12.02.2021

E-Impfpass: Neues Dashboard zeigt Details zur Impfsituation in Österreich

Gesundheitsminister Rudi Anschober und Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, gaben am Freitag einen Einblick zur aktuellen Impfsituation in Österreich und präsentierten ein Dashboard zur Analyse der Corona-Schutzimpfung.
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Anschober
(v.l.) Gesundheitsminister Rudi Anschober und Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger | (c) Stefan Csaky

Der elektronische Impfpass schreitet voran. Am Freitag präsentierte Gesundheitsminister Rudi Anschober und Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, die jüngsten Daten zur Impfsituation in Österreich und aktuelle Entwicklungen rund um den E-Impfpass.

Aktuell beträgt die Eintragungsquote bei SARS-CoV-2 Impfungen laut Anschober rund 90 Prozent. Damit sämtliche durchgeführten Impfungen in den E-Impfpass eingetragen werden, soll künftig die Eintragung verpflichtend werden, so Anschober. Am 24. Feber wird der Nationalrat die entsprechende gesetzliche Grundlage beschließen.

E-Impfpass als Steuerungsinstrument

Wie Lehner im Rahmen des Pressegesprächs betonte, dient der E-Impfpass als geeignetes Steuerungsinstrument, um zukünftig nach einer absolvierten Corona-Schutzimpfung Flugreisen oder Konzertbesuche unbürokratisch möglich machen zu können. „Wir sind die ersten, mit einem Planungs- und Steuerungstool, das in dem Detailierungsgrad die relevanten Informationen über den Status quo liefert und die Basis für die weitere Planung bietet“, so Lehner.

Die Präsentation des Dashboards | (c) Stefan Csaky

Impfdashboard

Mit den gesammelten und anonymisierten Daten wird zudem den Impfkoordinatoren und zuständigen Stellen in den Ländern ein neues Dashboard zur Verfügung gestellt, das detailgenaue Einblicke zum Corona-Impfplan ermöglicht.

Das Dashboard bietet eine Vielzahl an Funktionen. Im Zentrum stehen Impfdokumentation und die Auswertung. Laut Lehner schafft dies die Basis für die weitere Impfplanung. Die Verantwortlichen in den Ländern können auf Grundlage der Daten ihre Impfstrategie adaptieren und somit tagesaktuell die entsprechenden Schritte setzen.

Die Funktionen im Überblick:

  • Das Dashboard zeigt das aktuelle Impfgeschehen in ganz Österreich.
  • Es ermöglicht eine dynamische Darstellung der Impfstatistik.
  • Die Daten können nach unterschiedlichen Aspekten betrachtet und ausgewertet werden: Wohnsitz, Altersgruppe (5 Jahres Schritten, Impfstellen)
  • Es zeigt auf den politischen Bezirk heruntergebrochen die Durchimpfungsrate.
  • Die Altersgruppen können erfasst werden (in 5-Jahres-Schritten) sowie die impfende Stelle.
  • Es zeigt an, welcher Impfstoff verimpft wurde.

Betrieben wird das Dashboard zur Corona-Impfung vom Gesundheitsministerium und ist hier abrufbar. Wie dem Dashboard zu entnehmen ist, wurde im Laufe des Freitags die Grenze von 400.000 durchgeführten Corona-Impfungen überschritten.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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