29.04.2022

Earth Season: Wie zwei Fußballer aus der Steiermark nachhaltige Fashion produzieren

Das steirische Startup Earth Season produziert nachhaltige Mode mit GOTS-zertifizierte Bio-Baumwolle. Dabei setzt das Unternehmen unter anderem auf die Zusammenarbeit mit dem sozioökonomischen Betrieb Chance B in Gleisdorf.
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Die weltweite Textilindustrie produziert pro Jahr rund 1,2 Milliarden Tonnen an CO2-Äquivalente. Dies entspricht mehr CO2 als der gesamte Flugverkehr und die Schifffahrt zusammen. Die Tendenz ist stark steigend. Allein von 2000 bis 2015 hat sich die Anzahl der Kleidungskäufe weltweit verdoppelt, von jährlich etwa 50 Milliarden auf mehr als 100 Milliarden Kleidungsstücke. Der Trend wird angetrieben durch Fast-Fashion und die Produktion in Billiglohnländern. Spätestens seit dem Einsturz des Rana Plaza im Jahr 2013 in Bangladesch, bei dem über 1000 Textilarbeiter:innen ihr Leben verloren, steht die globale Kleidungsindustrie inklusive ihrer Produktionsbedingungen unter großer Kritik.

Earth Season als nachhaltige Streetwear Brand

Doch es gibt auch einen Gegentrend. In den vergangen Jahren wurden in Österreich zahlreiche Startups gegründet, die auf die nachhaltige Produktion von Kleidung setzen. Eines von ihnen ist das im Oktober 2020 gegründet Startup Earth Season rund um Marcel Tunst und Marco Lambauer. „Wir haben uns beim Fußball kennengelernt und haben die gleiche Leidenschaft, nämlich Mode. Da wir selbst zur Zielgruppe gehören, wissen wir, dass es kaum bzw. keine Pieces gibt, die coole Designs und Schnitte haben und gleichzeitig den Nachhaltigkeitsaspekt erfüllen. Genau diese Aufgabe haben wir uns gestellt“, so die beiden Gründer. Zielgruppe des Startups sind in erster Linie Jugendliche. Die Streetwear Brand zeichnet sich zudem durch ihren urbanen Look und weite Schnitte aus. Im Programm hat das Startup Sweater, Jogger, T-shirts aber auch Accessoires wie Bodybags & Co.

100 % GOTS-zertifizierte Bio-Baumwolle

Wie die beiden Gründer bei „One Change a Week“ erläutern, setzen sie bei der Produktion ihrer Fashion gleich auf mehrere Nachhaltigkeitsaspekte. Zum Einsatz kommt beispielsweise GOTS-zertifizierte Bio-Baumwolle. Dabei müssen sowohl ökologische als auch soziale Anforderungen erfüllt werden. So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass die Beschäftigung frei gewählt wird und die Arbeitsbedingungen sicher und ordnungsgemäß sind. Weiters wird beim biologischen Anbau der Baumwolle keine Pestizide und keine Düngemittel verwendet.

Kooperation mit Chance B in Gleisdorf

Doch nicht nur das: Seit diesem Jahr erfolgt die Fertigung in Österreich in Kooperation Chance B in Gleisdorf. Dabei handelt es sich um einen sozialökonomischen Einrichtung, die Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt integriert. „Die Näherei der Chance B beschäftigt neben den Schneidermeisterinnen, mit denen wir ständig im Austausch sind, auch Menschen, die mit gewissen Beeinträchtigungen zu kämpfen haben und mit ihrer Tätigkeit wieder zurück auf Spur gebracht werden sollen“, so Tunst und Lambauer. Das einzige Produkt, das nicht in Österreich gefertigt wird, sind die T-shirts. Hier setzt das Earth Season auf die Zusammenarbeit mit einem Familienbetrieb in Portugal und kooperierte bislang mit dem oberösterreichischen Startup Das Merch rund um Klaus Buchroithner. Wie die beiden Gründer abschließend erläutert, finanzierte sich das Startup bislang aus dem eigenen Cashflow. Dies soll auch in Zukunft so bleiben, wobei Tunst und Lambauer auf ein nachhaltiges Unternehmenswachstum setzen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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