11.12.2024
"POLICY NOTE"

EcoAustria: So soll der Staat die Finanzen in den Griff bekommen ohne der Konjunktur zu schaden

In einer aktuellen "Policy Note" setzt das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria in Sachen Budget-Konsolidierung vor allem auf die Kürzung von Ausgaben und rechnet vor, von welchen Maßnahmen keine oder kaum negative Auswirkungen auf die Konjunktur zu erwarten sind.
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EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna | (c) Weinwurm
Monika Köppl-Turyna | (c) Weinwurm

Die Regierungsverhandlungen in Österreich dürften noch eine Zeit lang laufen und noch ist ihr erfolgreicher Abschluss nicht fix. In der öffentlichen Diskussion ist derweil bereits von wahrscheinlichen Sparpaketen die Rede. Denn im Staatsbudget klafft ein großes Loch. Es steht also fest: Die kommende Regierung muss Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung treffen. Doch welche sollen es sein? Schließlich befindet sich das Land nach wie vor in der Rezession und eine Reihe möglicher Maßnahmen könnte in dieser Situation zusätzlichen Schaden anrichten.

Auswirkungen möglicher Konsolidierungsmaßnahmen auf die Konjunktur

Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria behandelt diese Thematik in einem aktuellen „Policy Paper“, für das nicht nur eine dieser Tage erschienene Publikation des Fiskalrats zu möglichen Konsolidierungsmaßnahmen herangezogen wurde, sondern auch tief in der wirtschaftswissenschaftlichen Fachliteratur zum Thema recherchiert wurde. Ergebnis ist eine Tabelle, in der mögliche Maßnahmen mit einem Rot-gelb-grün-Farbcode bezogen auf die kurz- und langfristigen Auswirkungen auf die Konjunktur dargestellt werden (gesamte „Policy Note“ hier).

„Code Red“ für Abschaffung des Familienbonus, Vermögens- und Erbschaftssteuern

Eine Streichung von Familienbonus und Kindermehrbetrag wäre laut Tabelle etwa kurzfristig gelb (also neutrale Auswirkung auf die Konjunktur), langfristig aber rot (negative Auswirkung). Die Maßnahme schafft es daher nicht in die Empfehlungen von EcoAustria, die sich auf Optionen mit grünem (positive Auswirkung) und gelbem Farbcode beschränken. Auch Vermögens- oder Erbschaftssteuern werden aus diesen Gründen klar abgelehnt.

Ausgabenseitige Maßnahmen bevorzugt – einnahmenseitige als „ultima ratio“

Zudem ist für das Wirtschaftsforschungsinstitut klar: Ausgabenseitige Maßnahmen sind einnahmenseitigen im Sinne der Konjunktur jedenfalls vorzuziehen. Letztere seien die „ultima ratio“. Doch auch ausgabenseitig bekommen einige Optionen in der Tabelle einen roten Anstrich. „Maßnahmen wie Kürzungen öffentlicher Investitionen, höhere Unternehmenssteuern oder Anhebungen bei der Einkommensteuer sollen vermieden werden, da sie langfristig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen”, erklärt EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna.

Die von EcoAustria empfohlenen Maßnahmen

Und welche sind diese ausgabenseitigen Maßnahmen, „von denen lediglich eine geringe oder potenziell sogar positive konjunkturelle Wirkung zu erwarten ist“? EcoAustria identifiziert konkret die Abschaffung der Bildungskarenz und der Altersteilzeit, ein Aussetzen der Indexierung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, eine Abschaffung der Überkompensation beim Klimabonus, eine Abschaffung der Zuschüsse zum Klimaticket, sowie einen strikten Budgetvollzug.

Potenziale im Bereich Pensionen

„Darüber hinaus bestehen im Bereich der Pensionen Potenziale, die zwar kurzfristig moderat dämpfend wirken, langfristig aber das Arbeitsangebot und die Wertschöpfung stärken“, heißt es vom Institut. Bei diesen Maßnehmen im Bereich Pensionen geht es nicht nur um eine Erhöhung des Antrittsalters, sondern unter anderem auch um die Streichung diverser Boni.

3 Milliarden Euro Einsparungspotenzial im Jahr 2025

Konkret könnten mit den identifizierten ausgabenseitigen Maßnahmen im Jahr 2025 2,3 Milliarden Euro und mit Pensions-Maßnahmen 700 Millionen Euro eingespart werden – zusammen also drei Milliarden Euro. 2026 wären es mit 2,4 Milliarden (Ausgaben) bzw. 2,5 Milliarden Euro (Pensionen) sogar insgesamt 4,9 Milliarden. „Einnahmenseitige Maßnahmen könnten weitere 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 einbringen. Sie sind jedoch, angesichts ihrer geringeren Erfolgsaussichten für eine dauerhafte Konsolidierung, lediglich als letztes Mittel zu betrachten“, sagt Köppl-Turyna.

Köppl-Turyna: „Glaubwürdiger und klar kommunizierter Konsolidierungspfad“

„Was es zwingend braucht, ist ein glaubwürdiger und klar kommunizierter Konsolidierungspfad, der auch zukünftige Herausforderungen wie die alterungsbedingten Belastungen berücksichtigt. Solche Maßnahmen können das Vertrauen in die Finanzpolitik stärken und die negativen Effekte mildern“, so die EcoAustria-Chefin.

EcoAustria und Deloitte fordern Steuersenkungen für Unternehmen

Gleichzeitig empfiehlt das Institut übrigens in einer gestern veröffentlichten, von Deloitte beauftragten Studie umfassende Steuersenkungen für Unternehmen, um die Konjunktur zu beflügeln. Dazu zählen eine „Abgabensenkung auf den Faktor Arbeit um 4,8 Milliarden Euro“ und eine Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt.) um zwei Prozent auf 21 Prozent mit einem prognostizierten Volumen von rund einer Milliarde Euro Entlastung für Unternehmen.

Abgabenreduktion bei Faktor Arbeit soll sich nahezu selbst finanzieren

Die erstgenannte Maßnahme würde sich nahezu selbst finanzieren, rechnet Köppl-Turyna vor: „Unsere Berechnungen verdeutlichen, dass Abgabenreduktionen beim Faktor Arbeit mit positiven Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekten im Ausmaß von rund 30.000 Personen beziehungsweise 4,5 Milliarden Euro verbunden sind sowie die Konsum- und Investitionsnachfrage stärken. Zudem führen die positiven volkswirtschaftlichen Effekte zu zusätzlichen öffentlichen Einnahmen.“

Erhöhung des Pensionsantrittsalters soll KöSt.-Senkung gegenfinanzieren

Ansonsten empfehlen EcoAustria und Deloitte zur Gegenfinanzierung die bereits genannten Maßnahmen, darunter die schrittweise Anhebung des gesetzlichen und faktischen Pensionsantrittsalters, eine Abschaffung der „wenig zielführenden“ Bildungskarenz und eine Reform des Klimabonus.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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