29.04.2022

Earth Season: Wie zwei Fußballer aus der Steiermark nachhaltige Fashion produzieren

Das steirische Startup Earth Season produziert nachhaltige Mode mit GOTS-zertifizierte Bio-Baumwolle. Dabei setzt das Unternehmen unter anderem auf die Zusammenarbeit mit dem sozioökonomischen Betrieb Chance B in Gleisdorf.
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Die weltweite Textilindustrie produziert pro Jahr rund 1,2 Milliarden Tonnen an CO2-Äquivalente. Dies entspricht mehr CO2 als der gesamte Flugverkehr und die Schifffahrt zusammen. Die Tendenz ist stark steigend. Allein von 2000 bis 2015 hat sich die Anzahl der Kleidungskäufe weltweit verdoppelt, von jährlich etwa 50 Milliarden auf mehr als 100 Milliarden Kleidungsstücke. Der Trend wird angetrieben durch Fast-Fashion und die Produktion in Billiglohnländern. Spätestens seit dem Einsturz des Rana Plaza im Jahr 2013 in Bangladesch, bei dem über 1000 Textilarbeiter:innen ihr Leben verloren, steht die globale Kleidungsindustrie inklusive ihrer Produktionsbedingungen unter großer Kritik.

Earth Season als nachhaltige Streetwear Brand

Doch es gibt auch einen Gegentrend. In den vergangen Jahren wurden in Österreich zahlreiche Startups gegründet, die auf die nachhaltige Produktion von Kleidung setzen. Eines von ihnen ist das im Oktober 2020 gegründet Startup Earth Season rund um Marcel Tunst und Marco Lambauer. „Wir haben uns beim Fußball kennengelernt und haben die gleiche Leidenschaft, nämlich Mode. Da wir selbst zur Zielgruppe gehören, wissen wir, dass es kaum bzw. keine Pieces gibt, die coole Designs und Schnitte haben und gleichzeitig den Nachhaltigkeitsaspekt erfüllen. Genau diese Aufgabe haben wir uns gestellt“, so die beiden Gründer. Zielgruppe des Startups sind in erster Linie Jugendliche. Die Streetwear Brand zeichnet sich zudem durch ihren urbanen Look und weite Schnitte aus. Im Programm hat das Startup Sweater, Jogger, T-shirts aber auch Accessoires wie Bodybags & Co.

100 % GOTS-zertifizierte Bio-Baumwolle

Wie die beiden Gründer bei „One Change a Week“ erläutern, setzen sie bei der Produktion ihrer Fashion gleich auf mehrere Nachhaltigkeitsaspekte. Zum Einsatz kommt beispielsweise GOTS-zertifizierte Bio-Baumwolle. Dabei müssen sowohl ökologische als auch soziale Anforderungen erfüllt werden. So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass die Beschäftigung frei gewählt wird und die Arbeitsbedingungen sicher und ordnungsgemäß sind. Weiters wird beim biologischen Anbau der Baumwolle keine Pestizide und keine Düngemittel verwendet.

Kooperation mit Chance B in Gleisdorf

Doch nicht nur das: Seit diesem Jahr erfolgt die Fertigung in Österreich in Kooperation Chance B in Gleisdorf. Dabei handelt es sich um einen sozialökonomischen Einrichtung, die Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt integriert. „Die Näherei der Chance B beschäftigt neben den Schneidermeisterinnen, mit denen wir ständig im Austausch sind, auch Menschen, die mit gewissen Beeinträchtigungen zu kämpfen haben und mit ihrer Tätigkeit wieder zurück auf Spur gebracht werden sollen“, so Tunst und Lambauer. Das einzige Produkt, das nicht in Österreich gefertigt wird, sind die T-shirts. Hier setzt das Earth Season auf die Zusammenarbeit mit einem Familienbetrieb in Portugal und kooperierte bislang mit dem oberösterreichischen Startup Das Merch rund um Klaus Buchroithner. Wie die beiden Gründer abschließend erläutert, finanzierte sich das Startup bislang aus dem eigenen Cashflow. Dies soll auch in Zukunft so bleiben, wobei Tunst und Lambauer auf ein nachhaltiges Unternehmenswachstum setzen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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