30.01.2023

95 Millionen Euro für E-Mobilitätsförderung – bis zu 5000 Euro pro Fahrzeug

Die E-Mobilitätsförderung des Klimaschutzministeriums (BMK) und den Automobil- und Zweiradimporteuren wird auch 2023 fortgesetzt. Insgesamt stehen für heuer 95 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung.
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E-Auto
(c) Adobestock

Wer sich 2023 ein Elektroauto in Österreich anschaffen möchte, wird auch in diesem Jahr wieder in den Genuss der sogenannten E-Mobilitätsförderung kommen. Die Förderaktion unterstützt neben Privatpersonen auch Betriebe, Gebietskörperschaften sowie Vereine. Ingesamt stehen 95 Millionen Euro zur Verfügung, die im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive über den Klima- und Energiefonds vergeben werden, wobei die Mitteln aus Topf des Klimaschutzministeriums (BMK) dotiert sind.

Wer wird wie gefördert?

Für den Umstieg auf Elektromobilität werden Privatpersonen auch heuer mit bis zu 5000 Euro unterstützt. Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert.

Neben E-Fahrzeugen aller Art (z.B. E-Motorräder bis zu 1.900 Euro) wird bei Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen auch die betriebliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Darüber hinaus können E-Sonderfahrzeuge, E-Busse, (schwere) E-Nutzfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Voraussetzung für den Erhalt der Förderungen ist allerdings der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern, so das der Klima- und Energiefonds in einer Aussendung am Montag.

Was sich bei der E-Mobilitätsförderung ändert?

Im E-Mobilitätsförderung gibt es jedoch auch Änderungen. Sie betrifft beispielsweise die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV): Pkws dieser Type müssen eine vollelektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer aufweisen, um eine Förderung von insgesamt 2500 Euro zu erhalten. Bis dato reichten 50 Kilometer aus.

Zudem ergeben sich auch Neuheiten für Betriebe und Vereine im Rahmen der Flottenumstellungsprogramme. Das Förderprogramm „ENIN“ soll zukünftig Unternehmen gezielt hinsichtlich Flottenumstellung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der dafür erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur unterstützen. Um das Laden von E-Autos in unterversorgten Gebieten zu erleichtern, wird es außerdem ab Mitte 2023 die neue Infrastrukturförderung „LADIN“ geben. Dafür sind ab Mitte 2023 weitere zehn Millionen Euro vorgesehen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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