17.01.2023

E-Scooter: Paris wird über Verbot von Leih-Rollern abstimmen

Im März laufen die Lizenzen der drei in Paris zugelassenen Leih-E-Scooter-Betreiber aus. Bürgermeisterin Anne Hidalgo will darüber abstimmen lassen, ob neue Lizenzen vergeben werden.
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E-Scooter in Paris
(c) Adobe Stock / Marina - E-Scooter in Paris

Leih-E-Scooter sind in den vergangenen Jahren in den meisten Großstädten des Westens zum fixen Bestandteil des urbanen Verkehrs geworden. Doch wo es sie gibt, sorgen sie stets auch für Kontroversen. Die Städte sind daher um eine sinnvolle Regulierung bemüht – erst im Herbst beschloss etwa die Stadt Wien ein umfassendes neues Regel-Paket.

Nur drei Anbieter in Paris – und deren Lizenzen wackeln

Frankeichs Hauptstadt Paris fährt schon längere Zeit einen ziemlich restriktiven Kurs. Seit 2020 sind nur drei Leih-E-Scooter-Anbieter in der Stadt zugelassen: Lime (USA), Tier (Deutschland) und Dott (Niederlande). Sie haben damals eine Lizenz zum Betrieb von je 5000 Rollern erhalten – der brutkasten berichtete. Und diese läuft nun am 23. März aus. Doch ob neue Lizenzen vergeben werden, ist aktuell nicht klar.

Bürgermeisterin Hidalgo will E-Scooter-Abstimmung

Denn wie die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo nun in einem Interview mit der Zeitung Le Parisien sagte, will sie die Bürger:innen darüber abstimmen lassen, ob Leih-E-Scooter-Anbieter überhaupt weiterhin zugelassen werden sollen. „Wenn die Pariser:innen einen eigenen Roller besitzen wollen, ist das kein Problem. Aber mit Leih-Rollern haben wir ein echtes Problem. Sie sind nicht klimafreundlich und die Mitarbeiter:innen dieser Unternehmen werden nicht angemessen behandelt“, so Hidalgo.

„Es ist ein Kampf. Ich bin der Meinung, dass wir es beenden sollten.“

Sie wolle mit der Abstimmung, die Anfang April stattfinden soll, verstehen, was die Pariser:innen wollen. „Bei einer öffentlichen Anhörung im vergangenen Jahr hat das Thema sehr polarisiert. Es ist ein Kampf. Ich bin der Meinung, dass wir es beenden sollten. Aber ich werde das Votum der Pariser:innen respektieren, auch wenn sie es anders sehen, als ich“, sagt die Bürgermeisterin im Interview.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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