12.07.2021

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Diese Hürden müssen jetzt gemeistert werden

Der Nationalrat hat am vergangenen Mittwoch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen, das die Rahmenbedingen für den Ökostromausbau für die nächsten zehn Jahre festlegt. Brutkasten Earth hat mit den zwei österreichischen Energie Startups Dachgold und NobileGroup über Chancen und Hürden gesprochen, die der Gesetzesentwurf beinhaltet.
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EAG
(v.l.n.r.) Lorena Skiljan und Peter Gönitzer (NobileGroup) sowie Cornelia Daniel (Dachgold & Tausendundein Dach) | (c) NobileGroup / TauseindundeinDach

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben sich vergangene Woche nach langen Verhandlungen mit der SPÖ über letzte Nachbesserungen im Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) schlussendlich doch geeinigt. Am Mittwoch konnte das Gesetz mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Das Gesetz schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass Österreichs Strombedarf bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird. Zudem ermöglicht das Gesetz das Bilden von privaten Energiegemeinschaften, die ein wichtiges Puzzlestück für das Erreichen des Klimaziels sind.

Um das große Ziel innerhalb der nächsten zehn Jahren zu erreichen, werden 27 Terawattstunden (TWh) an zusätzlicher Stromerzeugungskapazität notwendig sein. Elf TWh aus Photovoltaik, zehn TWh Wind, fünf TWh Wasserkraft und eine TWh Biomasse. Das, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, entspricht einer Steigerung um 50 Prozent zur bestehenden Ökostromproduktion. Im Vergleich: Zwischen 1970 und 1998 wurden in Österreich rund 30 TWh zugebaut.

Verordnungen müssen noch folgen

Das EAG wurde von vielen Seiten als wichtiger Meilenstein für die Klimawende gelobt. Auch heimische Energie-Startups begrüßen das Gesetz und die damit einhergehende Rechtssicherheit. „Ich habe sehr gehofft, dass das EAG noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen wird, da sehr viele Projekte in der Luft gehangen sind“, so Cornelia Daniel, Gründerin von Dachgold und Tausendundein Dach. Die Solarinitiative hat sich zum Ziel gesetzt 1001 Unternehmensdächer in Österreich mit einer PV-Anlage auszustatten.

Wichtig sei allerdings, dass jetzt auch noch die nötigen Verordnungen folgen, da die tatsächlichen Förderhöhen per Verordnung festgelegt werden, so Daniel. Die Marktprämien, die der Fördermechanismus für das EAG sind, werden nämlich laut Daniel schlussendlich dafür sorgen, dass es die nötige Investitionssicherheit gibt.

Netzkapazitäten schaffen

Neben den besagten Verordnungen müssen laut der Gründerin zudem die benötigten Netzkapazitäten geschaffen werden. „Die Netzkapazitäten und die damit einhergehenden Baukapazitäten werden in den nächsten ein bis zwei Jahren die Engpässe“, so Daniel. Zudem braucht es in der Bevölkerung auch noch einer Menge an Aufklärungsarbeit, was insbesondere die Energiegemeinschaften angeht. Hier gibt es beispielsweise noch Fragen zu klären, wo sich welche Größe einer Anlage rechnet.

In Bezug auf das Ziel, elf Terawattstunden mittels Photovoltaik zu gewinnen, meint Daniel: „Die elf Terawattstunden aus der Solarenergie sind schaffbar, wenn wir das selbe Tempo wie Deutschland in den 2000er Jahren an den Tag legen“. Wichtig sei allerdings, dass dafür die nötigen Arbeitskräfte und Rahmenbedingungen vorhanden sind. „Wir sehen, dass der Markt für PV-Anlagen exponentiell wächst, sofern er nicht gedeckelt wird, was bis lang der Fall war“, so Daniel.

Aufklärungsarbeit leisten

„Wir sehen in den Energiegemeinschaften einen echten Motor für den Ausbau der erneuerbaren Energien“, so Peter Gönitzer und Lorena Skiljan von der NobileGroup. Mit elene haben die beiden Gründer eine Plattform entwickelt, die für Interessenten an Energiegemeinschaften das nötige Werkzeug bereitstellt – mehr über die Plattform und das Geschäftsmodell könnt ihr hier lesen.

Ähnlich wie Daniel sieht auch Skiljan in Bezug auf die Aufklärung in der Bevölkerung noch großen Aufholbedarf. „Viele Menschen beschäftigen sich oftmals nur einmal im Jahr mit ihrem Stromverbrauch, nämlich, dann wenn die Jahresabrechnung zu zahlen ist“, so die Gründerin. Um dies zu ändern, bedarf es in den nächsten Monaten und Jahren eine Menge an Kommunikation, damit das Thema greifbarer wird. Mit der Plattform elene möchten die beiden Gründer nicht nur einen Teil dieser Übersetzungsarbeit leisten, sondern auch das nötige Know-How bieten.

Netzbetreiber müssen nun rasch handeln

Kritisch sehen Skiljan und Gönitzer hingegen die jüngsten Reaktionen der Netzbetreiber, die nun auf Übergangsfristen pochen, da zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Als Argument wird beispielsweise die Abrechnung mit den eigenen Systemen ins Spiel gebracht. „Hier muss ich sagen, dass die Netzbetreiber genügend Zeit hatten sich vorzubereiten“, so Gönitzer. Der Gründer plädiert dafür, dass sich jetzt die ganze Branche aufraffen muss, um die Energieversorgung in Österreich zu stärken „Dezentrale Energie heißt, dass wir Energie weniger weit transportieren müssen und die Netze dadurch stabiler werden. Das sollten im Endeffekt alle wollen, auch die Energieversorger“, so Gönitzer.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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