen zu kürzen. Von einer solchen Kürzung profitieren aus Sicht der Arbeiterkammer nur die Unternehmen. “Den Arbeitnehmer:innen bleibt kein Cent mehr im Börserl”, meint man bei der AK. Allerdings verursachen die Kürzungen aus AK-Sicht Finanzierungs-Löcher im Sozialstaat und damit Probleme.

Auch der österreichische Thinktank Momentum übt Kritik an der heute vorgelegten Studie: “Die oft aufgestellte Behauptung, dass durch eine Senkung der Unternehmensbeiträge die Unternehmen höhere Löhne auszahlen, hält einer empirischen Überprüfung nicht stand. Der überwiegende Anteil fließt in die Gewinne der Unternehmen“, so Momentum in einer ersten Stellungnahme.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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