11.04.2019

E-ID: Ab 2020 können Österreicher den Führerschein am Handy speichern

Die Handy-Signatur ist nicht der Weisheit letzter Schluss: Ab 2020 können sich Bürger mit E-ID und Digitalem Amt bei Verkehrskontrollen auch via Handy ausweisen.
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E-ID Führerschein Digitales Amt Handysignatur
(c) fotolia / rh2010

Gerade haben sich die Österreicher an Dinge wie die Handysignatur und das Digitale Amt gewöhnt, da steht schon wieder das nächste staatliche IT-Projekt in den Startlöchern: Die E-ID. Sie soll ab Anfang 2020 verfügbar sein und Ausweise digital auf das Smartphone bringen, wie Michael Butz, CEO von A-Trust erklärt: „Dann kann man seinen Führerschein jederzeit auf dem Handy abfragen“, sagt Butz: Und bei einer Verkehrskontrolle kann der Polizist die Daten des Führerscheins abfragen, indem er auf dem Handy des Fahrers einen QR-Code scannt.

Registrierung für die E-ID: Andere Regeln für Nicht-Österreicher

Die Umsetzungsverantwortung für das Backend liegt in Sachen E-ID beim Innenministerium, für das Frontend ist das Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerium verantwortlich. Das geht aus Präsentationsfolien des Innenministeriums vor, die dem brutkasten vorliegen.

+++Wie Regierungen die Blockchain nutzen können+++

Eine Aufgabe des Innenministeriums wird dabei auch in den E-ID Registrierungen liegen, wie aus den Folien hervorgeht. Demnach werden sich Österreicher in Passbehörden und ermächtigten Gemeinden für die E-ID registrieren können, die E-ID gilt dann für fünf Jahre und die Verlängerung ist im Self-Service möglich. Nicht-Österreicher müssen sich bei den Landespolzeidirektionen für die E-ID registrieren und einen Österreichbezug vorweisen, ihre E-ID gilt nur für drei Jahre und kann nur durch neuerliche persönliche Vorsprache verlängert werden.

Pilotprojekte zur E-ID mit Trafiken und Waffenregister

Erste Pilotprojekte zur E-ID wurden bereits bei der Alterskontrolle in Trafiken, bei der Unternehmensgründung in Kooperation mit der Notariatskammer und mit BMI-internen Mitarbeitern bei einem Pilotprojekt rund um das Waffenregister durchgeführt.

+++Diese Startups waren am „Digitalen Amt“ beteiligt+++

Für die Migration der Bürgerkarte und Handysignatur soll es den Präsentationsfolien zufolge eine Übergangsregelung geben: Bis zum Echtbetrieb der E-ID bleibt das bestehende Bürgerkartensystem anwendbar, ab Anwendungsbeginn werden die bestehende Bürgerkarten bis zum Ablauf des Zertifikats ins neue E-ID System migriert. Bei persönlicher Registrierung der E-ID erfolgt sowieso die Umstellung auf das neue System.

In Zukunft sollen durch die E-ID Geschäftsmodelle und betriebliche Prozesse optimiert werden, heißt es abschließend. Verwaltungsvorgänge auf Bundes-, Land- und kommunaler Ebene sollen flächendeckend elektronisch angeboten werden. Außerdem nehmen elektronische Identitäten auch bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten zunehmend eine Rolle ein: Basis dafür ist unter anderem auf EU-Ebene die „eIDAS-VO“, laut dem die Mitgliedsstaaten gegenseitig die von ihnen notifizierten E-IDs anerkennen müssen.

Update der Handysignatur-App

Als Vorgeschmack auf die Neuerungen wurde am Donnerstag auch ein Update der Handysignatur-App veröffentlicht, welche derzeit in Österreich über 1,1 Millionen aktive User verzeichnet. Designtechnisch wurde die App nun an das „Digitale Amt“ angepasst, welches im März von der Bundesregierung vorgestellt wurde. Auch der „e-Tresor“, ein digitaler Datensafe, zeigt sich aus demselben Grund im neuen Stil.

Auch in Sachen Usability wurden Veränderungen vorgenommen. Ab sofort sieht man gleich beim Öffnen der App, wie lange die eigene Handy-Signatur noch gültig ist und kann sie, falls nötig, rechtzeitig verlängern. Der neue Dark Mode vereinfacht das Hantieren mit der Handy-Signatur App im Dunklen und wirkt sich  schonend auf Augen und den Akku aus. Auch kann man ab jetzt nicht nur sein Handy zum Signieren verwenden, die App ist nun ebenso gratis für Tablet-PCs erhältlich. Ein neues Tool ermöglicht es zudem, offene Abstimmungen und Wahlen durchzuführen, heißt es in einer Presseaussendung von A-Trust.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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